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Kabelfernsehen: Das ändert sich 2024

Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs muss sich jeder selbst um den Anschluss kümmern.

Frau von hinten mit langen hellbraunen Haaren sitzt zusammen mit Mann mit dunklen Haaren auf heller Couch vor Fernseher mit rotem Bildschirm
© Cottonbro Studio/ Pexels
  • Im Juni 2024 fällt das Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen weg.
  • Das betrifft Millionen Haushalte, vor allem Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
  • Bislang durften Hausverwaltungen bei Häusern mit einem gemeinsamen Kabelanschluss die Kabelgebühren über die Nebenkosten abrechnen.
  • Was genau die Abschaffung dieser Vorgehensweise für den Mieter und den TV-Anschluss bedeutet, erfahren Sie im Folgenden.
  • Kabelfernsehen und Nebenkostenprivileg: Das passiert 2024

    Bereits am 1. Dezember 2021 trat die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, die zur Aufhebung des Nebenkostenprivilegs bei Kabelfernsehen führt. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist, die am 30. Juni 2024 endet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Vermieter beziehungsweise Hausverwaltungen keine Sammelverträge für gemeinsame Kabelanschlüsse mehr schließen und diese über ein Sammelinkasso und damit über die Nebenkosten abrechnen. Das heißt, Mieter, die keinen Kabelanschluss nutzen, müssen diesen in Zukunft auch nicht mehr bezahlen. Außerdem können sie nun frei passende Tarife wählen.

    Dies führt zu mehr Wettbewerb und langfristig zu sinkenden Verbraucherpreisen, wie es beispielsweise seit der Öffnung des Telefonmarktes 1996 geschehen ist. Zunächst werden die Preise für Kabeltarife nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wohl aber erst zwei bis drei Euro im Monat steigen. Übrigens warnt die Verbraucherzentrale gleichzeitig vor Medienberatern, die an der Tür klingeln und bisweilen unter Druck wie “der Kabelanschluss wird abgeschaltet” oder “Schwarznutzung” überteuerte oder überflüssige Tarife und Abos verkaufen wollen.

    Tipp: Was die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Wohnungseigentümer und Empfängern von ALG-II bedeutet, erklärt die Verbraucherzentrale.

    Kabelfernsehen und -internet aus einer Hand

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    Fällt die Entscheidung auf einen Tarif mit Kabel-Internet und Telefonanschluss bei Vodafone, ergeben sich diverse Vorteile. Hierzu zählt ein dauerhaft kostenloser TV-Anschluss. Das Angebot beinhaltet außerdem eine kostenfreie Fritz!Box 6660 für zwei Jahre sowie ein Startguthaben, dessen Höhe von der gewählten Tarifoption abhängt. Bei Auswahl der schnellsten Option mit 1.000 Megabit pro Sekunde wird dem Kunden ein Bonus von 120 Euro gewährt.

    Die monatliche Grundgebühr für Internet und Festnetz inklusive Kabelfernsehen beläuft sich in den ersten neun Monaten auf lediglich 19,99 Euro, im Gegensatz zu den regulären 64,99 Euro bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Des Weiteren entfällt der übliche Anschlusspreis von 69,99 Euro.



    Streaming und IPTV als Kabel-Alternative

    Wer dem Kabelfernsehen den Rücken kehren möchte, hat neben dem aufwendigen Satellitenfernsehen die Möglichkeit, übers Internet Sender und diverse Streaming-Dienste zu empfangen. IPTV (Internet Protocol Television) kann über einen oft am Internetanbieter gebundenen Tarif inklusive der notwendigen Set-Top-Box erfolgen oder unabhängig über Streaming-Sticks und Boxen.

    Für den vollen Funktionsumfang und eine vielfältige Senderauswahl, die sich nicht nur auf die Öffentlich-Rechtlichen beschränkt, sind bei Letzterem jedoch auch kostenpflichtige Abos notwendig. Beim Amazon Fire TV Stick ist das beispielsweise ein Prime-Abo.


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