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2023: Das ändert sich für Verbraucher

Diese Gesetzesänderungen wirken sich auf Verbraucher aus.

Der Schriftzug 2023 auf einem Strand bei Sonnenuntergang.
Welche Veränderungen betreffen Verbraucher im neuen Jahr? © engin akyurt / Unsplash

Einen Monat noch, dann steht der nächste Jahreswechsel vor der Tür. Während man noch darüber diskutiert, ob in diesem Jahr private Böllerei zu Silvester verboten wird, stehen einige Veränderungen bereits fest. IMTEST gibt einen Überblick, welche Gesetzesänderungen 2023 vor allem für Verbraucher eine Rolle spielen werden.



Das dominierende Thema des vergangenen Jahres war ohne Zweifel die Energiekrise. Gepaart mit der stärksten Inflation seit Jahrzehnten sorgte sie dafür, dass Verbraucher finanziell stark belastet wurden. Diverse Entlastungen sollen 2023 nun dafür sorgen, dass sich die Lage in Teilen entspannt. Im Folgenden werden die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst.

2023 gedeckelt: Energiepreisbremse

Die Preise für Gas, Strom und Fernwärme sind stark angestiegen. Besonders im Winter wird allerdings viel geheizt. Damit Verbraucher mit dieser Mehrbelastung nicht alleine dastehen, wird ab 2023 der Preis pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchst gedeckelt. Die sogenannte Energiepreisbremse gilt zwar erst ab März 2023, wird jedoch rückwirkend auch für Januar und Februar wirken. Konkret betragen die Preise pro Kilowattstunde dann 12 Cent für Gas, 40 Cent für Strom und 9,5 Cent für Fernwärme.



Aus Hartz IV wird 2023 Bürgergeld

Nicht nur der Name ist neu: Das Bürgergeld löst die bisherige Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, auch als “Hartz IV” bekannt) ab. Doch was verändert sich nun konkret daran? Zum 1.Januar 2023 erhöht sich zunächst einmal der Regelsatz des neuen Bürgergelds. Bislang galt für einen alleinstehenden Erwachsenen ein Satz von 449 Euro pro Monat, dieser erhöht sich auf 502 Euro. Ein Lebensgefährte bekam bislang 404 Euro, ab 2023 sind es 451 Euro. Auch die Höhe des Bürgergeldes für Kinder und Jugendliche erhöht sich um einen Betrag zwischen 30 und 70 Euro.

Bislang wurde häufig abgestraft, wenn neben dem Bezug von “Hartz IV” einer Tätigkeit nachgegangen wurde. Mit einer Erhöhung der Freibeträge auf Einkommen macht die Regierung eine Erwerbstätigkeit wieder attraktiv. Außerdem wird es ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro geben, sobald eine abschlussbezogene Weiterbildung aufgenommen wird.

Der wohl umstrittenste Punkt in den Verhandlungen war der Vermögensfreibetrag. Dieser wird ab 2023 40.000 Euro betragen, für jede weitere Person im Haushalt 15.000 Euro. Wichtig zu wissen: Wer bislang Arbeitslosengeld II bekommen hat, für den werden die Beträge automatisch angepasst.

Mehr Wohngeld ab 2023

Eine andere staatliche Sozialleistung ist das Wohngeld. Dieses ist abhängig von Einkommen, Miete und Wohnort und ist somit in der Höhe nicht pauschalisierbar. Durchschnittlich steigt der Satz für Wohngeld 2023 jedoch um rund 190 Euro pro Monat. Außerdem erhalten künftig mehr Menschen Wohngeld. Bislang haben 600.000 Personen Wohngeld beantragt, während die neue Gesetzgebung die Sozialleistung für eine Millionen Menschen vorsieht.

49-Euro-Ticket ab dem Frühjahr

Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets aus den Sommermonaten wird es 2023 das 49-Euro-Ticket geben. Dieses wird ebenfalls monatlich angeboten, bislang ist allerdings nur von einem digitalen Ticket die Rede. Ursprünglich lauteten die Pläne der Regierung, das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr bereits zum Jahresbeginn einzuführen. Dies erwies sich schnell als übereilt, weshalb man nun mit einem Start im Frühjahr rechnet.



Mit dem 49-Euro-Ticket, auch als Deutschlandticket bezeichnet, sollen zwei Probleme gelöst werden. Einerseits sollen möglichst viele Menschen mit dem klimafreundlichen Fortbewegungsmittel Bahn statt mit dem Auto reisen. Andererseits soll ein Kostenvorteil geschaffen werden, der jedoch vor allem Berufspendlern entgegenkommen wird und nicht etwa, wie beabsichtigt, einkommensschwachen Personen.

Neues Tierwohllabel für Schweinefleisch

Ähnlich wie man es von Hühnereiern kennt, wird es ab 2023 eine Kennzeichnungspflicht für die Haltungsbedingungen von Schweinen geben. Diese enthält fünf Kriterien: Stall (1), Stall + Platz (2), Frischluftstall (3), Auslauf/Freiland (4) und Bio (5). Das Konzept soll allerdings zunächst nur für unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung gelten. Davon ausgenommen ist also in der Gastronomie verwendetes sowie weiterverarbeitetes Fleisch. Eine Erweiterung der Kennzeichnungspflicht ist jedoch angedacht, ebenso auch für Geflügel und Rindfleisch.

Mehrweg-Pflicht für Essen “To go”

Immer mehr Menschen wissen um die Problematik von Verpackungsmüll, häufig wird sogar ein passendes Gefäß zur Theke oder ins Café mitgebracht. Ab dem 1.Januar 2023 gilt die Pflicht, dass Restaurants, Caterer und Lieferdienste einen Mehrwegbehälter für den Transport von Speisen und Getränken anbieten müssen. Ausgenommen sind kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche, wie beispielsweise Bäckereien. Allerdings müssen diese zumindest die beschriebenen mitgebrachten Gefäße als solche akzeptieren.



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