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Flug fällt aus: Tool zur Berechnung der Entschädigung

Statt mit Erholung beginnt der Urlaub mit Ärger, denn der Flug fällt aus oder verspätet sich. Mit einer Anwendung von der Verbraucherzentrale lässt sich der daraus entstehende Anspruch berechnen.

Zwei Menschen liegen auf Bänken im Flughafen
© Kirklai / Unsplash

Im besten Fall läuft alles wie am Schnürchen: Die Koffer sind gepackt, die Anreise zum Flughafen ist bereits gebucht. Kurz noch in die Sicherheitskontrolle und schon heißt es “Ready for Take-Off”. In diesem Sommer verlief der Start in den Urlaub für viele Reisende allerdings nicht so geschmeidig. Flugausfälle, Verspätungen oder Streiks haben sowohl dem Boden- und Flugpersonal als auch Reisenden Nerven und leider oft auch Geld gekostet. Zur Berechnung etwaiger Schadensersatzansprüche stellt die Verbraucherzentrale eine Online-Anwendung sowie eine App bereit.



Die Probleme, die am Flughafen entstehen können sind vielfältig. Einerseits der verspätete Abflug und daraus resultierende Komplikationen am Zielort. Andererseits die Annullierung des Fluges, sprich: das ersatzlose Streichen. Des Weiteren kann es zu einer Verlegung des Flugtermins kommen, wodurch ebenfalls Kosten seitens der Reisenden entstehen. Und nicht zuletzt, das wohlmöglich ärgerlichste Problem, die Überbuchung von Flügen, sodass trotz gültigem Ticket und pünktlichem Erscheinen am Boarding-Terminal die Mitnahme verwehrt wird.

Die gute Nachricht: Bei all diesen Problemen werden Flugreisende nicht allein gelassen. Sogenannte Ausgleichszahlungen sind pauschale Entschädigungen in Form von Geld. Für Kurzstrecken bis zu 1.500 Kilometern Entfernung beträgt die Zahlung 250 Euro, bei Mittelstrecken von 1.500 bis 3.500 Kilometern 400 Euro und bei Langstrecken ab 3.500 Kilometern sogar 600 Euro.

App oder Online: Geldleistungen bei Flugärger einfordern

Neben Ausgleichszahlungen gibt es außerdem Betreuungsleistungen, womit beispielsweise durch Flugärger verursachte Hotelübernachtungen oder Verpflegung gemeint sind, die dann von der Fluggesellschaft übernommen werden. In dem Fall, dass man das Flugticket selbstständig storniert hat, besteht zwar kein Anspruch auf den vollständigen Ticketpreis, trotzdem aber auf die Rückerstattung von Steuern und Flughafengebühren.

Um Verbrauchern in dieser komplexen und ärgerlichen Situation Hilfe zu leisten, bietet die Verbraucherzentrale die Online-Anwendung “Flugärger” an. Diese ist ebenso als App verfügbar und verhilft zunächst zur Berechnung der möglichen Ansprüche. Zudem erstellt das Programm ein fertiges Schreiben, welches nur noch per Mail an die jeweilige Fluggesellschaft geschickt werden muss.

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Außerdem ruft die Verbraucherzentrale dazu auf, solche Komplikationen mit Flugreisen, die innerhalb der letzten sechs Monate aufgetreten sind zu melden. Dies ist eine sogenannte Marktbeobachtung, die der Organisation dazu verhelfen kann, auf strukturelle Probleme aufmerksam zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Meldung ist hier möglich.