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Prämien, Führerschein & TÜV: Das hat sich 2023 geändert

Diese Änderungen bei Prämien zur Förderung der E-Mobilität oder Umtausch des alten Führerscheins gibt es.

Ein dreigeteiltes Bild zum Thema Neuerungen im Autojahr 2023.
© Antoni Shkrba, Maxim Hopman, Ibrahim Bilgin / Pexels, Unsplash, ADAC

Das Autojahr 2023 bringt neben neuen Prämien für Käuferinnen und Käufer eines E-Autos eine Reihe weitere Änderungen mit. Worauf sich Autofahrende in diesem Jahr einstellen müssen, hat IMTEST übersichtlich zusammengestellt.



Prämien für E-Autokauf werden 2023 angepasst

Seit Anfang 2023 gelten neue Grenzen bei der Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Kostet der Neuwagen bis zu 40.000 Euro netto, bezuschusst der Staat den Kauf eines rein-elektrischen Autos mit 4.500 Euro. 2.250 Euro kommen zusätzlich vom Hersteller dazu (“Herstelleranteil”). Die maximale Gesamt-Fördersumme beträgt 2023 für E-Autos 6.750 Euro. Kostet das Neu-Fahrzeug netto bis 65.000 Euro gibt es 3.000 Euro als Förderprämie vom Bund und 1.500 Euro vom Hersteller.

Zwei weitere Änderungen bei der Förderung von E-Autos sind 2023 in Kraft getreten:

  • Autos mit Plug-in-Hybridantrieb werden künftig nicht mehr staatlich gefördert.
  • Ab 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen die staatliche Förderung beim E-Auto-Kauf beantragen.


Prämie für Mobilität (THG) muss neu beantragt werden

Wird ein E-Auto privat oder gewerblich genutzt, kann der oder die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragene Halter/Halterin weiterhin eine Jahres-Prämie bis 425 Euro über die Treibhausgasminderungsquote (THG) beziehen. Die Klimaschutz-Maßnahme der deutschen Bundesregierung zur Regulierung der CO₂-Bilanz ermöglicht den Verkauf eines CO2-Zertifikats an Firmen, die laut THG-Quote zu viel Kohlendioxid ausstoßen. In diesem Jahr muss dafür lediglich der Antrag beim jeweiligen Anbieter neu eingereicht werden.

Tesla Supercharger
Teures Tanken auch für E-Autos: Strom wird teurer. © Unsplash/Dario

Führerscheinumtausch: Diese Jahrgänge sind “dran”

Wer noch einen alten rosa “Lappen” im Papierformat mit sich führt, muss diesen auch 2023 in ein EU-einheitliches Dokument umtauschen. Der Umtausch erfolgt stufenweise nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Die Jahrgänge ab 1971 dann bis zum 19. Januar 2025. Wer bei einer Kontrolle einen abgelaufenen Altführerschein vorlegt, erhält eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Führerscheins.



Neue TÜV-Plaketten kommen

Hat das eigene Fahrzeug derzeit eine rosafarbene TÜV-Plakette (gilt sowohl für Pkw als auch Wohnmobile), muss dieses in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV. Hintergrund der Plakettenfarbe ist, dass Polizei und Ordnungsamt mit einem Blick darauf sogenannte TÜV-Sünder sofort erkennen können. 2023 ist die “TÜV-Plakette” rosa. E-Autos und andere PKW und Wohnmobile, die 2023 neu zugelassen werden, erhalten die Plakette in der Farbe Blau. Bis zur nächsten HU bleiben dann drei Jahre Zeit. Alle Autos, die in 2023 nicht zum ersten Mal zugelassen werden, erhalten eine orange TÜV-Plakette. Für sie steht dann die nächste Hauptuntersuchung 2025 an.



CO₂-Steuer wird nicht erhöht

Auch wenn die Verkehrswende in Deutschland nur mit Tippelschritten vorankommt und sich der CO₂-Ausstoß im Straßenverkehr auf Rekordniveau bewegt, liegt das Hauptaugenmerk des Verkehrsministeriums weiterhin auf dem Autoverkehr. Um die Belastungen der Bürger durch den derzeitigen Anstieg der Energiekosten abzufedern, setzt die Bundesregierung 2023 die jährliche Erhöhung des CO₂-Preises auf fossile Heiz- und Kraftstoffe bis zum 1. Januar 2024 aus. In der Praxis belässt die Bundesregierung den Preis pro Tonne CO₂ das Jahr 2023 bei 30 Euro. Eigentlich hätte die Abgabe auf 35 Euro pro Tonne CO₂ steigen sollen. Auch die geplanten Preiserhöhungen auf den Liter Benzin (um 1,4 Cent auf den insgesamt 9,8 Cent/Liter) und den Liter Diesel (um 1,5 Cent auf dann insgesamt 11 Cent/Liter) sind vorerst ausgesetzt. Die nächste Erhöhung soll erst wieder zum 01. Januar 2024 erfolgen.



Mund-Nasen-Masken im Verbandskasten sind Pflicht

In jedem Verbandskasten müssen ab sofort auch zwei medizinische Gesichtsmasken mitgeführt werden. Ist das nicht der Fall, wird dann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro fällig.

In jedem Fall ein guter Grund den mitgeführten Verbandskasten im Auto einmal wieder auf Vollständigkeit oder Aktualität zu kontrollieren. In jedem Fall muss ein Verbandskasten im Auto sein, der der DIN-Norm 13164 entspricht.