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Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Rollator, Rollstuhl & Co.

Kostenfaktor Pflegemittel: Wer zahlt wofür? IMTEST hilft.

Granddaughter and her grandmother walking on footbridge © Getty Images

Pflegehilfsmittel umfassen das höhenverstellbare Pflegebett ebenso wie die Windeln, den Rollator oder andere Gegenstände, die mit der Zeit gegebenenfalls nötig werden. Da sie Kosten verursachen, lohnt sich hier definitiv ein genauer Blick bei der Frage: Was übernimmt wann die Krankenkasse, beziehungsweise die Pflegeversicherung. Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis ist auf der Website des Verbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu finden.



Technische Pflegemittel

Technische Hilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett, einen Rollator, einen Badewannensitz, eine Toilettensitz-Erhöhung oder Lagerungshilfen stehen meist leihweise zur Verfügung. Ist das Hilfsmittel keine Leihgabe, trägt der Antragsteller zehn Prozent der Kosten pro Hilfsmittel, höchstens jedoch bis zu 25 Euro selbst. Anträge dazu können formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.

Eine Dame in Pink sitzt auf einem Rollator und studiert eine Karte.
Pflegemittel wie Rollatoren, Rollstühle, Pflegebetten können das Leben deutlich einfacher machen.
Ein schwarzer Rollator
Ein Rollator kann einen großen Schritt hin zu selbstständiger Mobilität bedeuten.
Ein schwarzer Toilettenstuhl
Ein Toilettenstuhl hilft aus, wenn es nachts mal schnell gehen muss.
Eine weiße Bettunterlage auf einer Matratze
Eine Bettunterlage erleichtert eine hygienische Reinigung bei Inkontinenz.
Ein schwarzer Massagesessel mit Aufstehhilfe
Die integrierte Aufstehhilfe klappt die Sitzfläche des Sessels an der hinteren Seite leicht nach oben, sodass das Aufstehen leichter fällt.
Ein weißer, faltbarere Blindenstock
Ein Blindenstock ermöglicht Betroffenen mehr Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bei der Pflege eines Angehörigen durch ein Familienmitglied braucht es Hilfsmittel wie etwa Puder, Schwämme, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge, saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch sowie Desinfektionsmittel. Die Pflegekasse beteiligt sich daher an den Kosten für die Pflegehilfsmittel mit monatlich bis zu 40 Euro. Zunächst ist dazu im Voraus vom Versicherten ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse zu stellen. Wird dieser bewilligt, reicht es danach aus, wenn die Quittungen zur Erstattung eingereicht werden. Falls die Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst erbracht wird, muss der Versicherte nicht in Vorleistung treten, die Kosten werden direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet.

Der vorliegende Text stammt aus dem Ratgeber “Der Pflegekompass” von Jochen Mertens e.K., erstmals erschienen 2021 bei der Funke Mediengruppe.

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