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Solaranlagen: Alles zu Förderungen und Alternativen

Solarstrom wird gefördert und damit auch kostengünstige Nachhaltigkeit.

Photovoltaik-Anlage auf einem Dach
© Pixabay

Private Solaranlagen und Balkonkraftwerke sind eine ständig wachsende, nachhaltige Energiequelle, die einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leistet. Zusätzlich machen sie ihre Besitzerinnen und Besitzer unabhängiger in Energiefragen. Wer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach hat, kann sich über weite Teile des Jahres selbst mit kostenloser Energie versorgen. Selbst ein kleines Balkonkraftwerk reicht an sonnigen Tagen in der Regel noch aus, um mobile Endgeräte zu laden und einen Fernseher oder Kühlschrank zu betreiben.

Große Auswahl, hohe Kosten – Unterstützung kommt vom Bund

Die Auswahl unterschiedlicher Anlagen für Balkon, Dach und Garten ist inzwischen enorm. Doch die Investitionskosten können auch schnell enorme Höhen erreichen. Zwar sind Einsteiger-Balkonkraftwerke schon für wenige Hundert Euro zu haben, aber die Ausbeute ist dann entsprechend überschaubar. Wer seinen gesamten Bedarf hingegen mit großflächigen Solarmodulen auf dem Dach decken will, befindet sich schnell im Bereich mittlerer fünfstelliger Investitionssummen. Aber genauso wie das Angebot wächst auch die Zahl der Förderungen. Diese unterscheiden sich jedoch regional erheblich. IMTEST liefert daher einen Überblick über die deutschlandweiten Förderungen, zeigt am Beispiel einiger typischer regionaler Unterschiede die Bandbreite an Hilfen auf kommunaler Ebene und erklärt, an wen sich Interessierte wenden sollten, um möglichst viele Fördergelder zu bekommen. 



BEG: Deutschlandweite Solar-Förderung vom Bund

Für die Anschaffung einer großen, fest installierten Solaranlage auf dem Dach gibt es in erster Linie die sogenannte “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)”. Hier werden keine vollständigen Anlagen finanziert, auch keine Photovoltaik-Kollektoren. Dafür jedoch unterstützt die BEG die Anschaffung von Solarkollektoren für die Solarthermie mit bis zu 35 Prozent der Kosten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Förderung gilt für eine umfassende Liste verschiedener Modelle, die Interessierte auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einsehen können. Klicken Sie dazu “Rechtsgrundlagen und Publikationen”. Dort findet sich die “Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen”. Zudem bestätigte ein Mitarbeiter des Ministeriums gegenüber IMTEST, dass auch Kollektoren gefördert werden könnten, wenn sie noch nicht auf der Liste stünden, sofern ihre Effizienz nachgewiesen sei.

Förderung für kleine Anlagen 

In Bezug auf kleinere Anlagen wie Balkonkraftwerke ist der Weg zur Förderung noch etwas einfacher. Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Die Umsatzsteuer für Solaranlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden ist ausgesetzt. Dieser sogenannte “Nullsteuersatz” gilt für alle Bestandteile der Solaranlage, egal ob Photovoltaik-Modul, Batterie oder Wechselrichter sowie für die Kosten der Lieferung und der Installation.  



Die Regelung gilt allerdings nur dann, wenn die Solaranlage nach dem 1. Januar 2023 geliefert wurde. Rückwirkende Erstattungen sind nicht möglich. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Hersteller auch die Installation übernimmt: Dann nämlich gilt der Aufbautermin als Stichtag für die Förderung. 

Ein Beispiel: Eine Solaranlage, die am 1. Dezember 2022 bestellt und am 29. Dezember geliefert wurde, kann trotzdem von der Förderung profitieren, wenn der Hersteller die Anlage zum Beispiel erst am 3. Januar aufbaut. 

