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E-Bike-Versicherung 2024: Diebstahl & Schäden absichern

Mit der richtigen E-Bike-Versicherung sichern Sie Ihr Bike gegen Diebstahl ab.

Fahrradschloss am Gepäckträger eines Fahrrads.
© Markus Spiske / Pexels

E-Bikes machen mehr als die Hälfte aller Fahrradverkäufe in Deutschland aus, Tendenz steigend. Zugleich nimmt auch die Zahl der gestohlenen E-Bikes von Jahr zu Jahr zu. Gegen eine Flex in Diebeshand hat auch das supersolide Bügelschloss, mit dem das teure E-Bike gesichert ist, keine Chance. Deshalb kann sich eine spezielle Versicherung für das Pedelec lohnen. Vor allem dann, wenn es sich um ein mehrere tausend Euro teures Elektro-Fahrrad handelt. Spezielle E-Bike-Versicherungen decken neben Diebstahl oft viele weitere Schäden ab, etwa einen vorzeitigen Akku-Verschleiß oder Pannen unterwegs.

Ist die E-Bike-Versicherung ein Muss?

Versicherungen und die damit verbundenen Kosten sind für die meisten Menschen ein eher lästiges Thema, mit dem sie sich nur ungern beschäftigen. Andererseits ist das Sicherheitsbedürfnis vieler Menschen hoch. Sie möchten gerne gegen jede Eventualität abgesichert sein. Ob eine spezielle E-Bike-Versicherung, also ein eigener Versicherungsvertrag für das Rad sinnvoll oder notwendig ist, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ebenso ab wie von den im Haushalt bereits vorhandenen Versicherungen.

Zwingend ist eine spezielle Versicherung für die allermeisten E-Bikes nicht. Anders als für die 45 km/h schnellen S-Pedelecs besteht für E-Bikes, die bis maximal 25 km/h vom Elektromotor unterstützt werden, keinerlei Versicherungspflicht. Diese Pedelecs dominieren mit mehr als 95 Prozent Verkaufsanteil den E-Bike-Markt und sind Gegenstand dieses Ratgebers.



Diese Versicherungs-Möglichkeiten gibt es für E-Bikes

In vielen Fällen greift die Hausrat-Versicherung bei Diebstahl des E-Bikes. Doch das ist längst nicht immer der Fall. Nur rund die Hälfte aller existierenden Hausrat-Versicherungen umfassen die sogenannte Fahrradklausel, über die der Diebstahl von E-Bikes versichert ist. Und auch hier gibt es starke Einschränkungen. In Hausrat-Versicherungen mit Standard-Fahrradklausel ist das E-Bike nur zu Hause gegen Diebstahl versichert, nicht unterwegs. Bei manchen Anbietern lässt sich die Hausrat-Versicherung um den Diebstahlschutz auch für unterwegs erweitern.

Wer sich bestmöglich gegen Diebstahl, Pannen und Schäden am eigenen E-Bike absichern möchte, braucht eine spezielle E-Bike-Versicherung. Deren Leistungen und Kosten variieren. Die Bandbreite der Versicherungsleistungen reicht vom Diebstahl unterwegs bis zum Schutzbrief mit Rückholservice bei Fahrradtouren im Ausland. Die jährlichen Kosten für diese Versicherungen liegen zwischen rund 50 Euro und 200 Euro.

Nicht verpflichtend, aber dringend empfehlenswert ist eine Privathaftpflicht-Versicherung für alle, die mit dem E-Bike unterwegs sind. Sie kommt grundsätzlich für Verletzungen von fremden Personen und für Schäden auf, die Pedelecs an fremdem Eigentum verursachen. Wer mit seinem E-Bike einen Unfall auslöst, bei dem andere Fahrzeuge, Gegenstände und Personen beschädigt oder verletzt werden, muss den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen. Die Kosten übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung. Den Schaden am eigenen E-Bike bezahlt sie jedoch nicht.

