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PayPal: Neue Betrugsmasche in der App

IMTEST erklärt, wie es zu solchen Rechnungen kommen kann.

Ein Mann steht an einem Fenster und blickt auf sein Smartphone.
PayPal will Passkeys ab Android 9 ermöglichen. © Thom Holmes / Unsplash / PayPal

Die Sicherheit im Internet war noch nie so gefährdet wie heute, zumal sich Kriminelle immer wieder neuer Maschen bedienen. Inzwischen sind viele Menschen sensibler geworden und können beispielsweise Phishing-Mails enttarnen. Allerdings fällt es vielen trotzdem schwer, die stetig neuen Betrugsmaschen zu durchleuchten. Das Portal Watchlist Internet sammelt und veröffentlicht daher aktuelle Betrugs-Fälle. Alle Infos dazu bei IMTEST.



Erhält man als PayPal-Kunde eine E-Mail mit einer unbekannten Rechnung oder der Information über eine Abbuchung, so ist das ein Grund zur Beunruhigung. In den meisten Fällen lässt sich der Irrtum jedoch schnell aufklären. In der App lässt sich normalerweise einfach überprüft, ob es diesen Zahlungsverkehr tatsächlich gegeben hat. Aus diesem Grund ist die aktuelle Betrugsmasche besonders perfide, denn sie simuliert neben der gefälschten Mail auch eine Transaktion in der PayPal-App.

Screenshot der gefälschten Benachrichtigung bei PayPal.
Formal unterscheidet sich auf den ersten Blick die Betrugsmasche nicht von regulären Rechnungen. © Watchlist Internet

Eine solche Mail ist deshalb möglich, weil Händler per PayPal auch Rechnungen oder Zahlungserinnerungen verschicken können, wofür lediglich die E-Mail-Adresse des PayPal-Nutzern benötigt wird. Außerdem gefährlich: In einer sogenannten “Mitteilung des Verkäufers an den Kunden” geben die Betrüger eine Telefonnummer an, um dort Missverständnisse klären zu können. Diese ist dabei mit einer 24-stündigen Frist versehen.

PayPal: Käuferschutz kann helfen

Mit einem eigenen Hinweis liefert PayPal seinen Kunden einen Anhaltspunkt zum sicheren Gebrauch des Zahlungsdienstes. Darin erklärt das Unternehmen, dass Rechnungen in der Regel keine Telefonnummern beigefügt werden. Zudem soll man direkt skeptisch werden und die Rechnung ignorieren, wenn einem der Händler oder die Summe unbekannt erscheinen. Sollte die Zahlung doch passiert sein, kann man über den Käuferschutz versuchen, das Geld zurückzufordern oder im Zweifel Anzeige bei der Polizei erstatten.

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