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Gerichtsurteil: Stromanbieter unter Zugzwang

Verbraucherzentrale NRW ist erfolgreich mit einer Klage gegen den Stromanbieter ENNI.

Ein Strommast
© Pixabay/Pexels

Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale hat mit einer Klage gegen einen Stromanbieter einen entscheidenden Erfolg erzielt. Das noch nicht rechtskräftige Urteil könnte eine Reihe ähnlich gelagerter Fälle nach sich ziehen.

Landgericht Kleve gibt VZ-NRW Recht

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte den Stromanbieter/Energieversorger ENNI aufgrund eines irreführenden Werbeflyers verklagt. Die getarnte Werbeaktion enthielt Klauseln, die das Landgericht Kleve nun für unwirksam erklärt hat. Das Schreiben enthielt Passagen zur angeblichen Kündigung und Anpassung von Vertragskonditionen, deren Verwendung das LG Kleve wegen mehrerer wettbewerbs- und AGB-rechtlicher Verstöße mit dem Urteil untersagt hat. Gestaltet als typischer Werbeflyer, genüge das Anschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen an Dokumente, in denen Verbraucher wichtige Vertragsinformationen mitgeteilt werden. Holger Schneidewindt, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale NRW zeigt sich hocherfreut über das Gerichtsurteil und meint dazu: “Dass Kündigung und Änderung von Vertragskonditionen als Werbeflyer getarnt werden, damit sie leicht übersehen werden sollen, ist ein eklatanter Verstoß gegen das Transparenzgebot”.



Kündigung auf diesem Weg nicht möglich

Zusätzlich ist das Gericht der Meinung, dass die als Werbeaktion getarnte Kündigung durch den Energieversorger ENNI zu diesem Zeitpunkt rechtlich gar nicht möglich war. Denn in dem Anschreiben fehlten die dringend erforderlichen Hinweise auf Rücktrittsrechte. Auch die “fingierte Zustimmung” im Kleingedruckten des Flyers, in denen ENNI die restliche Vertragsdauer zu neuen Tarifkonditionen versorgen würde, sollten der Verbraucher keinen neuen Vertrag abschließen, verwarf das LG Kleve als nicht zulässig. In der Folge hat das Gericht den Stromanbieter zu einem individualisierten Berichtigungsschreiben mit Hinweis auf mögliche Rückforderungsansprüche verdonnert. (Gerichtsurteil des LG Kleve vom 03.05.2021, Az. 8 O 52/20). Das Urteil ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.