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Steuerprogramme im Test: Steuererklärung 2023 leicht gemacht

Mit welcher Steuersoftware die Steuererklärung 2023 am besten klappt, klärt der Test.

Person an einem Laptop, die ihre Steuern macht.
© Magnet Me / Unsplash, Hersteller

Die besten Steuer-Softwares // IMTEST

Langsam, aber sicher wird es wieder Zeit für die Steuererklärung: Der Test klärt, mit welchem Programm das am besten funktioniert.

Auch 2023 lohnt es sich für Millionen Deutsche, ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr beim Finanzamt einzureichen. Denn wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt in rund 90 Prozent aller Fälle Geld zurückerstattet – durchschnittlich mehr als 1.000 €, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Schnelles Geld also. IMTEST testet jedes Jahr die meistverkauften Steuerprogramme für den PC: WISO Steuer und Tax von Buhl, die SteuerSparErklärung von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft sowie Taxman und Quicksteuer von Lexware. Außerdem finden Sie in dem Artikel die wichtigsten Themen rund um die Steuererklärung 2023.

Was ändert sich 2023 bei der Steuererklärung?

Die wichtigsten Änderungen bei der Steuererklärung 2023 im Überblick:

  • Höherer Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag steigt 2023 leicht von 10.347 Euro auf jetzt 10.908 Euro. Das bedeutet: Bis dahin bleibt das Einkommen steuerfrei. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich wie immer der Grundfreibetrag. Neben der Anhebung des Grundfreibetrags hat der Gesetzgeber auch den Freibetrag für die Berechnung des Solidaritätszuschlags angepasst. Das bedeutet: Bis zu dieser Grenze sind Steuerpflichtige vom Solidaritätszuschlag befreit. Die Freigrenze beträgt für Alleinstehende 17.543 Euro und bei Anwendung des so genannten Splittingtarifs bei Ehepaaren das Doppelte: 35.086 Euro.
  • Abbau der kalten Progression: Um eine schleichende Steuererhöhung durch die kalte Progression zu vermeiden, hat die Bundesregierung die Tarifwerte im Jahr 2023 um 7,2 Prozent und im Jahr 2024 um 6,3 Prozent an die erwartete Inflationsrate angepasst. Dadurch greifen höhere Steuersätze erst bei etwas höheren Einkommen, und den Steuerzahlern bleibt theoretisch mehr Netto vom Brutto. Das Problem der “kalten Progression” entsteht, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, was zu überproportionalen Steuerbelastungen führt und die Kaufkraft nur minimal erhöht.
  • Mini-Erhöhung des Arbeitnehmerpauschale: Der Werbungskosten-Pauschbetrag, im Volksmund auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag genannt, steigt 2023 geringfügig von bisher 1.200 Euro auf 1.230 Euro. Im Jahr 2022 konnten die Steuerzahler noch mehr profitieren, denn damals wurde die Pauschale gleich um 200 Euro erhöht. Der Pauschbetrag wird immer angerechnet, Einzelnachweise sind also nicht erforderlich. Beim Sparer-Pauschbetrag, der bekanntlich Kapitalerträge steuerfrei stellt, profitieren Anleger ab 2023 deutlich stärker. Denn dieser Pauschbetrag steigt von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro (für Alleinstehende) und bei Zusammenveranlagung mit dem Partner von 1.602 Euro auf nun 2.000 Euro.
  • Erhöhung der Entfernungspauschale für Pendler: Die Bundesregierung hat die Entfernungspauschale für Fernpendler erneut erhöht, und zwar auf 38 Cent ab dem 21. Für die ersten 20 Kilometer bleibt sie dagegen unverändert bei 30 Cent. Dies gilt rückwirkend ab dem 1.1.2022. Die Erhöhung ist zunächst bis zum 31.12.2026 befristet.
  • Rentner: Für die gesetzliche Rente gilt die so genannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Von der Rente nimmt das Finanzamt abhängig vom Renteneintrittsalter seinen Anteil. Im Gegenzug können so genannte Altersvorsorgeaufwendungen während des Erwerbslebens von der Steuer abgesetzt werden. Konkret steigt 2023 der abzugsfähige Höchstbetrag um vier Prozent. Das heißt: für Alleinstehende auf jetzt 26.528 Euro und bei Zusammenveranlagung auf 53.056 Euro.
  • Kindergeld: Zum 1. Januar 2023 hat die Bundesregierung das Kindergeld von bisher 219 Euro auf 250 Euro erhöht. Die bisherige Staffelung, nach der das Kindergeld für das erste, zweites und jedes weitere Kind unterschiedlich hoch war, entfällt. Entsprechend wurde auch der Kinderfreibetrag erhöht, und zwar pro Eltern und Kind von jährlich 4.274 Euro auf 4.476 Euro.  Gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagte Eltern erhalten damit einen Kinderfreibetrag von insgesamt 8.952 Euro. Wichtig: Das Finanzamt führt automatisch die sogenannte Günstigerprüfung durch, mit der Frage, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Eltern günstiger ist. Auch Alleinerziehende können steuerlich profitieren, da der Entlastungsbetrag auf 4.260 Euro im Jahr erhöht wurde. Für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240 Euro. Eltern volljähriger Kinder in Berufsausbildung profitieren letztlich bei auswärtiger Unterbringung. Der Ausbildungsfreibetrag wurde ab 2023 um mehr als 20 Prozent von bisher 924 auf nun 1.200 Euro angehoben.


