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Wasserschaden: Wer zahlt was bei Überschwemmung?

Welche Versicherung kommt zum Tragen?

Eine Überschwemmung in der Stadt.
© Chris Gallagher / Unsplash

In der Küche, im Badezimmer, im Keller: Wasseranschlüsse sind überall in der Wohnung. Nicht selten sorgen Defekte an Schläuchen, Rohren und Maschinen aber dafür, dass Flüssigkeiten austreten und einen Wasserschaden an der Einrichtung oder gar der Bausubstanz verursachen. Im schlimmsten Fall sorgen Unwetter für Überschwemmungen, dabei werden Wasserschäden zur regelrechten Katastrophe. Bleibt die Frage: Wer kommt für entstandene Schäden auf? Und wann zahlt die Versicherung?

Wasserschaden: Übeltäter Waschmaschine

Zwar ist die Waschmaschine einer der wertvollsten Haushaltshelfer, genau so oft sorgt sie aber auch für Ärger. Austretendes Wasser aus der Maschine kann Fußboden schädigen und sich in Wänden sammeln. Eine große Schwachstelle ist aber die Wasserzufuhr: Sie steht ständig unter Druck. Sollte ein Schlauch oder ein Anschluss einmal den Geist aufgeben, läuft Wasser ungehindert aus der Leitung und kann enorme Schäden verursachen. Sogenannte Aquastop-Vorrichtungen erkennen einen Unterschied im Druck und verriegeln automatisch, sollte ein Schlauch einmal platzen.

Für einen Wasserschaden am eigenen Mobiliar, der zum Beispiel durch eine defekte Waschmaschine verursacht wurde, zahlt die Hausratversicherung den durch das austretende Leitungswasser beschädigten oder zerstörten Hausrat. Wer fremde Schäden durch austretendes Wasser verursacht, etwa an der Nachbarwohnung, benötigt hingegen eine Haftpflichtversicherung.



Wasserschaden: Defekte Rohre

Sollte einmal ein Rohr bersten, muss die Wasserzufuhr am Gebäude umgehend gestoppt werden. Im Falle einer Mietwohnung liegt die Verantwortung dafür bei der Hausverwaltung. Schäden an der Einrichtung übernimmt in diesem Fall aber wieder die eigene Hausratsversicherung.

Wer Eigentum besitzt, benötigt für Schäden am Haus eine Wohngebäudeversicherung. Im Falle von defekten Rohren werden dann Schäden übernommen, die durch Leitungswasser verursacht wurden. Schäden von Außerhalb, also etwa durch Hochwasser, übernimmt eine Gebäudeversicherung aber nicht.

Überschwemmungen und Starkregen

Bei Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Regenrinnenwasser oder Abwasser-Rückstau greift eine Gebäudeversicherug nicht automatisch. Ein sogenannter Rückstau entsteht zum Beispiel, wenn die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr weiterleiten kann und das Wasser auf andere Wege ausweicht und so im Zweifel auch aus Toiletten und Waschbecken hervortritt. Der Schaden entsteht in einem solchen Fall also nicht durch Leitungswasser.

Maßstab für Wasserstand.
Wenn das Wasser steigt, kann Bausubstanz nachhaltig zerstört werden. © Getty Images

Bei solchen äußerlichen Ursachen muss eine Elementarversicherung eingeschlossen sein. Das gilt sowohl für die Hausrat- als auch für die Gebäudeversicherung. Werden also das Haus, die Wohnung oder der Keller durch natürliche Ursachen überschwemmt, greift für Schäden am Mobiliar die Hausratversicherung nur, wenn eine Elementarversicherung abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Schäden am Gebäude und die Gebäudeversicherung.



Starkregen und Elementarversicherung

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor Starkregen, wenn in kurzer Zeit große Mengen an Wasser niedergehen und bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Von Starkregen spricht man ab Regenmengen von 15 bis 25 l/m² in einer Stunde oder 20 bis 35 l/m² in sechs Stunden. Ein Unwetter wird durch Regenmengen von mehr als 25 l/m² in einer Stunde oder 35 l/m² in sechs Stunden definiert.

Beim Integrieren einer Elementarversicherung in eine Gebäudeversicherung besteht im Falle eines Schadens die Möglichkeit, Wohnobjekte oder Nebengebäude wie Garagen reparieren und sanieren zu lassen. Werden Gebäude trocken gelegt oder müssen sogar abgerissen werden und sind demnach unbewohnbar, zahlt die Elementarversicherung nicht nur den Bau eines gleichwertigen Objekts, sondern auch die Unterbringungskosten. Das gilt auch bei Verlust von Mieteinnahmen.

Kaputter Holzboden
Besonders Holzfußböden sind anfällig für einen Wasserschaden. © Getty Images

Wasserschaden: Was tun im Ernstfall?

Sollte es einmal zu einem Wasserschaden kommen, ist wie bei den meisten Versicherungsangelegenheiten eine gute Dokumentation der erste Schritt zu einer ordentlichen Kostenerstattung. Gefragt sind vor allem Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven. Bei Räumen empfiehlt sich die Totale, inklusive Detailaufnahmen besonders beschädigter Bereiche. Auch die Austrittsstelle des Wassers sollte man dokumentieren.

Steht Wasser in der Wohnung oder im Keller, ist schnelles Handeln gefragt. Der erste Schritt sollte sein, sofort die Wasserhähne und -leitungen zu schließen. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, auch die Stromzufuhr des Bereiches abzuschalten. Am besten durch das Entfernen der entsprechenden Sicherung. erforderliche Reparaturen sollten auf jeden Fall von fachkundigen Installateuren vorgenommen werden.