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Klage gegen Tesla: Verbraucherzentrale bemängelt Datenschutz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt Tesla. Vorgeworfen werden Verstößen gegen den Datenschutz und irreführenden Umwelt-Aussagen.

Ein Lenkrad mit dem Tesla-Logo.
Wer keinen Tesla besitzt, braucht ein Monatsabo, um die günstigeren Preise an den Superchargern nutzen zu können. © Austin Ramsey / Unsplash

Am 1. Januar diesen Jahres wurden über 66.000 Elektroautos der Marke Tesla in Deutschland zugelassen. Um diese Zahl nicht alleine stehen zu lassen: Das waren knapp doppelt so viele wie ein Jahr zuvor. Unübersehbar steigt auch die Sichtbarkeit der elektrischen Sportwägen im Straßenbild. Einen Dämpfer in dieser Entwicklung von Tesla in Deutschland könnte nun eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) geben.



Es stehen zwei Vorwürfe im Raum, die den vzbv zu der Klage beim Landgericht Berlin bewogen haben. Zum einen geht es um das Unterschlagen von Informationen bezüglich des Datenschutzes, zum andern um irreführende Aussagen im Bezug auf die CO2-Neutralität der Tesla-Produktion. Vorausgegangen ist außerdem eine Abmahnung im Dezember 2021, auf welche Tesla dem vzbv eine Teil-Unterlassungerklärung im Bezug auf Klauseln aus der Datenschutzerklärung zukommen ließ.

Tesla: Wächter-Modus nicht datenschutzkonform

Der erste Punkt der Klage dreht sich um das Thema Datenschutz. Beim sogenannten Wächter-Modus machen eingebaute Kameras Aufnahmen von der unmittelbaren Umgebung eines geparkten Tesla. Im Fall eines Diebstahls oder einer Beschädigung könnte das Videomaterial die Suche nach der schuldigen Person deutlich erleichtern, so die Idee dahinter. Problematisch jedoch ist, dass die anlasslose Aufzeichnung von Personen ohne deren vorherige Einwilligung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Zwar handelt es sich um einen privaten Gebrauch der Daten, der Zweck ist jedoch die potenzielle Verwendung vor Gericht. Der berühmte Dashcam-Fall behandelt dieselbe Problematik.

Diese Information, nämlich dass Tesla-Besitzer bei Nutzung des Wächter-Modus ein Bußgeld aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO drohen könnte, wäre laut vzbv bewusst unterschlagen worden. „Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden,“ so Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen über den besseren Umgang damit.



Der Handel mit den Emissionen

Ferner lautet der zweite Anklagepunkt, dass Tesla in Punkto Umweltfreundlichkeit irreführende Werbeaussagen träfe. In diversen Werbeaussagen wie beispielsweise im Internetauftritt des Model 3 ist die Rede von einem CO2-Ausstoß von “0 g/km”. Generell würde Tesla vermitteln, dass die Einsparung von Emissionen ein Kaufargument für umweltfreundliches Autofahren wäre. Allerdings spart zwar Tesla damit CO2 ein, verkauft jedoch die nicht genutzten Emissionsrechte an andere Autohersteller. Im Endeffekt können damit andere Hersteller ihre Grenzwerte überschreiten, während Tesla daran allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden Dollar verdiente. Diese Information ist transparent, der Käufer eines Neuwagens erhält diese jedoch erst auf Seite 30 im englischsprachigen Umweltverträglichkeitsbericht, der im Internet abrufbar ist.