Änderungen bei Arbeitszimmer und Homeoffice

Ab dem 1. Januar 2023 wurden zudem die steuerlichen Regelungen für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und das Homeoffice angepasst. Dabei sind zwei Szenarien zu beachten:

  • A) Das Arbeitszimmer ist der “Mittelpunkt” der beruflichen Tätigkeit: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in tatsächlicher Höhe oder mit einem jährlichen Pauschbetrag von 1.260 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden.
  • B) Kein “Mittelpunkt”, aber berufliche Tätigkeit wird zu Hause ausgeübt: Für jeden Tag, an dem die berufliche Tätigkeit zeitlich “überwiegend” in der Wohnung ausgeübt wird und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, kann für maximal 210 Tage im Jahr eine Tagespauschale von 6 Euro, insgesamt also 1.260 Euro, steuerlich geltend gemacht werden. Ob der Arbeitsplatz in einem separaten Raum oder in einer Arbeitsecke eingerichtet ist, spielt dabei keine Rolle.

Muss ich 2023 eine Steuererklärung abgeben?

In Deutschland muss man in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Zumindest dann, wenn man im Vorjahr Einkünfte über dem Grundfreibetrag oder steuerpflichtige Einkünfte aus mehreren Quellen erzielt hat. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2023 10.908 Euro. Bezieht man dagegen als Arbeitnehmer ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und hat keine anderen Einkünfte, ist die Abgabe einer Steuererklärung in der Regel nicht erforderlich, wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.

Dennoch kann es sich in vielen Fällen lohnen, eine freiwillige Steuererklärung mithilfe eines Steuerprogramms abzugeben. Denn dadurch sind Steuervorteile und Steuererstattungen möglich. Beispielsweise können Ausgaben wie Arbeitsmittel, Fortbildungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um alle relevanten Abzugs- und Vergünstigungsmöglichkeiten auszuschöpfen und Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden.

Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Erstattung erhalten, können Sie mit einer Testversion eines Steuerprogramms (verfügbar bei WISO Steuer 2024, Tax 2024 und Steuersparerklärung 2024) die Probe aufs Exempel machen. Installieren Sie dazu eine der oben genannten Testversionen und lassen Sie sich vom Steuerprogramm die Erstattung berechnen. Prognostiziert die Software eine Rückerstattung, kaufen Sie sie nachträglich und geben Sie Ihre Steuererklärung ab. Droht hingegen eine Nachzahlung, können Sie als freiwillig Veranlagte auf die Abgabe verzichten und müssen kein Steuerprogramm kaufen.

Steuerprogramm WISO Steuer gratis testen
Erst rechnen, dann kaufen: Bevor Sie ein Steuerprogramm kaufen, können Sie bei einigen Anbietern vorab kostenlos berechnen, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt. © IMTEST

Bestimmte Personengruppen müssen jedoch eine Einkommensteuererklärung abgeben, sind also “pflichtveranlagt”. Dazu gehören neben Gewerbetreibenden und Selbstständigen auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie alle Rentner, die höhere Einkünfte als den jährlichen Grundfreibetrag  haben. Auch Bürger mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie die meisten Ehepaare, Bezieher von Lohnersatzleistungen und Arbeitnehmer mit Nebentätigkeiten sind pflichtveranlagt. Eine Auflistung aller Pflichtveranlagungskriterien finden Sie beim Lohnsteuerhilfeverein.

