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Neue HU-Regelungen für Flüssiggasanlagen: Das gilt jetzt im Wohnmobil

Der TÜV-Verband warnt vor drohenden Gefahren von Flüssiggasanlagen in Campern. Was es damit auf sich hat und was Sie tun können.

Gasprüfung
© Pexels.com

Camping-Urlaub ist so beliebt wie nie. Nicht zuletzt durch Pandemie-Zeiten hat sich die Urlaubsform wieder zu einem regelrechten Trend entwickelt. Dabei geht es oft um Naturverbundenheit. Aber ein wenig Luxus gibt es da schon. Getränke kühlen, Camper heizen, Mahlzeiten zubereiten – all das ist mithilfe von Gasflaschen kein Problem mehr. Dank Flüssiggasanlagen ist man nicht einmal mehr auf Campingplätze angewiesen. Doch die Verwendung von Gas bringt neben Vorteilen auch einige Gefahren mit sich. Eine neue gesetzliche Regelung für die Gasprüfung bei Wohnmobilen sorgt dabei nicht gerade für mehr Sicherheit. Darauf weist der TÜV jetzt zu Beginn der Saison hin.

Sichere Pfand- und Nutzungsflaschen für Flüssiggasanlagen

Bei Gasflaschen für die Flüssiggasanlagen gibt es eine Unterscheidung in Pfand- und Nutzungsflaschen. Graue Gasflaschen können mit einer Nutzungsgebühr erworben werden, welche für regelmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten verwendet und bei Rückgabe nicht erstattet wird. Rote und grüne Gasflaschen sind Teil eines Pfandsystems. Das Pfand wird beim Kauf zuzüglich bezahlt und bei Rückgabe erstattet.

Beide Systeme dienen dazu, dass die Gasflaschen nach der Rückgabe durch Händler regelmäßig auf Mängel oder Abnutzungen geprüft werden. Dadurch wird gewährleistet, dass sich die Flaschen grundsätzlich in einem gutem Zustand befinden. Das größte Risiko sitzt allerdings nicht an der Flasche, sondern am Schlauch oder Endgerät. Meist ist das Problem eine falsche oder nachlässige Bedienung.

Nachstehend die größten Gefahren bei der Verwendung von Gas:

  • Undichte Stellen an Gasanlagen
  • Unaufmerksamkeit bei der Bedienung
  • Austretendes Gas kann zu Bewusstlosigkeit oder Explosionen führen
  • Lecks an Ventilen, Schläuchen oder angeschlossenen Geräten wie Brennern oder Kühlschränken


Das bringt die gesetzliche Änderung mit sich

Bei Wohnmobilen und Wohnwagen:

Seit dem 1. April 2022 gelten Änderungen bei der Gasprüfung von Wohnmobilen und Wohnwagen, die nicht unbedingt mehr Sicherheit versprechen. Die neue Regel macht es möglich, auch ohne Gasprüfung die Hauptuntersuchung zu bestehen. Das heißt genau genommen: Vor diesem Datum war die Plakette zur Gasprüfung Pflicht zum Bestehen der Hauptuntersuchung, mittlerweile ist sie keine Voraussetzung mehr. Außer beim Heizungsteil entfällt somit die Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen bei Wohnmobilen und das Fehlen der Gasprüfung wird nicht mehr als schwerwiegender Mangel bewertet. Trotzdem bleibt die Beurteilung der Gasanlage an sich Bestandteil der HU.

Die notwendige HU stellte aber zumindest aller zwei Jahre die regelmäßige, ausführliche Prüfung der Gasanlage sicher. Insofern stellt die Regeländerung eher eine Verschlechterung der Sicherheitssituation in Campern dar.

Der TÜV-Verband rät deshalb dennoch zu einer eigenmächtig organisierten, regelmäßigen Prüfung durch Sachverständige. Auf vielen Campingplätzen im In- und Ausland ist die Prüfplakette zudem Vorschrift und muss bei Anreise nachgewiesen werden. Außerdem vereinfacht sie den Nachweis bei der Versicherung im Schadensfall.

Bei Schiffen und kleineren Booten:

Aufgrund der erhöhten Gefahr bleibt eine Gasprüfung bei Schiffen und kleinen Booten aller zwei Jahre Pflicht.

Die Gefahr durch Gas

Am häufigsten genutzte Gasarten sind Propan und Butan. Diese sind schwerer als Luft und sammeln sich somit unten. Entweichen können sie nur durch Türspalte oder tiefliegende Fenster. Eine sehr große Gefahr besteht deshalb auf Hausbooten, welche gewissermaßen als Wohnmobil auf dem Wasser bezeichnet werden. Räume unter Deck bieten bei Lecks außer der Einstiegsluke kaum eine Möglichkeit zur Entweichung des Gases, sodass sich eine unsichtbare, hochentzündliche Gaswolke bilden kann. Letztendlich braucht es nur noch einen kleinen Funken beispielsweise durch einen Heizstrahler oder elektrostatische Aufladungen beim Ausziehen von Kleidungsstücken um eine Explosion zu entzünden.



Tipps zum sicheren Umgang mit Gasflaschen und Flüssiggasanlagen

Hier einige Sicherheitstipps des TÜVs für den Umgang mit Gasflaschen und Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen:

  • Prüfung der Einbauten und Änderungen an Gasanlagen vor der erstmaligen Verwendung sowie spätestens alle zwei Jahre durch sachkundige Experten
  • Gasflaschen während des Transports senkrecht lagern ohne Umfallen und Wegrollen
  • Transport immer mit Schutzkappe
  • Während der Nutzung von Gasherden im Camper Türen und Fenster offenhalten
  • Beim Kauf auf Pi-Kennzeichnung zur Einhaltung von EU-Richtlinien achten (vor allem im Ausland)
  • Regelmäßiger Austausch von Schläuchen
  • Zusätzlichen Schutz bringen Gaswarngeräte (nah am Boden montieren!)

Vorgehen zur Dichtigkeitsprüfung von Schläuchen und Ventilen:

  1. Wasser mit Spülmittel mischen und auf einen Schwamm geben
  2. Flüssigkeit dünn über Schlauch und Ventile verteilen
  3. Endgerät anschalten und Gasdruck erzeugen
  4. Bei Blasenbildung, sind Schlauch oder Ventil undicht!

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