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Verbraucherschutz warnt vor neuen Abschlagserhöhungen

Einige Anbieter erhöhen Abschlagszahlungen für Strom und Gas um bis zu 100 %. Was sagt der Verbraucherschutz dazu?

Eine Glühbirne
© Johan Extra/Unsplash

Einige Anbieter sind gerade dabei die Strom- und Gas-Abschläge für Kunden massiv zu erhöhen. Laut dem Verbraucherschutz NRW sind diese Erhöhungen unrechtmäßig und fordert ein schnelles Einschreiten der Bundesnetzagentur.

Die Beschwerden türmen sich

Energieversorger wie “immergrün” oder “Wunderwerk” teilen aktuell ihren Kunden eine drastische Erhöhung der Abschlagszahlungen von teilweise über 100 Prozent bereits zum nächsten Monatsanfang mit. Den Kölner Strom- und Gasanbieter “immergrün”, eine Marke der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, hat die Verbraucherzentrale NRW erst vor Kurzem wegen unzulässiger Preiserhöhungen abgemahnt. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW dazu: “Uns liegen zahlreiche Beschwerden vor, bei denen einseitig erklärte, drastische Erhöhungen der Abschläge aus unserer Sicht jeglicher Grundlage entbehren und juristisch unzulässig sind. Wir empfehlen den Betroffenen daher Ruhe zu bewahren, den unrechtmäßigen Forderungen zu widersprechen und den erhöhten Abschlag nicht zu bezahlen.”



Bundesnetzagentur in der Pflicht

Bislang ist nicht bekannt, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde der Energieversorger bereits wirksame Maßnahmen gegen solche und ähnliche Praktiken wie unverhältnismäßige Preiserhöhungen oder kurzfristige Lieferstopps ergriffen hätte. “Der Energiemarkt ist durch die höheren Beschaffungspreise und Lieferengpässe in Bewegung gekommen.

Bereits seit einigen Wochen fallen vor allem so genannte Discount-Energieversorger mit ‚kreativen‘ Ideen auf, mit denen sie versuchen, ihre finanzielle Schieflage auf Kosten der Verbraucher auszugleichen”, erklärt Schuldzinski. “Die betreffenden Energieversorger überziehen hier maßlos und der Verbraucherschutz geht juristisch dagegen vor. Wir hoffen, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde den offensichtlichen Regelverstößen der betroffenen Unternehmen einen Riegel vorschiebt und sie auf ihre Marktfähigkeit hin prüft.”