Bis wann muss ich die Steuererklärung für 2023 abgeben?

Normalerweise muss die Steuererklärung für das Vorjahr bis zum 31. Juli beim Finanzamt sein. Dies gilt jedoch nicht für die Steuererklärung 2023. Denn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für die Veranlagungszeiträume 2022, 2023 und 2024 wurde verlängert. Bedeutet: In diesem Jahr muss die Steuererklärung bis spätestens 02.09.2024 beim Finanzamt eintreffen.

Erst ab 2025 gilt für alle Steuerpflichtigen wieder die „normale“ Abgabefrist. Und: Wer sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat bis zum 2. Juni 2025 Zeit. Diese Fristen sollten Sie aber unbedingt einhalten. Denn geben Sie die Steuererklärung zu spät ab, wird ein Verspätungszuschlag fällig. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Entsprechend muss man mehr nachzahlen oder bekommt weniger zurück. Tipp: Wenn sich abzeichnet, dass Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie telefonisch oder per E-Mail eine Fristverlängerung.



Steuerberater oder Steuerprogramm?

Steuerprogramme sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden, immer mehr Deutsche machen ihre Steuererklärung selbst. In den meisten Fällen ist das kein Thema. Wer zum Beispiel angestellt und ledig ist und keine außergewöhnlichen Einkünfte oder Ausgaben hat, für den genügt eine Steuersoftware vollkommen. Denn dann gibt es keinen großen Gestaltungsspielraum und man kann sich das Geld für einen Steuerberater sparen. Empfehlenswerte Steuerprogramme wie Tax 2024 gibt es schon ab 20 Euro. Wenn aber Mieteinnahmen, Einkünfte aus selbständiger Arbeit und / oder Kapitalerträge ins Spiel kommen, wird es schnell kompliziert. In solchen Fällen ist ein Steuerberater sicher gut angelegtes Geld.

Warum ein Steuerprogramm verwenden?

Eine Steuersoftware kann bei der Steuererklärung einige Vorteile bieten. Hier sind die wichtigsten:

  • Einfach: Die meisten Steuersoftwareprogramme bieten Anleitungen und Unterstützung in Form von Erklärungen und Hinweisen. Zudem leiten sie den Benutzer Schritt für Schritt durch den Prozess der Steuererklärung.
  • Spart Zeit: Durch das automatische Ausfüllen relevanter Daten und das vereinfachte Ausfüllen der Formulare kann ein Steuerprogramm dazu beitragen, den Prozess der Steuererklärung zu beschleunigen.
  • Vermeidet Fehler: Steuersoftware kann sicherstellen, dass alle erforderlichen Felder ausgefüllt sind und berechnet automatisch die zu zahlenden Steuern und Abzüge auf der Grundlage der eingegebenen Daten.
  • Mehr Geld zurück: Ein Steuerprogramm kann dabei helfen, Steuervorteile und Abzüge zu identifizieren, die sonst übersehen werden könnten. Sie kann auch automatisch die günstigste Steuerklasse berechnen.
  • Immer auf dem neuesten Stand: Die Hersteller der meisten Steuerprogramme aktualisieren ihre Programme regelmäßig, um die neuesten Steuergesetze und -vorschriften zu berücksichtigen. So kann der Anwender sicher sein, dass er über alle notwendigen Informationen verfügt.
Steuerprogramm Tax 24 finale Prüfung
Vor der endgültigen Abgabe prüfen alle getesteten Steuerprogramme – hier Tax 2024 – die Daten auf mögliche Fehler. © IMTEST

Sind die Kosten für ein Steuerprogramm absetzbar?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen sind die Anschaffungskosten eines Steuerprogramms in Deutschland als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Als Werbungskosten gelten die Kosten in der Regel bei Arbeitnehmern, die ihre Einkommensteuererklärung mit einer Steuersoftware erstellen. Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und können so zu einer Steuererstattung führen. Selbstständige und Freiberufler können die Kosten für ein Steuerprogramm in der Regel als Betriebsausgaben absetzen. Diese reduzieren den Gewinn und damit die Einkommensteuerschuld.

