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eBay Kleinanzeigen: Phishing richtet sich gegen Verkäufer

eBay Kleinanzeigen wird immer wieder zum Ziel von Kriminellen.

Ein mann hält ein Smartphone in der Hand, davor das Kleinanzeigen-Logo
Verkäuferinnen und Verkäufer auf eBay Kleinanzeigen werden zur Zielscheibe von Phishing betrügern. © Kleinanzeigen, Jonas Leupe/Unsplash

Eine neue Betrugsmasche trifft Menschen auf der Verkaufsplattform eBay Kleinanzeigen. Die Besonderheit, diesmal trifft es Verkäuferinnen und Verkäufer. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt dazu: Kriminelle geben an, einen Kauf über die Funktion “sicher bezahlen” abwickeln zu wollen. Daraufhin bekommen die Anbieter eine SMS mit einem Link. Dieser führt zu einer täuschend echt aufgebauten Website, auf der die Betroffenen ihre Kreditkarten-Daten angeben sollen, – angeblich, um die Zahlung in Empfang nehmen zu können. Tatsächlich aber lösen sie damit eine Zahlung von 3.000 Euro aus.



Phishing per SMS

Ann-Katrin Fornika, Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, weist darauf hin, dass die Sicher-bezahlen-Funktion allein auf eBay Kleinanzeigen stattfindet. “Links in E-Mails oder SMS sollten daher gar nicht erst angeklickt und Daten so preisgegeben werden”. Sie ergänzt: “Beim ‚sicher bezahlen‘ denken die meisten nicht an ein Betrugsrisiko. Schließlich bietet die Funktion auch einen Käufer- und Verkäuferschutz. Und so tappen viele in die Smishing-Falle.“ Bei Smishing handelt es sich um eine Form des Phishings per SMS, wie in diesem Fall.

Ein Mann tippt eine Nachricht in sein Handy ein.
Smishing ist Phishing per SMS. © Nathan Dumlao / Unsplash

Betrug auf eBay Kleinanzeigen vorbeugen

“Verkäuferinnen und Verkäufer sollten immer selbst die Zahlungsart bestimmen”, empfiehlt dazu die Expertin. Am sichersten sei dabei die persönliche Übergabe inklusive Barzahlung. Wenn das nicht möglich ist, sollte immer die interne Sicher-bezahlen-Funktion genutzt werden. Beim Versand müsste dann auf Versicherung und Nachverfolgung geachtet werden, um im Zweifelsfall Ansprüche geltend machen zu können.



Phishing ins Netz gegangen – was nun?

Sollte doch etwas schief gehen, ist es wichtig, umgehend die eigene Bank zu benachrichtigen. Doch nicht immer sind Rückzahlungen möglich. Deshalb und auch um andere vor derselben Masche zu warnen, ist es wichtig, im Betrugsfall bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Auch die Verbraucherzentrale kann eine Anlaufstelle sein, um andere über den Phishing-Versuch zu informieren.

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