Ein kontinuierlich steigender Graph
Die Zahl der Photovoltaikanlagen in Deutschland steigt jährlich. © Statistisches Bundesamt

Alle Förderungen, egal welcher Art, gibt es grundsätzlich nur dann, wenn die Solaranlagen gekauft werden. “Anmietungen werden nicht (pauschal) vergünstigt”, teilt hierzu das Bundesfinanzministerium auf seiner Website mit. 

Auch die Bundesländer fördern

Neben dem großen Topf des Bundes bieten auch viele Bundesländer eigene Förderprogramme für die Installation von Solaranlagen und Balkonkraftwerken an. Die sind allerdings oft finanziell begrenzt. Wenn das vorgesehene Geld ausgeschöpft ist, werden die Förderungen wieder ausgesetzt, so wie derzeit beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung in Schleswig-Holstein dagegen wird bereits neu aufgelegt, nachdem auch hier der Topf leer war. 

Ganz ähnlich sieht es bei den Städten und Kommunen aus. Vor allem in Bayern und Baden-Württemberg ist die Liste der eigenständigen, regionalen Förderprogramme für Solaranlagen jeglicher Art lang. Mitunter werden auf Landes- wie lokaler Ebene auch Stromspeicher gefördert. In der Regel handelt es sich dabei um Powerstations, die sich neuerdings auch an einige Balkonkraftwerke anschließen lassen. 



In den meisten Fällen jedoch wird der Strom aus diesen Anlagen mithilfe eines Wechselrichters und eines Schuko-Steckers unmittelbar von den Solarpanels ins Stromnetz eingespeist. Durch die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist das jetzt ohne größere Umstände möglich. Denn die Netzbetreiber sind verpflichtet, den nachhaltig produzierten Strom anzunehmen. Das gilt für große Solaranlagen ebenso wie für Balkonkraftwerke. Die Vergütungen unterscheiden sich dabei allerdings je nach Anlage. Die geringste Vergütung erhalten Solaranlagen mit einer Maximalleistung (genannt: Kilowattpeak, kurz kWp) von 100 kWp bei einer Teileinspeisung. Die Einspeisevergütung beträgt hier 5,8 Cent pro Kilowattstunde. Die höchste Einspeisevergütung erzielen dagegen Anlagen bis 10 kWp bei einer Volleinspeisung des gesamten Stroms. Hier gibt es 13 Cent pro Kilowattstunde. 

Jede Stadt ein anderes Programm 

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Die Einspeisung selbst ist technisch einfach, aber bei der Antragstellung muss das Timing stimmen, und die (steuer-)rechtlichen Anforderungen an eine Vergütung des eingespeisten Stroms sind kompliziert. Sinnvoll ist es darum, sich direkt vor Ort bei der eigenen Gemeinde zu erkundigen, ob und welche finanzielle Unterstützung derzeit möglich ist und wie man sie beantragt. 

Viele kleine Häuser von oben zwischen herbstlichen Bäumen unter blauem Himmel
Die Fördermaßnahmen unterscheiden sich reagional stark. © Pexel / Dave Frisch

Allein die Antragsformalitäten unterscheiden sich hier regional enorm: Während der Antrag auf Förderungen in manchen Gemeinden beispielsweise bereits vor dem Kauf einer Solaranlage vorliegen muss, herrscht anderorts eine Ein-Jahres-Frist, binnen der es möglich ist, den Antrag auf Förderung auch nachträglich noch zu stellen. Ebenso stark schwanken die jeweiligen Fördersummen. Die Stadt Pirmasens etwa zahlt für Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 325 Watt gerade einmal 75 Euro. Bei Anlagen bis zu 600 Watt sind es immerhin schon 150 Euro. Doch die Förderung ist sowohl zeitlich als auch finanziell stark begrenzt.