Das deckt die Hausratversicherung für Pedelecs und E-Bikes ab

Wer eine Hausrat-Versicherung hat, sollte zunächst folgende drei Punkte klären:

  • Umfasst die Versicherung eine sogenannte Fahrradklausel? Das ist speziell bei älteren Verträgen keineswegs selbstverständlich.
  • Falls der Vertrag die Fahrradklausel beinhaltet: Bis zu welcher Höhe sind Fahrräder gegen Diebstahl versichert? Hier gibt es oft Obergrenzen, beispielsweise 1500 Euro. Das ist für viele E-Bikes zu wenig.
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme der Hausrat-Versicherung? Das spielt deshalb eine Rolle, weil die Höchstentschädigung für Fahrräder in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme des gesamten Hausrates festgelegt ist. Dieser Prozentsatz liegt je nach Versicherung zwischen einem und fünf Prozent. Das kann, muss aber nicht ausreichen. Denn dieser Prozentsatz bezieht sich auf alle Fahrräder eines Haushalts gemeinsam, nicht auf jedes einzelne. Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 70.000 Euro und vertraglich festgeschriebenen fünf Prozent für Fahrrad-Schäden bezahlt die Versicherung insgesamt nur 3.500 Euro für alle im Haushalt befindlichen Fahrräder.


Wann zahlt die Versicherung?

Wichtig: Die Hausratversicherung kommt für den Fahrraddiebstahl nur dann auf, wenn das E-Bike in der Wohnung selbst, in einem abgeschlossenen Kellerraum oder der abgeschlossenen Garage abgestellt war. Bei gemeinschaftlichen Fahrrad-Abstellräumen in Mietshäusern muss das Rad selbst ebenfalls mit einem guten Schloss gesichert sein.

Wird das Fahrrad unterwegs und damit außerhalb des eigenen Haushalts gestohlen, ist die Hausrat-Versicherung nicht zuständig. Einige Hausrat-Versicherer bieten eine Erweiterung des Diebstahlschutzes auch für unterwegs an. Dieser Diebstahlschutz geht allerdings oft mit einer sogenannten Nachtklausel einher. Sie besagt, dass das E-Bike außerhalb des eigenen Haushalts nur von 6 Uhr bis 22 Uhr versichert ist.

Viele, in einem Keller abgestellte Fahrräder.
Die Hausrat-Versicherung schützt oft nur gegen Diebstahl, wenn das E-Bike im Haus abgestellt ist. © Chuttersnap/Unsplash

Die Hausratsversicherung kann ausreichen

Trotz aller Einschränkungen: Für viele E-Biker und E-Bikerinnen kann die Hausratversicherung – mit oder ohne Erweiterung für unterwegs – völlig ausreichend sein. Wer im eigenen Haus mit Garage wohnt, auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme der Hausrat-Versicherung setzen kann und das E-Bike nur tagsüber als Freizeitbeschäftigung oder mal schnell zum Einkaufen im Dorf nutzt, braucht nicht unbedingt eine spezielle E-Bike Versicherung.

Die Kosten für eine Hausrat-Versicherung hängen von der Größe des Haushalts und den versicherten Wertgegenständen ab. Die Preisspanne reicht von 35 Euro bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr. Wessen Hausrat-Versicherung schon mehrere Jahre oder Jahrzehnte alt ist und keine Fahrradklausel umfasst, fährt oft mit einer Kündigung und einem Neuabschluss inklusive Fahrradklausel günstiger als mit einer Erweiterung des bestehenden Vertrags.

Ein Fahrrad liegt nach einem Unfall auf der Straße.
Wenn ein E-Biker einen Unfall verursacht, bezahlt seine Privathaftpflicht-Versicherung die Schäden am fremden Eigentum. © Dmitrii Vaccinium/Unsplash

Das übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung bei E-Bikes

Wer noch keine Privathaftpflicht-Versicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen, wenn er mit dem E-Bike unterwegs ist. Denn im öffentlichen Straßenverkehr drohen Gefahren, die niemand abschätzen kann. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung für Autos und Motorräder obligatorisch, ebenso wie für die schnellen S-Pedelecs und Elektro-Mopeds. Für die 25 km/h-Pedelecs übernimmt diese Aufgabe die Privathaftpflicht-Versicherung. Sie deckt alle Schäden ab, die ein E-Bike im Straßenverkehr verursacht. Das betrifft nicht nur Personenschäden und Schäden an anderen Fahrzeugen, sondern auch Schäden an fremdem Eigentum.

