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Verbraucherzentrale: erfolgreiche Klagen gegen Zahnschienen-Anbieter

Anbieter von Zahnschienen werben mit schmerzfreien und durchweg positiv bewerteten Behandlungen. Die Verbraucherzentrale NRW hat genauer hingeschaut und Klage eingereicht. Erfolgreich.

Ein Mädchen trägt eine Zahnschiene
Eine Zahnschiene als schmerzfreie Alternative zur festen Zahnspange, so lauten die Versprechen gewerblicher Anbieter. © Unsplash

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) klagte im Januar und April diesen Jahres gegen mehrere gewerbliche Anbieter von Zahnschienen und konnte nun Erfolge verzeichnen. Aus einem gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz veröffentlichten Marktcheck “Faktencheck-Gesundheitswerbung” ging hervor, dass diese Anbieter teils anpreisende und irreführende Werbeversprechen nutzen. Menschen sollen so zu Abschlüssen von Verträgen bewegt werden, die zudem mit Fallen gespickt sind.

Konkret geht es um das Verfahren der Zahnbegradigung mittels transparenter Zahnschienen, Aligner genannt. Influencer und Fernsehgrößen bewerben die Prozedur als Lösung für “Dein perfektes Lächeln”. Da die gewerblichen Anbieter telemedizinisch arbeiten, das heißt, dass die Behandlung über Distanz und mittel Informations- und Kommunikationstechnologie stattfindet, fällt das dafür eingesetzte Marketing nicht unter die standesrechtlichen Werbeverbote der Zahnärzteschaft. Dieses würde vorschreiben, dass die Werbung objektiv und informierend sein muss.



Welches sind nun die Anklagepunkte? Der vielleicht durch das Gesicht von Annemarie Carpendale bekannteste Wettbewerber ist “DrSmile”. Der 2017 gegründete Anbieter von Zahnschienen blendete bei der Darstellung von Kundenbewertungen diejenigen mit ein oder zwei Sternen aus. Die als “PlusDental” bekannte Sunshine Smile GmbH muss künftig irreführende Werbeversprechen unterlassen. So wurde behauptet, die Behandlung würde “mit minimalem Druck und ohne die üblichen Schmerzen” ablaufen und dass “noch nie ein Patient nach der Behandlung unzufrieden gewesen” wäre.

Zahnschienen ohne Widerrufsrecht

Die Tochtergesellschaft des amerikanischen “SmileDirectClub” versuchte es im Kleingedruckten. Die Verbraucherzentrale NRW klagte in diesem Fall gegen den Ausschluss des Widerrufsrechts, welches in Deutschland normalerweise Pflicht eines jeden Kaufvertrages ist. Somit waren Patientinnen und Patienten in Deutschland erheblich benachteiligt. Das Unternehmen reagierte darauf, indem diese nun nicht mehr zur Behandlung mit Zahnschienen aufnimmt.

Das Landgericht Berlin erkannte die beiden erstgenannten Klagen gegen “DrSmile” am 25.April 2022 und “PlusDental” am 25. Januar 2022 an, das erste ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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