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Ab 1. Februar: Diese Änderungen treten in Kraft

Von Maskenpflicht bis Energiesparlampen – das bringt der Februar.

Februar wurde handschriftlich auf einem Block notiert.
© madeleine ragsdale / Unsplash

Mit dem Februar steht der kürzeste Monat des Jahres vor der Tür. Er bringt gleich mehrere Neuerungen mit – diese reichen dabei vom Wegfallen der Maskenpflicht im Fernverkehr bis hin zu einem Gesetz, das erneuerbaren Energien den Weg ebnet. Welche genauen Veränderungen dabei für Verbraucher in Kraft treten, verrät IMTEST.



Maskenpflicht entfällt im Fernverkehr

Bereits im Dezember haben die ersten Bundesländer die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgehoben. Vorreiter war Sachsen-Anhalt, wo man schon ab dem 8. Dezember des vergangenen Jahres ohne Maske Zugang zu Bus und Bahn hatte. Die anderen Bundesländer ziehen nach, sodass mit Thüringen das letzte Bundesland am 3. Februar von der Maskenpflicht befreit wird.

Doch auch, wer auf längeren Strecken Bahn fährt, ist von der Änderung betroffen. So entfällt ab dem 2. Februar die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr. Grund für diese Lockerung mit großer Tragweite ist die Erkenntnis, dass das Gesundheitssystem nicht mehr zu überlasten droht, wie die Bundesregierung Ende Januar verkündete.

Ab Februar keine Energiesparlampen mehr

Eine andere Änderung betrifft Energiesparlampen, so wird die Herstellung dieser ab Februar verboten. Grundlage dafür ist eine EU-Verordnung, die seit September 2021 schrittweise bestimmte Arten von Leuchtmittel vom Markt verbannt. Kriterium dafür sind Energieeffizient-Werte, die nicht unterschritten werden dürfen. Ab dem 1. Februar dürfen demnach kreisförmige (T5) und Kompaktleuchtstofflampen nicht mehr hergestellt werden – die Restbestände sind für kurze Zeit dennoch erhältlich.

Mit der Verordnung will die EU Verbraucher Stück für Stück dazu bewegen, auf die energieschonenden LED-Lampen umsteigen. Bei dem aktuellen Verbot spielt allerdings auch die Gesundheit eine Rolle, denn die betroffenen Leuchtmittel enthalten giftiges Quecksilber.



“Wind-an-Land”-Gesetz tritt in Kraft

Ein neues Gesetz soll dem Bau von Windkraftanlagen zugutekommen. Das sogenannte “Wind-an-Land”-Gesetzt sieht eine Reservierung von zwei Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes in Deutschland für Windkraftanlagen vor. Außerdem soll mit dem Gesetz das Genehmigungsverfahren für den Bau erleichtert werden, damit die Erstellung neuer Anlagen beschleunigt werden kann. Mit dem “Wind-an-Land”-Gesetz plant die Bundesregierung, den Ausbau der erneuerbaren Energiequelle bis 2030 zu verdoppeln.

Neue Regel für Auto-Verbandskasten

Die neue DIN 13164 sieht vor, dass sich ab dem 1. Februar im Kfz-Verbandskasten zwei Gesichtsmasken befinden. Diese Änderung geht auf die Corona-Pandemie zurück. Gleichzeitig sieht die neue Vorgabe vor, dass statt zwei nur noch ein Dreieckstuch vorliegen muss. Außerdem entfällt das Verbandstuch 40 x 60 Zentimeter.



Corona-Arbeitsschutzverordnung endet früher

Im März 2021 galt erstmals eine Arbeitsschutzverordnung im Rahmen der Corona-Pandemie, die Betriebe in die Pflicht nahm, das Infektionsgeschehen mit einzudämmen. Seit dem vergangenen Oktober wurde eine Neufassung verkündet, die nun allerdings statt im April vorzeitig am 2. Februar endet.

Diese beinhaltet verschiedene Maßnahmen, wie die Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept sowie die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfquote. Ersteres sollte unter anderem durch eine Verminderung des Personenkontakts geschehen, letzteres vor allem durch die Unterstützung bei der Wahrnehmung von Impfangeboten.

Bierpreise steigen

Neben immer weiter steigenden Lebensmittel- und Energiepreisen wird künftig auch das Lieblingsgetränk der Deutschen teurer. Sowohl die Bitburger Braugruppe als auch die Radeberger Gruppe und Krombacher kündigen für Februar beziehungsweise März einen Anstieg der Preise für Endkunden an. Als Grund werden gestiegene Kosten für Energie und Rohstoffe angegeben, allerdings nicht, in welchem Umfang die Verkaufspreise steigen werden.



Mehr öffentliche Trinkbrunnen

Einen Lichtblick stellt die EU-Trinkwasser-Richtlinie dar, denn sie besagt, dass alle Bürger Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser haben müssen. Neben diversen Vorgaben zur Qualität des Trinkwassers bedeutet das auch, dass es einen Ausbau der öffentlichen Trinkbrunnen in Fußgängerzonen und Parks geben wird.

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