Dazu ein Beispiel: Ein E-Biker überquert eine Landstraße und übersieht dabei ein schnell herannahendes Auto. Die Autofahrerin versucht dem E-Biker auszuweichen, ihr Auto kollidiert dabei mit der Hauswand eines nahestehenden Hauses, wobei die Fahrerin leicht verletzt wird. Hier bezahlt die Privathaftpflicht-Versicherung des E-Bikers nicht nur die Arztkosten der Autofahrerin und den Schaden an ihrem verunfallten Auto, sondern auch die Reparatur der beschädigten Hauswand.

Zu den gut bewerteten unter den mehreren hundert Haftpflicht-Versicherern zählen unter anderem die Unternehmen „Haftpflichtkasse“, „Alte Leipziger“, „Barmenia“, „HDI“, „Janitos“, „Signal Iduna“, „GEV“, „Interrisk“ und „Concordia“. Die Preise liegen meist zwischen rund 50 Euro und 100 Euro pro Jahr.

Das leisten spezielle Versicherungen für E-Bikes

Spezielle E-Bike-Versicherungen lassen sich am ehesten mit der Vollkasko-Versicherung für ein Auto vergleichen. Sie übernehmen die Schäden am eigenen E-Bike. Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub, unabhängig von der Tageszeit und dem Abstellort des Pedelecs zahlen alle Versicherungen. Damit die Versicherung auch ein am Straßenrand abgestelltes Rad ersetzt, wenn es gestohlen wird, muss es in der Regel an einem „ortsfesten Gegenstand“ wie einem Laternenpfahl angeschlossen werden. Manche Versicherungen zahlen auch, wenn das Schloss nur das Wegfahren verhindert. Für das Schloss selbst machen Versicherer ebenfalls Vorgaben. Oft muss es einen Mindestwert haben, meist 50 Euro. Manchmal sind auch nur Schlösser bestimmter Hersteller erlaubt. Hier lohnt es sich, die Bedingungen der jeweiligen Versicherung genau zu lesen.

Neben dem Diebstahl des gesamten E-Bikes decken fast alle Tarife auch den Diebstahl einzelner Teile wie Sattel oder Vorderrad ab, wenn sie fest mit dem Gefährt verbunden sind. In nahezu allen Tarifen umfasst das auch den teuren Akku des Bikes.

E-Bike-Fahrer mit bepackten Rad auf staubiger Piste unterwegs
Bei längeren Fahrradtouren kann eine E-Bike-Versicherung mit Schutzbrief die richtige Wahl sein. © Patrick Hendry/Unsplash

Spezielle E-Bike-Versicherungen decken noch weitere Gefahren ab

Zusätzlich zum Diebstahl deckt die Mehrheit der speziellen E-Bike-Versicherungen noch weitere Gefahren ab. Diese Versicherungen bezahlen auch bei Vandalismus, also mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung des Rades. Auch der Schutz der Elektronik vor Feuchtigkeit oder Überspannung ist meist versichert. Viele Versicherungen übernehmen außerdem die Kosten, die durch Unfälle oder durch Stürze ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen.

Da der Versicherungsschutz bei vielen Tarifen weltweit gilt, können E-Bike-Reisende auch im Ausland auf den Versicherungsschutz zählen. Wer mit dem Fahrrad viel auf Reisen ist, kann einen Tarif mit Schutzbrief abschließen. Dann übernimmt die Versicherung im Fall eines Diebstahls oder einer Panne unterwegs etwa den Transport des E-Bikes zurück nach Hause oder in die nächste Fahrradwerkstatt, schickt Personal zur Reparatur vor Ort oder bezahlt ein Mietfahrrad.

Einige Anbieter gewähren Rabatte, wenn außer dem Schloss noch ein Gerät zur Ortung per GPS eingebaut ist. Bei manchen E-Bikes ist so eine Funktion ab Werk integriert.

Auf die Laufzeit der E-Bike-Versicherung achten

Die Verträge haben oft eine Laufzeit von einem Jahr, manchmal auch länger. Viele Anbieter bieten nennenswerte Rabatte, wenn der Beitrag gleich für mehrere Jahre im Voraus bezahlt wird. In der Regel verlängern sich die Verträge automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden, meist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Wichtig zu wissen: Oft ist die maximale Vertragslaufzeit auf drei oder fünf Jahre begrenzt. Wer danach nicht ohne Schutz dastehen möchte, sollte sich rechtzeitig um den Wechsel zu einer anderen E-Bike-Versicherung oder die Erweiterung der Hausratversicherung kümmern.

