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Balkonkraftwerke: Nicht für Mieter in Hochhäusern

Balkonkraftwerke an Hochhäusern werden zum Streitfall.

Ein installiertes Solarpanel an einem Balkon.
Balkonkraftwerke werden in vielen Bundesländern gefördert, doch einfach ist es nicht immer. © Till Konstanty

Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen, mit deren Hilfe Eigentümer umweltschonend ihren eigenen Strom produzieren und dabei noch den Geldbeutel schonen können. Montiert werden die Anlagen in der Regel außen am Balkongeländer. Dort nehmen sie keinen Platz weg, verschatten nicht den Balkon und arbeiten obendrein am effektivsten. Das alles könnte so einfach sein, denn die kleinen Solaranlagen sind genehmigungsfrei – eigentlich. Das gilt aber nur, solange sie nicht an “Sonderbauten” angebracht sind.



Balkonkraftwerke an Hochhäusern antragspflichtig

Unter Sonderbauten fallen laut der Bauordnung vor allem Hochhäuser ab einer Traufhöhe von 22 Metern. Hier werden entsprechende, kostenpflichtige Anträge fällig, um ein Balkonkraftwerk installieren zu dürfen. Genau auf diese Anträge, beziehungsweise den damit verbundenen Aufwand beruft sich nun die Wohnungsbaugesellschaft Degewo. Sie hatte zuvor Mieteranfragen zu Balkonkraftwerken abgelehnt und erklärte nun gegenüber dem RBB: “Balkonkraftwerke genehmigen wir gern, so lange (…) keine (…) aufwendige externe Antragsverfahren durchgeführt werden müssen”.

Zu viel Aufwand also für privaten Solarstrom? Jörg Lippert, Leiter des Bereichs Technik des Verbandes Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) führt noch weitere Argumente an: Die Statik der Hochhäuser verändere sich durch die Balkonkraftwerke. Außerdem würden Bandschutzanforderungen gegebenenfalls nicht mehr erfüllt.

Eine junge Familie steht an einem Balkonfenster mit einem Balkonkraftwerk.
Balkonkraftwerke sind genehmigungsfrei, solang das Gebäude nicht zu hoch ist. © priwatt – Stecker-Solaranlage priBalcony

Mieterbund und Mieter sind nicht überzeugt

Doch Sebastian Bartels, Geschäftsführer der Berliner Mietervereins überzeugt das nicht. Balkonpflanzen etwa seien trotz Brandschutz schließlich auch erlaubt. Hinzu kommt die Aussage eines Mieters im Interview mit RBB. Auf seine Nachfrage, warum er kein Balkonkraftwerk haben dürfe, habe ihm die Degewo geantwortet: “Wenn wir es Ihnen erlauben, dann müssen wir es allen anderen auch erlauben.” Andere Wohnungsbaugesellschaften aus Berlin, Cottbus und Frankfurt/Oder bestätigten diese Haltung gegenüber dem RBB.

Diese restriktive Haltung bei hohen Häusern kann Sebastian Bartels nicht nachvollziehen: “Gerade dort haben wir viele Balkone und viele unverschattete Flächen an den Hochhäusern: Je höher, desto sonniger in der Regel.”. Und je sonniger, desto mehr Strom könnten Mieter privat, kostengünstig und nachhaltig produzieren. Solange die Wohnungsbaugesellschaften sich allerdings querstellen, haben Mieter kaum eine Chance auf kostengünstigen Ökostrom aus ihrem eigenen Balkonkraftwerk. Da helfen auch die Förderprogramme nichts, die einige Bundesländer – unter anderem Berlin – mittlerweile ins Leben gerufen haben.

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