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Gaskrise: Was die geplanten Entlastungen bedeuten

Die Expertenkommission macht zwei Vorschläge zur Eindämmung der explodierenden Gaskosten. IMTEST bringt auf den Punkt, was diese für Verbraucher bedeuten.

Ein Foto eines entzündeten Gasherdes.
XXXXXXX © Kwon Juhno / Unsplash

Das Expertengremium für Gas und Wärme, wie sich die Runde aus Vertreterinnen und Vertretern aus Gewerkschaften, Verbänden, Wissenschaft und dem Bundestag nennt, legte Anfang dieser Woche zwei Vorschläge zur Eindämmung der steigenden Energiekosten vor. IMTEST erklärt, was die beiden Maßnahmen bedeuten.



Der erste Vorschlag sieht die Übernahme der Abschlagszahlungen aus dem kommenden Dezember durch den Bund vor. Konkret bedeutet das, dass Gas-Versorger die Rechnungen aus dem Dezember nicht ihren Kundinnen und Kunden vorlegen, sondern bei einer staatlichen Stelle einreichen. Dies gilt sowohl für Privatkunden als auch für kleine und mittelständische Unternehmen.

Für die Berechnung der Einmalzahlung soll laut Gremium der Verbrauch aus dem diesjährigen September zugrunde gelegt werden. Allerdings: Wer bis dato fleißig Gas gespart hat, den trifft die Entlastung verhältnismäßig geringer. Ramona Pop, Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, kritisiert den Vorschlag, da dieser Haushalte mit geringem Einkommen dadurch nicht ausreichend entlastet. Im Durchschnitt bedeutet die Übernahme des Abschlages im Dezember eine Entlastung von acht Prozent für Einfamilienhaushalte, für Mietwohnungen dürfte die Maßnahme aufgrund schlechter Dämmung häufig geringer einwirken.

Gas: Preis auf 12 Cent pro Kilowattstunde senken

Der zweite Vorschlag der Kommission bezieht sich weiterhin auf die bereits diskutierte Deckelung des Gaspreises ab März 2023. Ab dann soll für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs ein günstigerer Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde Gas gelten. Den weiteren Verbrauch müssen private und gewerbliche Verbraucher dann entsprechend dem Marktpreis bezahlen. Jedoch auch Haushalte, die mit Fernwärme heizen, werden berücksichtigt. Die Wärmepreisbremse enthält analog zur Gaspreisbremse laut Vorschlag einen maximalen Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme für 80 Prozent des Verbrauchs.

Heizkörper an der Wand.
Auch wer mit Fernwärme heizt, wird möglicherweise ab kommendem März entlastet. © Patrycja Grobelny / Pexels

Die Kosten für diesen “Abwehrschirm” zum Schutz der Bevölkerung vor hohen Energiepreisen schätzen Experten derzeit auf etwa 200 Milliarden Euro. Ein Kritikpunkt seitens der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bezieht sich unter anderem auf diese enorme Summe. “Notwendig sind Lösungen, die langfristig dafür sorgen, dass Energieverbräuche sinken. Jetzt muss massiv in die energetische Sanierung investiert werden, denn dort schlummert ein riesiges Einsparpotenzial. Insgesamt bräuchten wir für die energetische Sanierung von Wohngebäuden pro Jahr 25 Milliarden Euro”, so Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Villa oder Mietwohnung: Preis für Gas gedeckelt

Unter anderem Kristalina Georgiewa, Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), kritisiert, dass die Maßnahmen auch Haushalte mit hohem Einkommen entlasten. Denn die Abschläge für den Dezember würden vom Staat übernommen werden, unabhängig davon, welche Einkommensverhältnisse sich hinter dem Gasanschluss verbergen. Außerdem führt die Kostenübernahme dazu, dass Sparanreize wegfallen. Hingegen die Kostendeckelung von 80 Prozent des Kontingentes ab März sieht einen Sparanreiz vor.

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Die Expertenkommission wird sich im Oktober noch zwei weitere Male zusammen setzen, außerdem wird über die Vorschläge nun in der Bundesregierung beraten. Eine Entscheidung fällt voraussichtlich Ende des Monats.