Ist das E-Bike gestohlen oder hat es einen Totalschaden, bezahlen die Versicherer gegen Vorlage der Rechnung entweder ein neues, gleichwertiges Ersatzrad oder sie erstatten den Wert des E-Bikes in bar. Meist ersetzen sie den Neuwert. In manchen Tarifen bekommen die Kunden jedoch nur den Zeitwert erstattet, bei dem der Wertverlust durch Alter und Gebrauch abgezogen wird. Wenige Anbieter verlangen eine Selbstbeteiligung. Einige Anbieter versichern auch gebrauchte und ältere E-Bikes, andere nehmen nur neuwertige Räder bis zu einem Alter von sechs Monaten nach Neukauf in die Versicherung auf. Die Höhe der Entschädigungssumme variiert ebenfalls: Bei einigen Versicherungen lassen sich bis zu 12.000 Euro teure E-Bikes absichern, manche bezahlen maximal 6000 Euro.

Zu den gut bewerteten E-Bike-Versicherern zählen unter anderem die Unternehmen „Fahrsicher“, „Ammerländer“, „Hepster“, „Enra“, „Krist“, „helden.de“, „Wertgarantie“ und „GVO“. Die Preise schwanken zwischen rund 50 Euro und 200 Euro pro Jahr.

Ein Fahrrad wird von einem Polizei-Beamten mit einem Code gekennzeichnet.
Bei der Polizei registrierte E-Bikes werden seltener geklaut als andere. © Polizei Berlin

Was im Schadensfall mit dem E-Bike zu beachten ist

Um die Leistungen einer Hausrat- oder E-Bike-Versicherung in Anspruch nehmen zu können, sind zwei Dokumente unabdingbar: Die Rahmennummer des E-Bikes und der Kaufbeleg. Hilfreich sind zusätzlich Fotos des neu gekauften Pedelecs und seine Registrierung bei der Polizei des Wohnorts.

Einen Diebstahl sollte man zunächst der Polizei melden und anschließend umgehend die Hausrat- oder E-Bike-Versicherung informieren. Fotos vom Ort des Diebstahls tragen zum Nachweis bei und nützen dem Schadenprotokoll für den Versicherer. Rechnung und Rahmennummer müssen an die Polizei weitergegeben werden, um das Fahrrad möglichst wiederzufinden.

Wenn das Fahrrad wieder auftaucht, sollte man unverzüglich den Versicherer informieren. Hat der Versicherungsnehmer bereits eine Entschädigung für das gestohlene Fahrrad erhalten, kann er sich bei den meisten Tarifen innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob er das Geld behält oder sein Fahrrad zurückhaben möchte.



Das Kleingedruckte nicht vergessen

Auch wenn es lästig, mühsam und zeitraubend ist: Vor dem Abschluss einer Hausrat- oder einer E-Bike-Versicherung sollten Interessierte das Kleingedruckte aufmerksam lesen. Nur dort stehen die genauen Bedingungen für alle Eventualitäten, in denen die Versicherung im Schadensfall bezahlt – oder eben auch nicht. Besonders bei den speziellen E-Bike-Versicherungen gibt es recht unterschiedliche Konditionen. Vergleichsweise einheitlich sind hingegen die Bedingungen der Privathaftpflicht-Versicherungen. Hier ist vor allem der maximale Betrag wichtig, den die Versicherung im Schadensfall bezahlt. Er sollte mehrere Millionen Euro betragen.

Fazit

Wer sein E-Bike nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen alle anderen Eventualitäten wie Sturzschäden, Pannen unterwegs oder Vandalismus absichern möchte, kommt um eine spezielle E-Bike-Versicherung nicht herum. Wem es nur um den Diebstahlschutz für sein Pedelec geht, der kann auch mit einer Hausrat-Versicherung inklusive Fahrradklausel gut bedient sein. Unverzichtbar ist eine Privathaftpflicht-Versicherung, weil die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich mit unkalkulierbaren Risiken einhergeht.