Andere Städte, wie Würzburg, setzen zwar eigentlich nicht auf einen Pauschalzuschlag, sondern auf eine prozentuale Unterstützung. Wer sich hier eine Photovoltaik-Anlage kauft, bekommt 25 Prozent der Brutto-Anschaffungskosten von der Stadt erstattet. Dabei gilt allerdings eine Höchstgrenze von 200 Euro pro Fall. Da größere Photovoltaik-Anlagen aber selten weniger als 800 Euro kosten, wirkt die Regelung auch hier praktisch als Pauschale. Viele andere Städte haben ähnliche Regelungen. Meist liegt diese Finanzierungsgrenze bei 200 oder 250 Euro.  

Über außergewöhnliche Regelungen verfügt auch die Stadt Ludwigsburg. Während hier die gewöhnliche Förderung bei 300 Euro endet, können Besitzerinnen und Besitzer der LudwigsburgCard die einsame Spitze von bis zu 800 Euro erhalten. Kurzum: Wenn es um regionale Förderungen geht, lohnt sich immer ein direktes Beratungsgespräch bei der eigenen Gemeinde. Tipp: Erkundigen Sie sich schon vor dem Kauf über mögliche finanzielle Hilfen. So können Sie Ihre Kosten besser einschätzen und verpassen keine Ausschüttung von Fördergeldern. 

Zusatzförderungen für Energiethemen 

Informieren Sie sich grundsätzlich immer darüber, ob sich Förderungen nur auf Photovoltaik-Anlagen, auf Balkonkraftwerke oder auf beides beziehen. Zudem gibt es mancherorts Förderprogramme, die beim Austausch alter, energieintensiver Geräte helfen sollen. In Heidelberg beispielsweise erhalten Inhaberinnen und Inhaber des Heidelberg-Passes beim Kauf eines energieeffizienten Haushaltsgerätes einen Zuschuss von 50 Prozent des Kaufpreises. Die Maximalgrenze liegt dabei bei 150 Euro. Die Unterstützung gilt in diesem Fall speziell für die unteren Einkommensgruppen. 

Eine Person mit Sicherheitsweste und Montage-Handschuhen schraubt an einem Solarpanel.
Für Menschen mit Heidelbergpass bezuschusst die Stadt Solaranlegen zusätzlich. © seMalagonArenas / Pixabay

Nicht nur der Staat unterstützt beim Kauf einer Photovoltaik-Anlage. Auch private Anbieter – insbesondere natürlich aus dem Solarbereich – wollen den Kauf von Balkonkraftwerken und Solaranlagen durch finanzielle Hilfen ankurbeln. Die Firma BSH beispielsweise verkauft nicht nur Photovoltaik-Anlagen, sondern bietet Kundinnen und Kunden zudem eine private Photovoltaik-Förderung von bis zu 4.500 Euro an – natürlich nur beim Kauf einer BSH-Anlage.  

Unabhängige Förderung kann es über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) geben. Sie vergibt hierfür Kredite mit einem Jahreszins ab 4,75 Prozent. Ihre Förderung gilt auch für andere erneuerbare Energien wie Wind, Wasser und Biogas. Neben Strom- und Wärmeerzeugung können hier auch Speicheranlagen und die Modernisierung bereits bestehender Anlagen mit gefördert werden. Keine Option sind nach eigenen Angaben dabei “Investitionen im Bereich fossiler Brennstoffe, Treuhandkonstruktionen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben”. Die KfW handelt im Auftrag des Bundes. Sie ist eine der weltweit größten Förderungsbanken und soll als solche dazu beitragen, “die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern”. Daher verweisen auch viele Bundesländer auf ihren Websites auf die Förderung durch diese Bank. 



Förderungen kombinieren 

Die Wahl zwischen den verschiedenen Förderprogrammen ist dabei kein Entweder-oder. Finanzierungshilfen von Staat und Privatwirtschaft lassen sich in der Regel kombinieren. Doch auch hier sollten Interessierte gezielt in ihrer zuständigen Gemeinde nachfragen, um sicherzugehen, dass keine regionalen Sonderregelungen einer zweiten oder dritten Förderung im Wege stehen. Auch die Verbraucherzentrale kann bei diesem Thema weiterhelfen. Sie bietet Beratungen zum Thema Förderprogramme an.  

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