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Paypal: Bundeskartellamt leitet Verfahren ein

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen PayPal eingeleitet.

Paypal Schild unter freiem Himmel
© Paypal

Laut Marktstudien ist PayPal der führende Anbieter in Deutschland, wenn es um Onlinezahlungen geht. Viele Menschen kaufen im Internet über den Dienst ein. Damit spart man unter Umständen die Kosten für eine gebührenpflichtige Kreditkarte. Auf der anderen Seite kann es sein, dass durch die Regeln, die PayPal aufstellt, die Verbraucherpreise höher ausfallen. Das Bundekartellamt prüft den Sachverhalt und hat ein Verfahren gegen den Zahlungsdienstleister eingeleitet.



Die kritischen Klauseln von PayPal

Das Bundeskartellamt überprüft zwei konkrete Klauseln in den Bestimmungen von PayPal. Diese deuten an, dass das Unternehmen seine führende Stellung unter den Zahlungsdienstleistern unzulässig gebraucht. Die Klauseln beschränken den Wettbewerb. Laut dem Kartellamt könnten sie damit gegen das Missbrauchsverbot verstoßen. Zunächst will das Bundeskartellamt prüfen, welche Macht PayPal auf dem Markt zukommt.

Um die Problematik zu verstehen, muss man wissen, dass PayPal für Händler teurer ist als andere Zahlungsmethoden. 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages sind die Standardgebühr in Deutschland. Dazu kommen pro Zahlung noch 34 bis 39 Cent. Die Händler legen diese hohen Preise in der Regel auf die Produktpreise um. Anders als bei Versandkosten wird diese Info aber meistens nicht transparent gemacht werden. Damit erhöhen die Händler den Preis des Produkts, den wiederum der Verbraucher zahlen muss.

Screen mit PayPal Symbol
PayPal ist ins Visier des Bundeskartellamts geraten. Zwei Klauseln des Zahlungsdienstleisters werden dort kritisch beäugt. © Brett Jordan / Pexels

Das Kartellamt erklärt die beiden kritischen Klauseln:

Nach diesen Vorgaben dürfen Händlerinnen und Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Ferner dürfen die Verkäuferinnen und Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen, oder z.B. deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler gestalten

Bundeskartellamt

In diesem Sinne liegt der Vorwurf nahe, dass PayPal seine starke Marktposition ausnutzt, um hohe Preise verlangen zu können. Wer am Ende draufzahlt, sind meist die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes erklärte: “Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten.”


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