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Nervige Telefonwerbung: So wehren Sie sich

Telefonwerbung ist nicht tot zu kriegen, die Anzahl an Beschwerden nimmt weiter zu.

Genervter Mann am Telefon
© Moose Photos / Pexels

Nervige Telefonwerbung ist nicht tot zu kriegen, die Bundesnetzagentur registriert immer mehr Beschwerden. So haben die eingegangenen Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen 2021 einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt waren es 79.702, im Vorjahr 63.273. Dies bedeutet einen Zuwachs von 26 Prozent.

Nummer sperren schwierig

Die Crux: Gegen unerwünschte Telefonwerbung und Abzocke gibt es kein Allheilmittel. Zumal viele Bürger in öffentlichen Verzeichnissen wie dem Telefonbuch stehen und sich dann nicht über Werbeanrufe wundern dürfen. Obendrein setzen die Betrüger auf das Zufallsprinzip und rufen so lange bestimmte Nummernfolgen an, bis sie eine richtige Nummer treffen. Oder sie beschaffen sich Nummern über illegale Adresshändler. Die anrufenden Nummern in der Telefonanlage zu sperren, gleicht einem Katz- und Maus-Spiel. Denn viele Täter reservieren sich ganze Rufnummernblöcke und steigen immer wieder auf andere Nummern um. Um zumindest nicht abgezockt zu werden, helfen folgende Tipps.

Werbeanrufe: Die besten Tipps

  1. Rufnummer melden: Melden Sie als Betroffener unerwünschte Telefonwerbung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Die Behörde registriert daraufhin die Nummer und verhängt ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot. Einziges Problem: Die Verbote gelten nur vorübergehend und allein für die jeweils gemeldeten Nummern. Steigen die Betrüger auf eine andere Nummer um, geht das Spiel von vorne los. Und: Internationale Nummern kann die Bundesnetzagentur nicht abschalten.
  2. Unbekannte Nummern nicht zurückrufen: Um nicht aus Versehen eine teure Servicenummer im Ausland anzurufen, sollten Sie unbekannte Nummern vor dem Rückruf auf Seiten wie www.tellows.de oder www.wemgehoert.de prüfen.
Nummernsuche bei Tellows
Dienste wie Tellows verraten, wer hinter einer Rufnummer steckt. © IMTEST
  • Geld zurück: Sind bereits Gebühren entstanden? In diesem Fall lohnt es sich Ihren Telefonanbieter zu kontaktieren. Steht die entsprechende Nummer auf der Liste der Bundesnetzagentur, werden Ihnen die Gebühren erstattet. Ist das nicht der Fall, lohnt sich bei höheren Beträgen der Versuch, das Geld mit Unterstützung der Verbraucherzentralen zurückzufordern.
  • Werbeanrufe unterbinden: Wenn Sie Werbeanrufe erhalten, sollten Sie genau prüfen, ob Sie dem zugestimmt haben. Denn Telefonwerbung, telefonische Befragungen zur Kundenzufriedenheit, zur Meinungsforschung oder auch Anrufe zur Vereinbarung von Vertreterbesuchen sind verboten. Verstöße gegen diese sogenannten “Cold Calls” werden mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet.


Telefonwerbung: Neues Gesetz

Darüber hinaus gut zu wissen: Seit kurzem greift ein neues Gesetz zum Schutz von Verbrauchern gegen unerwünschte Werbeanrufe (Neufassung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge). Grundsätzlich reicht es dadurch nicht mehr, dass sich Werbetreibende auf irgendeine kaum nachvollziehbare Zustimmung des Verbrauchers berufen. Sie müssen vielmehr klar fünf Jahre dokumentieren können, dass Werbeanrufen zugestimmt wurde. Wie ein Sprecher der Bundesnetzagentur gegenüber der Nachrichtenagentur DPA ausführte, wird es damit auch für die Behörde leichter, missbräuchliche Fälle von Werbeanrufen zu verfolgen und zu ahnden. Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro sind möglich.