Ein E-Bike kaufen und dabei richtig Geld sparen? Genau das ermöglicht das Dienstrad-Leasing über den Arbeitgeber. Statt den vollen Kaufpreis auf einen Schlag zu zahlen, profitieren Arbeitnehmer von kleinen monatlichen Raten und attraktiven steuerlichen Vorteilen. Besonders bei hochwertigen Modellen macht sich das Leasing bezahlt – die Ersparnis kann mehrere Hundert Euro betragen. Immer mehr Firmen bieten diesen Service an, und auch Selbstständige können mittlerweile mitmachen. Wie das Dienstrad-Leasing funktioniert und worauf Sie achten sollten, zeigt dieser IMTEST-Artikel.
Dienstrad-Leasing – ein echter Gamechanger
Auch wenn der Boom der Vorjahre am Markt für geleaste Diensträder leicht nachgelassen hat, konnte in 2024 dennoch ein Umsatz von 3,1 Milliarden Euro erzielt werden. Dies ergab eine Studie, die kürzlich von Zukunft Fahrrad in Zusammenarbeit mit Deloitte veröffentlicht wurde. Das Gute: Immer mehr Arbeitgeber bieten die Möglichkeit des Leasings. Laut der Studie können 41 Prozent der Erwerbstätigen davon profitieren.
Aktuell fahren etwa 2,1 Millionen geleaste Fahrräder durch die Straßen. Was dabei auffällt: Kunden tendieren beim Leasing gerne zu höherpreisigen Modellen, da die Ersparnis so besonders attraktiv ist.
Der Wert geleaster Räder liegt dabei deutlich über dem des Gesamtmarktes. Als Beispiel: Während ein geleastes E-Bike durchschnittlich 3.720 Euro kostete, lag der Durchschnittspreis ohne Leasing für ein vergleichbares Rad bei etwa 2.650 Euro.

Laut der Studie sind aktuell 2,1 Millionen Leasingräder auf der Straße unterwegs, der Anteil an E-Bikes soll dabei 78 Prozent betragen. Zudem im Jahr 2024 insgesamt 17 Prozent der Räder online geleast worden sein.
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Schaut man sich die Marktdaten des Zweirad-Industrie-Verbands an, lässt sich feststellen, dass der Verkaufsanteil an Leasing-Rädern im Fachhandel bei 35 Prozent lag. Das ist zwar ein Prozent weniger als im Vorjahr, aber dennoch auf einem stabilen Niveau.

Fahrradleasing: Große Ersparnis möglich
Fahrradleasing bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für die Anschaffung des Fahrrads übernimmt und Sie das Dienstfahrrad trotzdem auch privat nutzen dürfen. Meistens wird in diesem Fall das Firmenrad vom Arbeitgeber nicht gekauft, sondern geleast. Die entsprechenden Raten bezahlen Sie dann im Rahmen einer Gehaltsumwandlung. Bedeutet: Sie stottern monatlich einen überschaubaren Betrag ab. Ein Beispiel: Sie leisten sich ein Fahrrad für 2.000 Euro. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro macht das dann eine monatliche Rate von rund 35 Euro, die Sie 36 Monate lang bedienen müssen. Macht unterm Strich für drei Jahre etwa 1.260 Euro. Je höher Ihr Gehalt, desto höher das Sparpotenzial.
Der Clou: Anschließend haben Sie die Möglichkeit, das Fahrrad günstig zu übernehmen, in diesem Beispiel für rund 360 Euro (in der Regel rund 18 Prozent vom Kaufpreis). In diesem Fall würde sich die Gesamtsumme auf 1.620 Euro summieren, Sie hätten also knapp 400 Euro oder rund 20 Prozent im Vergleich zum Barkauf gespart.

Wie funktioniert das? Das liegt in erster Linie an der steuerlichen Förderung. Beim Dienstrad-Leasing bezahlen Sie als Arbeitnehmer die gesamten Kosten oder einen Teil davon aus dem eigenen Bruttolohn. Ein Teil des Gehaltsanspruchs wird in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber.
Gibt es einen Haken?
Steuerlich ist das Ganze unübersichtlich, weswegen Sie genau kalkulieren sollten, ob sich das Leasing tatsächlich lohnt. So müssen Sie den geldwerten Vorteil mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern, sofern Sie das Fahrrad nicht ausschließlich für den Weg zur Arbeit einsetzen. Überdies sinkt durch den Abzug der Leasingraten von Ihrem Bruttogehalt das zu versteuernde Einkommen.
Kompliziert kann es vor allem werden, wenn Sie das Fahrrad nach den 36 Monaten übernehmen möchten. Denn die Leasing-Unternehmen berechnen für das Fahrrad nach drei Jahren Nutzung weniger als den tatsächlichen Restwert. Das Finanzamt setzt den Restwert dagegen meist mit 40 Prozent des Neupreises an. Dadurch erhalten Sie einen Preisvorteil, den es theoretisch zu versteuern gilt. Immerhin übernehmen in der Regel die Leasing-Dienste diese Kosten. Der deutsche Beamtenbund gibt außerdem zu bedenken, dass durch die Bargeldumwandlung das Nettogehalt und dadurch auch die Bemessungsbasis für Krankenbezüge, Arbeitslosengeld und gesetzliche Rente sinken würde.
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So funktioniert das Dienstrad-Leasing
Interessierte können fast jedes verfügbare Fahrrad oder E-Bike leasen. Inzwischen machen viele Händler und Marken mit. Zudem eignen sich alle Fahrradtypen als Dienstfahrrad – auch Mountainbikes und Rennräder. Es spielt zudem keine Rolle, ob Sie mit dem Fahrrad zu Arbeit fahren oder nicht, Sie können auch lediglich am Wochenende Touren starten. Auch Pedelecs sind kein Problem, also Räder mit Elektromotoren und einer unterstützen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 Kilometer pro Stunde.
Zunächst gilt es, das Vorhaben vom Arbeitgeber absegnen zu lassen. Selbstständige oder Freiberufler können selbst aktiv werden. Anschließend wenden Sie sich direkt an einen Spezialisten wie Jobrad, Eurorad, Mein-Dienstrad, oder Bikeleasing. Die Dienste erklären Ihnen dann, wie es weitergeht und an welche Händler oder Direktversender Sie sich wenden können.
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Fazit
Dienstrad-Leasing lohnt sich fast immer, vor allem bei teuren Fahrrädern. Im Vergleich zum Barkauf ist das Sparpotenzial auf jeden Fall gewaltig. Durch steuerliche Vergünstigungen und reduzierte Sozialversicherungsabgaben sparen Sie unterm Strich in der Regel meist mehrere Hundert Euro.