Was geschieht, wenn ein Steuerprogramm Fehler macht?

Macht ein Steuerprogramm Fehler, kann dies zu falschen Steuerberechnungen und damit zu falschen Steuerbescheiden führen. Werden die Fehler in der Steuererklärung nicht korrigiert, kann dies zu einem Steuernachzahlungsbescheid oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Steuerschätzung durch das Finanzamt führen. In diesem Fall ist die Steuernachzahlung unter Umständen höher als die Steuer, die ursprünglich berechnet wurde. Außerdem kann das Finanzamt zusätzliche Zinsen und Säumniszuschläge erheben.

Allerdings ist zu beachten: Bei Fehlern durch das Steuerprogramm haftet nicht automatisch der Hersteller. Es kommt darauf an, ob der Fehler herstellerbedingt ist oder auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Anwenders beruht. Beruhen die Fehler auf einem Verschulden des Herstellers, so hat der Anwender Anspruch auf Schadenersatz. Grundsätzlich haften Hersteller von Steuerungssoftware aber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Zur Vermeidung von Fehlern ist daher eine sorgfältige Prüfung der eingegebenen Daten und berechneten Steuerbeträge und im Zweifelsfall die Hinzuziehung eines Steuerberaters wichtig.

Was ist das beste Steuerprogramm 2024?

Der Test zeigt: Die großen Steuerprogramme sind inzwischen ausgereift. Zwar erscheinen jährlich neue Versionen, aber das liegt eher daran, dass der Staat sich jährlich neue Regeln ausdenkt (siehe oben). Aus diesem Grund ist eine Anpassung der Steuersoftware an das Steuerjahr notwendig. Wer also eine Steuererklärung für 2023 ausfüllen möchte, benötigt eine Version für 2024. Angestellte und Rentner sind mit allen getesteten Programmen gut beraten. Bei Tax 2024, Quicksteuer 2024 und Taxman 2024 sind aber nicht alle Funktionen für Selbständige an Bord. Für diese Zielgruppe gibt es spezielle Versionen, die allerdings mehr kosten.

Unabhängig davonsind die Unterschiede zwischen den Steuerprogrammen auf den ersten Blick gering. Dies zeigt sich bereits bei der Benutzerführung, die bei allen Programmen ähnlich aussieht: Die Navigation befindet sich auf der linken Seite des Bildschirms, die Eingaben in der Mitte und die Bedienungshilfen und Tipps auf der rechten Seite. Die Eingaben erfolgen im Frage-Antwort-Format. So führen die Programme den Anwender von A bis Z durch den gesamten Prozess.

Komfortabel: Bei allen Anwendungen können die bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten online abgerufen und direkt ins Steuerprogramm übernommen werden. Dazu gehören alle Daten, die Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger und private Versicherer digital an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezüge, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgeaufwendungen aus Riester- und Rürup-Verträgen. Darüber hinaus rufen die Steuerprogramme Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld sowie vermögenswirksame Leistungen (VL-Verträge) ab und übernehmen die Daten automatisch.

Zwei Steuersoftprogramm-Familien

Auch bei der Berechnung der Steuerfälle zeigten sich im Test viele Gemeinsamkeiten. Das liegt daran, dass es im Prinzip nur zwei Systeme gibt: WISO Steuer 2024 und Tax 2024 basieren auf dem Programmcode von Buhl, Quicksteuer 2024, Taxman 2024 und SteuerSparErklärung 2024 auf dem der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Dennoch zeigten sich im Test zum Teil deutliche Unterschiede.

