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Für jede Lebenslage: So wählen Sie die richtige Steuerklasse

Bei Heirat, Nachwuchs oder Gehaltssprung: Oft ist ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll. Lesen Sie, wann, wieso und wie es geht.

Steuerformular
© Pixabay

Welche Steuerklasse ist für Sie optimal? Diese Frage sollten Sie sich vor allem dann stellen, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern. Zum Beispiel, wenn Sie sich verlobt haben und bald heiraten wollen. Aber auch wenn Nachwuchs im Anmarsch ist, sollten Sie sich die Frage nach der richtigen Steuerklasse stellen. Was Sie allerdings wissen müssen:  Durch eine Änderung können Sie defacto keine Steuern sparen, die Belastung bleibt dieselbe. Denn die Lohnsteuerklasse bestimmt erst einmal nur den vorläufigen Abzug bei der Lohnsteuer. So kann es zwar sein, dass Sie erst einmal monatlich mehr oder weniger in der Tasche haben, bei der Steuererklärung müssen Sie dann aber entsprechend nachzahlen oder bekommen Geld zurück. Aber: Abhängig von Ihrer Steuerklasse bekommen Sie im Fall der Fälle mehr oder weniger Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld. Denn derartige Sozialleistungen orientieren sich am Nettogehalt. Und das hängt unter anderem von Ihrer Lohnsteuerklasse ab.

Lohnsteuerklassen im Überblick

Insgesamt gibt es sechs Lohnsteuerklassen für verschiedene Gruppen:

Steuerklasse: I

Für Ledige, Unverheiratete, Geschiedene und Witwen bzw. Witwer.

Steuerklasse II

Für Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind.

Steuerklasse III

Für Verheiratete, Verwitwete und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften (nur in Kombination mit Steuerklasse V)

Steuerklasse IV

Verheiratete werden automatisch in Steuerklasse IV eingestuft.

Steuerklasse V

Für Verheiratete (nur in Kombination mit Steuerklasse III)

Steuerklasse VI

Für Arbeitnehmer, die zwei oder mehrere Jobs haben.

Eigene Steuerklasse ermitteln

Wenn Sie wissen möchten, in welcher Lohnsteuerklasse Sie sich aktuell befinden, können Sie Ihren Status entweder beim Finanzamt oder unter im Internet im Elsterportal elster.de abfragen. Für den Online-Abruf benötigen Sie ein Zertifikat, dass Sie auf der Internetseite beantragen. In eine andere Steuerklasse zu wechseln, bedeutet ebenfalls keinen großen Aufwand. Dafür gilt es lediglich ein Formular auszufüllen und an das zuständige Finanzamt zu senden. Alternativ können Sie die Formalitäten ebenfalls über das Elster-Portal erledigen. Das ist einmal pro Jahr möglich. Die Frist hierfür ist der 30. November eines Jahres.

Steuerklasse auf Elster ändern
Die Steuerklasse lässt sich neuerdings auch über das E

Die Änderung speichert die Behörde in Elstam, der Datenbank für die Lohnsteuer-Abzugsmerkmale. Darauf kann auch Ihr Arbeitgeber zugreifen und Ihre Steuerklasse für die Lohnabrechnung ändern. Unabhängig davon ist es sinnvoll, Ihren Arbeitgeber über den Wechsel zu informieren und die nächste Lohnabrechnung zu überprüfen.



Tipps für die richtige Steuerklasse

Sicher haben Sie schon einmal von „Ehegattensplitting“ gehört.  Das heißt so, weil die Finanzämter die Einkommen der Eheleute zusammenzählen, dann durch zwei teilen (also „splitten”), beide Personen jeweils einzeln versteuern und letztendlich addieren. Wenn beide Ehepartner ungefähr gleich viel verdienen, bringt das keinen Vorteil. Anders sieht die Sachlage hingegen bei unterschiedlich hohen Einkommen aus. Ist das der Fall, zahlen sie weniger Steuern als ein unverheiratetes Paar. Denn der Besserverdienende profitiert von einem niedrigeren Prozentsatz vom Einkommen. Am größten fällt der Splittingvorteil aus, wenn Einer allein viel verdient und der andere überhaupt nichts. In diesem Fall ist die Steuerklassenkombination III / V sinnvoll. Allerdings muss dann der Geringverdienende eine bittere Pille schlucken und besonders viele Abzüge verkraften. Zudem ist mit dieser Steuerklassenkombination einer Steuererklärung Pflicht.



Wenn Ihr Einkommen und das Ihres Partners verschieden hoch ist, vergleichen Sie am besten mithilfe eine Steuerrechners, welche Steuerklassen für Sie in Frage kommen. Gut zu wissen: Wenn Sie heiraten, packt das Finanzamt Sie und Ihren Partner automatisch in die Steuerklasse IV. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, in die Klassen III / V oder IV + Faktor / IV + Faktor zu wechseln. IV + Faktor bedeutet, dass das Finanzamt einen Rechenfaktor anhand Ihres konkreten Bruttoeinkommens errechnet. Vorteil: Es ist nahezu ausgeschlossen, dass Sie Steuernachzahlungen erwarten. Nachteil: Diese Methode macht keinen Sinn, wenn sich Ihr Einkommen durch Bonuszahlzahlungen oder Gehaltsschwankungen ständig ändert.

Der Trick mit dem Elterngeld

Wichtig für kommende Eltern: Das Elterngeld, da es von der Höhe des Nettoeinkommens abhängt, fällt mit Steuerklasse III am höchsten aus.  Aus diesem Grund sollte die werdende Mutter spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes in die die Steuerklasse III wechseln. Das Nettogehalt ist in Steuerklasse III am höchsten, weil die Lohnsteuer am geringsten ist. Der Mann muss dann zwar in Steuerklasse V wechseln und höhere Lohnsteuerabzüge hinnehmen, die zu viel gezahlten Steuern gibt’s aber nach der Steuererklärung zurück. Also: Wenn schwanger – am besten direkt die Steuerklasse wechseln! Noch ein Tipp für Eltern: Während der Elternzeit sollte der Hauptverdiener Steuerklasse III in Anspruch nehmen. Sollte es zu einer Trennung kommen, wählen Allererziehende dagegen am besten Steuerklasse II. Warum? Warum? Denn dann wird schon bei der Gehaltsabrechnung der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 Euro Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro. Dadurch hat man monatlich spürbar mehr netto in Portemonnaie.

Ehegattensplitting vor dem Aus?

Laut Koalitionsvertrag ist mit dem Ehegattensplitting allerdings bald Schluss. Bedeutet: Die Kombination aus den Steuerklassen III und V will die neue Regierung abschaffen und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen. Die Konsequenz wäre, dass beide Partner jeweils den Lohnsteueranteil zahlen, den sie auch verdienen. Das soll für mehr Gerechtigkeit und Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen. Gleichzeitig soll eine Art Familiensplitting kommen, dass Paare mit Kindern steuerlich bevorzugt. Ein Beispiel: Sie haben zwei Kinder. In diesem Fall wird die Steuerlast durch vier geteilt, inklusive entsprechender Freibeträge. Kinderlose Paare können dagegen die Steuerlast nur auf zwei Schultern verteilen. Wann und ob diese Pläne aber umgesetzt werden, ist noch ungewiss. Bis dahin sollten Sie wie gehabt möglichst smart Ihre Steuerklasse wählen.