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Illegale Preisabsprache? Klage gegen Apple und Amazon

Apple und Amazon müssen sich vor dem Bundesgericht in Seattle verantworten. IMTEST erklärt, warum sie angeklagt werden.

Eine Szene aus einem Gerichtssaal.
Eine neue Verordnung soll Sammelklagen auch gegen Nicht-EU-Betriebe ermöglichen. © Ekaterina Bolovtsova / Pexels

In den USA richtet sich derzeit eine Kartellklage gegen die Tech-Giganten Apple und Amazon. Den beiden Großkonzernen wird illegale Preisabsprache vorgeworfen, die dazu führte, dass Preise für Apple-Produkte künstlich hochgehalten wurden. Wie es dazu kam und welche Auswirkungen das auf Konsumenten hatte, bei IMTEST.



Die Klage, die von der Anwaltskanzlei Hagens Berman eingereicht wurde, richtet sich gegen ein Vorgehen aus dem Januar 2019. Zu dem Zeitpunkt wurden iPads und iPhones auf Amazon verkauft, wofür die Plattform allerdings einen Rabatt von zehn Prozent erhalten haben soll. Im Gegenzug dafür sollte Amazon sicherstellen, dass nur sieben von 600 angemeldeten Zwischenhändlern die Produkte von Apple vertreiben konnten. Die geringe Anzahl an Drittanbietern führte dazu, dass die Preise für iPads und iPhones um etwa zehn Prozent stiegen.

Währenddessen blieben die Preise in den stationären Apple-Stores konstant, sodass sich für Konsumenten ein Nachteil entwickelte. Daher sind US-Amerikaner dazu aufgerufen, sich der Klage anzuschließen, insofern sie nach Januar 2019 ein iPad oder iPhone erworben haben. Ziel der Klage ist ein nicht genau bekannter Schadensersatz sowie Rückerstattungen und ein Ende des sogenannten Gruppenboykotts, bei dem marktführende Unternehmen sich absprechen, die Zusammenarbeit mit anderen Wettbewerbern zu unterbinden.

Apple: Verkaufsstellen beschränkt

Für Konsumenten ist die Klage deshalb von hoher Bedeutung, da die Drittanbieter laut Klage geplant hätten, die Apple-Produkte günstiger zu verkaufen. Mit der schriftlichen Vereinbarung zwischen Apple und Amazon stellte der Hersteller sicher, dass Amazon der Hauptvertriebspunkt im Internet bleiben sollte. Um welche Produkte es sich in diesem Fall genau handelt, ist jedoch nicht bekannt.

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