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Amazon: Neue Erfolge im Kampf gegen Fake-Rezensionen

Amazon hat im Kampf gegen gefälschte Rezensionen in Deutschland weitere Erfolge erzielt.

Eine Frau benutzt ein Smartphone
© iStock/Amazon

Ein großes Problem für Amazon, aber noch ärgerlicher für die Nutzer: Tausende von gefälschten Produktbewertungen ziehen sich durch alle Kategorien. Nun konnte der Versandriese weitere Erfolge erzielen – allerdings bisher nur in Deutschland.

Authentizität als höchstes Gut

Gefälschte Bewertungen auf Amazon sind einerseits irreführend für die Kunden, auf der anderen Seite wird die Glaubwürdigkeit nachhaltig geschädigt und untergraben. Aus diesem Grund hat sich der Versandanbieter vorgenommen durchzugreifen. Das ist allerdings leichter gesagt, als getan. Denn die sogenannten Fake-Rezensionen werden heutzutage nicht einfach nur von Einzelpersonen hochgeladen. Dahinter stecken mittlerweile große Anbieter, deren mafiöse Strukturen dazu dienen, die falschen Bewertungen im großen Stil zu verbreiten. In dieser ist der Versandriese Amazon plötzlich ein Don Quixote, der einen schier aussichtslosen Kampf gegen Windmühlen führt. Trotzdem sieht sich Amazon hier in der Pflicht gegenzusteuern – und der Ansatz wurde nun belohnt. Es ist gelungen, einige Gerichtsurteile durchzusetzen, die es in Zukunft zumindest merklich erschweren, ein Produkt mit einer Fake-Bewertung zu versehen.

Gerichtsurteile zu Gunsten von Amazon

In letzter Zeit ist es Amazon gelungen, einige gewichtige Urteile deutscher Gerichte für sich zu entscheiden. Das mag auf den ersten Blick zwar wie der berühmte Tropfen auf den heißen Stein wirken, allerdings betont der Anbieter auch in der Zukunft nicht locker lassen. Bis heute sind diese Entscheidungen im Sinne von Amazon gefallen. Es wurden mittlerweile

  • 9 solcher Akteure gezwungen, ihr betrügerisches Angebot infolge der Verfolgung durch Amazon zu ändern oder ganz einzustellen.
  • 17 einstweilige Verfügungen und über 150.000 Euro an Ordnungsgeldern gegen solche Akteure erwirkt, die nicht authentische Kundenrezensionen veröffentlichten.
  • 2 Entscheidungen von Oberlandesgerichten mit grundsätzlicher Bedeutung für den gesamten Onlinehandel erwirkt, wonach Rezensionsvermittler offenlegen müssen, dass die Rezensionen gegen eine Gegenleistung erbracht wurden.
  • kürzlich erstmals Informationen über Verkaufspartner erhalten, die gefälschte Rezensionen erworben hatten; diese wird Amazon für die Durchsetzung von Richtlinien in unserem Store nutzen.


Tipps für Verbraucher

Was können Verbraucher tun, um nicht auf gefälschte Produktrezensionen hereinzufallen? Das ist einfacher, als man zunächst annehmen möchte: Denn neben den Jubel-Bewertungen sind in den meisten Fällen immer auch ein paar User-Meinungen zu finden, die einen deutlich kritischeren Blick auf das Angebot haben. Lassen Sie sich nicht beirren und studieren Sie auch die negativen Beiträge ausgiebig und sorgfältig. Taucht ein Kritikpunkt gleich in mehreren Nutzer-Tests auf, sollten Sie hellhörig werden.

Boris Connemann

Nach seiner Ausbildung bei der DATEV eG hatte Boris Connemann die Möglichkeit sein Hobby zum Beruf zu machen: Als Redakteur bei einer großen deutschen Zeitschrift für Tests von Computer- und Videospielen war er in der Hauptsache für den Bereich der Spielekonsolen und deren aktuell verfügbarer Software verantwortlich. Nach 12 Jahren zog es Boris dann in die Welt der Werbung mit der Aufgabe der Erstellung von Corporate Content und der digitalen Transformation großer Marken, unter anderem für Telefónica und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Sein ganzes Herz schlug und schlägt allerdings nach wie vor für die bunte Welt der Videospiele und der dazugehörigen Hardware. Als erste Anlaufstelle für seinen Freundes- und Bekanntenkreis hat Boris immer besten Rat auf Lager, wenn es um die Anschaffung neuer Spiele, Konsolen und digitaler Gadgets geht. Dabei hat er stets ein Auge auf die großen Versprechen der Hersteller und zieht die rote Karte, wenn unnötige Mikrotransaktionen bei einem Vollpreistitel, ärgerliche Bugs oder mangelnde Qualität den Spielspaß behindern. Sie erreichen ihn via E-Mail.