Ein kurzer Moment unaufmerksam – und schon blitzt es am Straßenrand. Um Bußgelder zu vermeiden, nutzen viele Autofahrende Blitzer-Apps, Navi-Warnungen oder kleine Boxen wie den Ooono Co-Driver. Die versprechen frühzeitige Hinweise auf Radarfallen, Staus und Gefahrenstellen.
Doch genau diese Helfer können selbst teuer werden: In Deutschland ist die Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen während der Fahrt weitgehend verboten. IMTEST erklärt, was § 23 Absatz 1c StVO dazu sagt, was mit Blitzerwarnern eindeutig tabu ist, wo es Grauzonen gibt – und wie streng beliebte Urlaubsländer reagieren.
Das ist verboten
Kern der Regelung ist § 23 Absatz 1c StVO. Er verbietet jedem, der ein Fahrzeug führt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen – also etwa Geschwindigkeitskontrollen – anzuzeigen oder zu stören.
Nach Darstellung des ADAC fallen darunter insbesondere:
- Reine Radarwarner und Laserstörer: Sie sind aufs Warnen bzw. Stören spezialisiert und im Auto praktisch immer „betriebsbereit“. Die Polizei darf sie sicherstellen, im Zweifel sogar vernichten.
- Blitzer-Apps auf dem Smartphone: Läuft während der Fahrt eine App, die vor Blitzern warnt, ist das eine Ordnungswidrigkeit – egal ob das Handy in der Halterung steckt oder in der Mittelkonsole liegt.
- Navis mit aktiver Blitzerwarnung: Navigationsgeräte sind erlaubt, aber nur mit deaktivierter Blitzerfunktion. Ist die Warnung eingeschaltet, wird das Navi wie ein Radarwarner behandelt.
Die Sanktion ist vergleichsweise klar: Wer erwischt wird, zahlt derzeit 75 Euro und bekommt 1 Punkt in Flensburg. Zusätzlich kann die Polizei das Gerät beschlagnahmen – bei reinen Radarwarnern eher als bei Smartphones oder Navis mit vielen anderen Funktionen.
Wichtig ist auch die Rolle der Mitfahrenden: Nach einem Beschluss des OLG Karlsruhe darf auch der Beifahrer keine Geräte nutzen, um den Fahrer zu warnen. Entscheidend ist, dass der Fahrer sich die Warnung zunutze macht – dann greift das Verbot ebenfalls.
Das ist erlaubt
Ganz dicht ist der Deckel aber nicht – ein paar Dinge sind weiterhin zulässig:
- Besitz & Einbau: Radarwarner und Navis mit Blitzerfunktion dürfen gekauft und eingebaut werden. Verboten ist erst der Betrieb bzw. das betriebsbereite Mitführen als Warner während der Fahrt.
- Navis mit deaktivierter Blitzerfunktion: Laut bussgeldkatalog.org ist der reine Betrieb des Navis erlaubt, solange die Warnfunktion ausgeschaltet ist.
Ebenfalls zulässig ist, vor der Fahrt mit App oder Gerät nach Blitzern auf der geplanten Strecke zu schauen – entscheidend ist, dass die Warnfunktion beim Losfahren nicht mehr aktiv ist.
Unproblematisch sind Radiomeldungen zu Blitzern: Sie richten sich an die Allgemeinheit, sind nicht punktgenau auf ein einzelnes Fahrzeug zugeschnitten und sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.
Grauzonen
- Gefahrenwarner wie Ooono & Co.: Die Hersteller betonen oft den Fokus auf „Gefahrenstellen“ und Stauenden. Praktisch warnen diese Geräte aber häufig auch sehr konkret vor Blitzern. Spätestens seit dem OLG-Karlsruhe-Urteil spricht viel dafür, dass die Blitzerfunktion solcher Geräte ebenfalls unter § 23 Abs. 1c StVO fällt. Eine endgültige höchstrichterliche Klärung steht allerdings noch aus.
- Apps mit Mischfunktionen (Stau/Unfall/Blitzer): Juristisch wird diskutiert, ob der „Hauptzweck“ entscheidend ist oder jede Blitzerwarnfunktion verboten ist. Der sicherste Weg: Blitzerwarnung konsequent deaktivieren und nur neutrale Verkehrsinfos nutzen.
Alles, was während der Fahrt aktiv vor Blitzern warnt, ist de facto tabu – egal, wie der Hersteller das Produkt nennt.
So sieht es im europäischen Ausland aus
Der ADAC hat die Regeln zu Radarwarnern in vielen europäischen Ländern gesammelt (Stand 5/2025, ohne Gewähr). Für deutsche Urlauber besonders relevant:
- Österreich: Mitführen und Nutzung von Radarwarnern verboten. Wer Geräte nutzt, die Verkehrsüberwachung stören können, riskiert Verwaltungsstrafen bis 10.000 Euro, das Gerät wird eingezogen. GPS-Navis mit reiner „Ankündigungs“-POI-Funktion sind erlaubt.
- Frankreich: Strenges Mitführ- und Benutzungsverbot für Radarwarner. Geldstrafen ab 1.500 Euro, das Gerät wird eingezogen, bei fest eingebauten Systemen kann sogar das Auto beschlagnahmt werden. POI-Funktionen sind nur erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenbereiche hinweisen – konkrete Blitzerhinweise sind verboten.
- Italien: Mitführ- und Benutzungsverbot, Geldstrafen ab 800 Euro, Geräte werden beschlagnahmt.
- Spanien: Radarwarner verboten, Blitzer-Apps je nach Ausgestaltung nur eingeschränkt erlaubt. Für verbotene Geräte drohen Geldstrafen ab 500 Euro, für aktive Radarstörsender bis zu 6.000 Euro.
- Schweiz: Sehr strenge Regeln: Mitführen und Benutzung von Radarwarnern und Geräten/Apps mit Blitzerwarnfunktion verboten. Es drohen hohe Geldstrafen oder Haft, Geräte (inkl. Navis mit entsprechender Funktion) werden eingezogen und vernichtet.
- Kroatien: Laut ADAC weder Mitführ- noch Benutzungsverbot für Radarwarner, Radarstörsender sind aber natürlich tabu. Für viele Urlauber ein „entspannteres“ Land – trotzdem gelten Tempolimits, und Versicherungen können bei groben Verstößen Probleme machen.
Fazit: Augen auf beim Blitzerwarner-Kauf
Blitzerwarner klingen verlockend, um Bußgelder zu vermeiden – rechtlich sind sie aber hochriskant. In Deutschland verbietet § 23 Absatz 1c StVO jede automatisierte Blitzerwarnung während der Fahrt; bei Verstößen drohen 75 Euro und 1 Punkt, Radarwarner können eingezogen werden. Im Ausland setzen Länder wie Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und die Schweiz zum Teil noch deutlich schärfere Strafen obendrauf – bis hin zu hohen vierstelligen Bußgeldern oder Haft.
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