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Neues Gesetz: Schluss mit langen Vertragslaufzeiten

Der Bundestag hat beschlossen: Um den Wettbewerb zu fördern und Wechsel zu erleichtern, sollen sich Kunden maximal ein Jahr an Handytarif, Streamingdienst und Fitnessstudio binden müssen. Das ist aber längst nicht alles.

Quelle: Pixabay

Schluss mit langen Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios. Der Bundestag hat jetzt ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kündigung ihrer Verträge erleichtern soll. „Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten“, so Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Zweijahresverträge weiter möglich

Bald dürfen Verträge standardmäßig nur noch eine Laufzeit von einem Jahr haben. Längere Laufzeiten von bis zu 24 Monaten sind nur noch dann zulässig, wenn den Kunden gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag vorgelegt wird, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein darf.

Fitnessstudios müssen bald auch Einjahresverträge anbieten. Quelle: Pixabay.

Auch kürzere Kündigungsfristen beschlossen

Damit nicht genug: Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Ein weiterer Punkt: Will ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern, muss es selbst auf die Kündigungsmöglichkeit aufmerksam machen. Nicht zuletzt soll das Kündigen einfach werden. Die Unternehmen werden verpflichtet, auf ihren Internetseiten eine „Kündigungsschaltfläche“ einzubauen. Auf diese Weise sollen Kunden Verträge genauso einfach beenden können, wie sie sie abschließen können.

Verkürzte Vertragslaufzeiten: Wirtschaft sauer

Was Verbraucherschützer freut, ärgert die Wirtschaft. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) beanstandet vor allem, dass Unternehmern eine zweijährige Mindestvertragslaufzeit vereinbaren können, danach aber dem Verbraucher eine jederzeitige Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zusteht. „Wir sehen die Änderungen sehr kritisch, denn faktisch entfällt damit der Wesenskern eines Abonnements nach Ende der Mindestvertragslaufzeit“, meint BVDW-Geschäftsführer Marco Junk. Der Beschluss könnte massive Umsatzverluste mit sich bringen und die Liquidität der Unternehmen verringern. „Mit diesen Änderungen greift der Staat massiv in die Vertragsfreiheit ein.  Zwar ist Verbraucherschutz ein hohes Gut, aber nicht alle Schuldverhältnisse sind gleichermaßen schutzbedürftig. Hier hätten wir uns mindestens eine bessere Differenzierung nach Branchen gewünscht, in denen tatsächlich ein besonderes Risiko und Nachteile für Verbraucher vorhanden sind“.

Hohe Strafen für aufdringliche Telefonwerbung

Das neue Gesetz hat auch zum Ziel den Schutz vor aufdringlicher Telefonwerbung zu verbessern. Zwar war es auch bisher so, dass Werbeanrufe nur nach einer vorherigen Einwilligung des Verbrauchers erfolgen durften. Nur haben sich viele Unternehmen nicht daran gehalten. Aus diesem Grund müssen Unternehmen diese Einwilligung genau dokumentieren und auf Nachfrage präsentieren. Wenn das Unternehmen ihre Dokumentationspflicht vernachlässigen, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.