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Verbraucherzentrale mahnt Refurbished-Anbieter ab

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband mahnt Anbieter von sogenannten Refurbished-Elektronik ab. Welche Vorwürfe im Raum stehen.

Ein Mann hält einen Eimer mit dem Recycling-Symbol darauf.
Recycle, Reuse, Reduce - getreu dieser Nachhaltigkeits-Prinzipien funktioniert auch das Versprechen von Refurbished-Anbietern. © Lara Jameson / Pexels

Mit Slogans wie “Die Umwelt-Alternative” oder “Gut für dein Karma, gut für deinen Geldbeutel” werben Anbieter für erneuerte Elektronikgeräte. Und das Versprechen klingt ziemlich gut, so bekommt man ein praktisch neues Gerät, spart sich aber das schlechte Gewissen von einer Neuanschaffung. In Zeiten der Klimakrise boomen solche Geschäftsmodelle, sodass sich der Verbraucherzentrale-Bundesverband diese Refurbished-Anbieter genauer angesehen hat. Zu welchen Punkten es Kritik gab und wie die Anbieter danach damit umgegangen sind.



Das Prinzip von Refurbished ist simpel. Der Anbieter bereinigt gebrauchte Smartphones, Laptops und Tablets, erneuert manche Komponenten und verkauft diese dann zu einem angeblich vergünstigten Preis. Dabei soll das bei der Produktion von Neuware anfallende CO2 vermieden sowie Elektroschrott reduziert werden, da Geräte mit leichten Defekten nicht entsorgt werden. So weit, so gut. Welche Punkte hat der Bundesverband nun kritisiert, sodass es zu der Abmahnung kam?

Refurbished: Irreführende Werbeversprechen

Vor allem in der Werbung von Refurbished-Produkten spielt neben dem nachhaltigen Aspekt auch die Preisersparnis eine große Rolle. Allerdings können Konsumenten gerade dabei leicht getäuscht werden. Ein Onlineshop, den der Bundesverband im Nachhinein auch abgemahnt hatte, stellte dem neuen “refurbished”-Preis statt dem aktuellen Verkaufspreis den Original-Verkaufspreis gegenüber. Tatsächlich war das betrachtete Gerät aktuell im Neuzustand weniger wert, als auf der Refurbished-Website angeboten.

Ein weiterer Aspekt ist das unwahre Versprechen von beispielsweise hundertprozentiger Klimaneutralität – typisches Greenwashing also. Auf Werbeplakaten und beim Anbieter selbst wird suggeriert, dass für das erneuerte Gerät kein CO2 verbraucht wird und kein Elektroschrott anfällt. Dies ist beim Erneuerungsprozess faktisch nicht möglich, die Anbieter selbst machen allerdings auch keine Angaben dazu, wie sie ansonsten CO2 kompensieren oder andere Maßnahmen ergreifen würden.

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Zuletzt gab es Kritik für die Speicherung von Cookies für Werbe- und Analyse-Zwecke. Teilweise wurden Kunden überhaupt nicht nach einer Einwilligung gefragt, teilweise ist dies erfolgt, jedoch wurde es ignoriert. Insgesamt hatte der Verbraucherzentrale-Bundesverband also drei Anbieter von Refurbished-Geräten abgemahnt, zwei davon haben eine Unterlassungserklärung eingereicht und ihre Website entsprechend geändert. Gegen den verbliebenen Anbieter hat der Verband nun Klage eingereicht.