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Zugverspätung: Forderung nach mehr Entschädigung

Die Deutsche Bahn ist für Zugverspätungen bekannt. Doch erst ab einer Verspätung von einer Stunde gibt es eine Entschädigung.

Eine Bahnhofsuhr mit dem Logo der Deutschen Bahn.
Schon wieder eine Zugverspätung? Erst ab 60 Minuten gibt es eine Erstattung. © Justus Menke / Unsplash

Wer in letzter Zeit mit der Deutschen Bahn unterwegs war und seine Zielhaltestelle pünktlich erreicht hat, hatte Glück. Denn eine statistische Auswertung zeigt, dass sich die Pünktlichkeit aktuell verschlechtert hat. Im Jahr 2021 kamen nur 75 Prozent der Züge pünktlich an ihr Ziel, wobei darunter Zugverspätungen von bis zu sechs Minuten nicht mitgerechnet werden. Ab einer Verspätung von über 60 Minuten erstattet die Bahn ihren Kunden immerhin ein Viertel des Ticketpreises. Dass diese Regelung zu wenig sei, fordert jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).



Bei der Forderung geht es nicht um die Erstattung von 25 Prozent des Ticketpreises, sondern um die “Mindestdauer” von 60 Minuten Zugverspätung. Vorständin des VZBV Ramona Pop erläutert in einem Interview gegenüber dem “Handelsblatt”, dass die Fahrgastrechte “auf den Prüfstand gehören”. Ihr zufolge sollte es bereits bei einer Verspätung von 30 Minuten zu einer Entschädigungsleistung kommen. Diese könnte die Deutsche Bahn beispielsweise in Form eines Gutscheins im Wert von 10 Euro für einen künftigen Ticketkauf leisten.

Zugverspätung: EU-weite Regelung

Die Regelung der Deutschen Bahn lautet weiter, dass nach einer Verspätung von über zwei Stunden sogar die Hälfte des ursprünglichen Betrags erstattet werden. Grundlage dafür ist eine EU-Verordnung, die seit dem Frühjahr 2021 gilt. Entschädigungsleistungen müssen allerdings proaktiv durch Bahnreisende beantragt werden, dabei gilt eine Frist von einem Jahr. Einfacher und kundenfreundlicher wäre es laut Ramona Pop, würde die Entschädigung automatisiert erfolgen.

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