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Drohnen fliegen lassen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Drohnen am Himmel: Für die einen ein Hightech-Spielzeug, für die anderen eine Bedrohung. Für den Streitfall und für uneingeschränkten Spaß sollten Nutzer ihre Rechte und Drohnen kennen.

Person steht hinter einer Drohne unter freiem Himmel.
Drohnen Fragen und Antworten © Getty Images

Gibt es günstige Drohnen für Anfänger?

Ja, für die ersten Flugversuche oder als Geschenk für die Kleinen eignen sich Drohnen bis 100 Euro, etwa die Ryze Tech Tello für rund 95 Euro. Bei dieser Klasse geht es weniger um erstklassige Luftaufnahmen, sondern vielmehr um den Spaß am Fliegen. Kameras sind hier zwar auch oft an Bord, die Aufnahmequalität lässt aber meist zu wünschen übrig. Stattdessen führen die Leichtgewichte etwa Loopings und andere Flugmanöver auf Knopfdruck aus. Besonders lange Flüge sind aber nicht möglich, nach fünf bis zehn Minuten machen die Akkus schlapp. Im oberen Einsteiger-Bereich ist die DJI Mini 2 (ab 440 Euro) mit ordentlicher Kamera die erste Wahl. Wer auf „Follow me“-Funktion und Kollisionssensoren Wert legt, muss zu einem teureren Modell wie zum Beispiel der DJI Mavic Pro 2 (ab 1.300 Euro) greifen.

Die günstige Ryze Tech Tello überzeugt vor allem mit guten Flug-Eigenschaften.

Müssen Drohnen versichert sein?

In Deutschland ist eine Luftfahrthaftpflichtversicherung Pflicht. Zumindest dann, wenn die Drohne außerhalb der eigenen vier Wände beziehungsweise des eigenen Grundstücks zum Einsatz kommt. Denn verursacht die Drohne einen Sach- oder Personenschaden, kann es ansonsten teuer werden. Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder eine Privathaftpflichtversicherung, die Schäden durch Drohnen miteinschließt, oder eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung.

Darf ich eine Drohne benutzen, um mein Grundstück zu überwachen?

Im Prinzip ja, schließlich ist das Fliegen einer Drohne auf dem eigenen Grundstück ohne spezielle Genehmigung erlaubt. Zur Überwachung sind Drohnen aufgrund ihrer geringen Ausdauer allerdings nur bedingt geeignet.

Kann ich meinem Nachbarn verbieten, die Drohne über meinem Haus kreisen zu lassen?

Ja. Ohne Erlaubnis darf er nicht über Ihr Grundstück fliegen. Gärten und Terrassen anderer Personen sind schließlich durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.

Muss ich mich von Drohnen fotografieren lassen, die von anderen geflogen werden?

Nein. Wenn Sie nicht abgelichtet werden möchten, müssen Sie das auch nicht dulden. Andersherum: Der Pilot darf Sie nur mit Ihrem Einverständnis fotografieren – das geben Sie am besten schriftlich. Allerdings braucht der Pilot Ihr Einverständnis nur für den Fall, dass Sie auf dem Bild auch identifiziert werden können. Bedeutet: Macht der Drohnenpilot Aufnahmen aus einer großen Höhe, auf der Sie beispielsweise nur als Punkt erkennbar sind, ist Ihre Einwilligung nicht nötig.

Braucht man zum Fliegen einer Drohne einen Führerschein?

Das hängt vom Gewicht ab. Brauchten Hobbypiloten früher bei Drohnen ab zwei Kilogramm einen Führerschein, gilt dies seit 2021 schon ab 250 Gramm. Aus diesem Grund versuchen viele Hersteller, bei ihren Modellen unter der Grenze zu bleiben (etwa DJI Mini 2). Wer die Prüfung beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online besteht, bekommt den Drohnenführerschein für fünf Jahre.

Unabhängig davon müssen Halter von Drohnen mit Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen können (etwa einer Kamera), oder einem Gewicht ab 250 Gramm ihre Geräte beim LBA registrieren. Nur wenn die Drohne als Spielzeug gilt, entfällt die Registrierungspflicht. Nach der Anmeldung erhalten die Besitzer eine Nummer, die gut sichtbar auf der Drohne angebracht sein muss. Ohne dürfen sie nicht starten. Aufgrund des großen Andrangs gilt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2021. Bis dahin reicht ein Aufkleber mit Namen und Anschrift des Piloten.