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Einwegplastik soll kosten – Gesetzesentwurf erarbeitet

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik zur Kasse gebeten werden sollen.

Ein Haufen Plastikmüll
Das Recycling vo Plastikmüll soll mit Hilfe von Clear Drops SPC vereinfacht werden. © Filmbetrachter/Pixabay

Dass die Welt ein Plastik-Problem hat, ist kein Geheimnis. Viele Verpackungen bestehen aus Plastik. Man benutzt sie meist nur wenige Minuten und wirft sie dann weg. Das Resultat: Mülleimer, die vor Kaffee-Bechern und Salatboxen überquellen. Es gibt viele Möglichkeiten, der Umweltverschmutzung etwas entgegenzusetzen und Ressourcen zu schonen. Im vergangenen Sommer wurde bereits ein Verbot für viele Einwegplastik-Produkte wie Trinkhalme erlassen. Mit einem neuen Gesetzesentwurf will die Bundesregierung nun Anreize schaffen, auf Mehrwegplastik umzusteigen.



Das Einwegkunststofffondsgesetz

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das sogenannte Einwegkunststofffondsgesetz erarbeitet. Dieses Gesetz soll künftig Hersteller von Produkten aus Einwegplastik an den Kosten für die Müllbeseitigung im öffentlichen Raum beteiligen. Anstatt, dass allein die Kommunen und damit letztendlich die Verbraucher die Entsorgung bezahlen müssen, sollen sich die Unternehmen, die den Müll verursachen, an den Folgekosten beteiligen. Mit dem Gesetz setzt Deutschland eine Richtlinie der EU um. Seit zwei Jahren wurde an dem Entwurf gearbeitet. Jetzt muss der Bundestag dem Vorschlag noch zustimmen.

“Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen. Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben.” sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

Die Regelung soll ab 2025 zum Greifen kommen. Die Sonderabgaben auf bestimmte Produkte aus Einwegplastik sollen dann in einen Fonds des Umweltbundesamtes fließen. 450 Millionen Euro werden laut dem Bundesumweltministerium dabei im Jahr zusammenkommen. Mit dem Geld sollen die Kommunen bei der Finanzierung der Müllentsorgung unterstützt werden. 

Bunte Plastik-Strohhalme
Der Verkauf von Produkten aus Einwegplastik wie Strohhalmen ist in Deutschland und der gesamten EU seit Juli 2021 verboten. © Hartono Subagio / Pixabay

Kritische Haltungen bei Umweltverbänden und Wirtschaft

Damit liefert das Gesetz Herstellern einen Anreiz, auf Mehrwegplastik umzusteigen. Umweltverbände zeigen sich dennoch kritisch. Der Gesetzesentwurf setze erst bei der Entsorgung, nicht aber bei der Vermeidung von Einwegplastik an. Die deutsche Umwelthilfe bemerkt, dass sich die Menge an Plastikmüll durch das Gesetz nicht reduziere. 

Lemke erklärte, dass die Bundesregierung weitere Regelungen zum Umweltschutz plane. Beispielsweise soll es ab 2023 verpflichtend sein, dass bei To-Go-Varianten von Kaffee und Essen Mehrwegoptionen angeboten werden müssen. Ingbert Liebert, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen hält eine zukünftige Erweiterung des Gesetzes für sinnvoll. “In der Umwelt landen häufig auch andere Produkte wie Pizzakartons, Aluminiumschalen oder Kaugummis.”

Sollte der Entwurf bewilligt werden, wird Einwegplastik voraussichtlich teurer werden. Von Seiten der Wirtschaft kommt Kritik zu dem Entwurf. Industrieverbände bemängeln, dass der Zeitpunkt inmitten der Energiekriese ungünstig gewählt sei.