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Deutsche Bahn: Einfachere Entschädigung für verspätete Züge

Bei verspäteten Zügen war die Beantragung einer Entschädigung bislang sehr aufwendig. Damit ist jetzt Schluss.

Quelle: DB

Die gute Nachricht: Die Deutsche Bahn strebt für dieses Jahr eine Pünktlichkeit der Fernzüge von rund 80 Prozent an. Das sagte Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die schlechte Nachricht: Im Umkehrschluss wären damit 20 Prozent aller Züge verspätet. Und man muss wissen, dass in der Welt der Deutschen Bahn erst ein Zug mit einer Verspätung von mehr als fünf Minuten als unpünktlich gilt. Im EU-Vergleich liegt Deutschland bei der Pünktlichkeit von Zügen damit weit hinten. Es lohnt sich aus diesem Grund (nicht nur finanziell), möglichst gut auf Verspätungen vorbereitet zu sein.

Bahn-Tickets im Web oder per App erstatten lassen

Es gibt aber noch eine weitere gute Nachricht: Die Deutsche Bahn hat darauf hingewiesen, dass man im Fall einer Verspätung mit einem online oder mobil gekauften Ticket die Entschädigung ab sofort digital über das Kundenkonto geltend machen könne. Bislang galt es, ein sogenanntes Fahrgastrechteformular auszufüllen und zusammen mit der Fahrkarte per Post an die Deutsche Bahn zu schicken oder im Reisezentrum abzugeben.

Stattdessen können jetzt Bahnreisende auf bahn.de oder mobil in der App DB Navigator die betreffende Fahrt mit Fern- und Regionalverkehrszügen auswählen und auf diese Weise eine Entschädigung beantragen. Die meisten Daten sind voreingestellt, es müssen also keine Zugnummern mehr herausgesucht oder Fahrkarten eingereicht werden. Wer möchte, kann die analoge Variante per Fahrgastrechteformular allerdings weiterhin nutzen.

Entschädigungen für verspätete Züge lassen sich jetzt über die Bahn-App beantragen. Quelle: DB

Zugtickets: Wann steht eine Entschädigung zu?

Für Bahnreisende gelten in Deutschland gesetzlich verankerte Fahrgastrechte auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007. Entsprechend muss Sie die Deutsche Bahn abhängig von der Länge der Verspätung entschädigen.

  • Ab einer Stunde: 25 Prozent des Fahrpreises
  • Ab zwei Stunden: 50 Prozent des Fahrpreises
  • Bei mehr als einer Stunde absehbarer Verspätung vor Reiseantritt: Volle Fahrpreiserstattung, wenn Sie die Reise nicht antreten

Zusätzlich gelten folgende Regelungen

  • Bei mehr als einer Stunde: Mahlzeiten und Erfrischungen
  • Falls erforderlich: Unterbringung in einem Hotel inklusive Transfer
  • Zwischen 0 und 5 Uhr oder bei Ausfall des fahrplanmäßig letzten Zuges des Tages: Kostenerstattung bis maximal 80 Euro für die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels wie Bus oder Taxi