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Neue Regeln für S-Pedelecs in Nordrhein-Westfalen

NRW will Pendler vom Auto aufs S-Pedelec locken.

Mann fährt mit einem S-Pedelec eine Straße entlang
© Stromer

Speed-Pedelecs, kurz S-Pedelecs, funktionieren zwar wie ein E-Bike, gehören genau genommen aber zu den Kleinkrafträdern. Fahrer werden bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern elektrisch unterstützt und brauchen einen Führerschein der Klasse AM. Zudem gilt für sie Kennzeichen- und Helmpflicht. Und nicht nur das: S-Pedelecs dürfen nicht auf Radwegen fahren, sie müssen die Fahrbahn nutzen. Auch wenn sie dank ihrer Geschwindigkeit eine attraktive Alternative für Pendler darstellen, sind sie aufgrund der Beschränkungen in Deutschland bislang wenig beliebt. In Nordrhein-Westfalen soll sich das nun ändern. Denn hier sollen künftig bestimmte Radwege freigegeben werden können. Ein Vorreiterprojekt für ganz Deutschland?

Städte und Gemeinden dürfen über Weg-Freigabe für S-Pedelecs entscheiden

Die Verkehrswende ist wohl eine der größten Herausforderungen für die Verkehrspolitik. Wie kann man es gerade für Pendler attraktiver gestalten, dass sie ihr Auto gegen ein Fahrrad tauschen? In Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen bislang nur für normale Fahrräder und E-Bikes freigegebene Wege nun auch zum Teil für S-Pedelecs freigegeben werden dürfen. Dabei entscheidet die Gemeinde beziehungsweise die Stadt selbst, welche sich dafür eignen.



Eine Herausforderung, denn mit der Freigabe muss unter anderem geprüft werden, ob auf diesem Weg keine Gefahr für Fußgänger besteht und ob er breit genug ist. Hier soll dann künftig als Hinweis ein Schild mit der Aufschrift “S-Pedelecs frei” montiert werden. Bislang gab es solche Kennzeichnungen nur in Baden-Württemberg, genauer gesagt in Tübingen, wo diesbezüglich erste Versuche unternommen wurden.

Neben der Euphorie und den neuen Chancen mischt sich aber auch Skepsis. So wird befürchtet, dass S-Pedelecs dadurch einen Boom erleben und den unmotorisierten Radverkehr gefährden könnten. Dem gegenüber betont die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS), dass Weg-Freigaben nur da in Betracht kommen würden, wo an sich wenige Fußgänger unterwegs seinen.


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