Erstattung: Konservativ versus optimistisch

Die Prüfung der Berechnungen durch den Steuerberater Christian Lunge aus Hamburg mit dem Profi-Programm DATEV ergab, dass kein Steuerprogramm falsch rechnete. Tatsächlich behandelten alle Programme sämtliche steuerlichen Regelungen ohne Fehl und Tadel. Für zwei der drei IMTEST-Modellfälle (Single, Rentnerin, Familie) ergaben sich jedoch unterschiedliche Erstattungsbeträge. Während alle Programme im Fall der Rentnerin korrekterweise keine Erstattung berechneten, ergaben die Buhl-Programme (WISO Steuer 2024, Tax 2024) im Fall des angestellten Handwerkers und der Familie mit zwei berufstätigen Elternteilen zum Teil deutlich höhere Erstattungsbeträge. Warum? Die Buhl-Programme gingen optimistischer an die Fälle heran. So berücksichtigten sie in beiden Fällen die Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 103 Euro automatisch. Beim Lehrer setzten Tax und WISO zudem die neue Home Office-Pauschale in Höhe von 240 Euro an, die anderen Programm nicht. Unterm Strich kam dadurch beim angestellten Single 103 Euro und bei der Familie 102 Euro mehr Erstattung heraus.

Tax 24 Arbeitsmittelpauschale
WISO Steuer 2024 und Tax 2024 berücksichtigen automatisch die Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 103 Euro. © IMTEST

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Buhl-Programme in Sachen Berechnung besser sind. Ja, die Chance, mit diesen Produkten mehr Geld vom Staat zurückzubekommen, ist größer. Das muss aber nicht so sein. Denn nicht jedes Finanzamt erkennt die Pauschalen zwingend an. Im schlimmsten Fall gibt es Rückfragen, noch mehr Papierkram und am Ende genauso viel zurück, wie bei den anderen Programmen. Quicksteuer 2024, Taxman 2024 und SteuerSparErklärung 2024 rechnen schlicht konservativer. Am Ende kommt vielleicht weniger Geld heraus, aber dafür auch weniger Arbeit.

Funktionsumfang: WISO Steuer klar vorn

Die Palette der Steuersoftware reicht von einfachen und grundlegenden Programmen bis hin zu umfangreichen und professionellen Lösungen. Abhängig von den individuellen Anforderungen sollte die Wahl auf eine Steuersoftware fallen, bei der alle benötigten Funktionen vorhanden sind. WISO Steuer 2024 ist in dieser Hinsicht am breitesten aufgestellt und für viele Zielgruppen geeignet: Ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder Rentner, alle Anwender werden Seite für Seite professionell durch die Formulare geführt.

Benutzerfreundlichkeit: Hohes Niveau

Eine benutzerfreundliche Buchhaltungssoftware sollte leicht zu bedienen sein und eine einfache Oberfläche bieten, um eine schnelle Dateneingabe und -verarbeitung zu ermöglichen. Auch in diesem Punkt liegt WISO Steuer 2024 vorn. So sorgen intelligente Plausibilitätsprüfungen dafür, dass der Nutzer keine widersprüchlichen Daten eingibt oder wichtige Eingaben vergisst. Zudem zeigt das Programm in allen Teilbereichen mögliche Tipps zur Steuerminderung an, z.B. zum Abzug von außergewöhnlichen Belastungen oder Freibeträgen. Zum besseren Verständnis der Fachthemen sind auch viele Tipps und Hinweise in Form von Videos hilfreich. Nicht zuletzt bietet WISO Steuer 2024 unter dem Stichwort Steuer:Automatik einen automatischen Helfer mit einer “Was-wäre-wenn”-Analyse an, der die Möglichkeit bietet, verschiedene Berechnungsmodelle zu generieren und auszuwerten. Auf Basis der eingegebenen Daten ist es dann möglich, einzelne Werte zu verändern, um die Auswirkungen der Änderungen auf die Erstattung zu überprüfen.

Automatisierung: WISO Steuer führend

Einige Steuerprogramme bieten die Möglichkeit, Daten aus anderen Quellen wie Gehaltsabrechnungen oder Bankkonten automatisch zu importieren. Das spart Zeit und verringert die Fehleranfälligkeit. Auch in dieser Hinsicht ist WISO Steuer 2024 führend. So lässt sich das Programm nicht nur mit ELSTER, sondern auch mit Online-Bankkonten verknüpfen. Der Vorteil: Auf Wunsch übernimmt die Software automatisch alle steuerlich relevanten Vorgänge und bietet sie an der richtigen Stelle zum Einfügen in die Steuererklärung an.

SteuerSparErklärung 2024 Steuerprogramm Lizenzen
Mit allen getesteten Steuerprogrammen lassen sich mindestens 3 verschiedene Steuererklärungen erstellen. © IMTEST

Da dies mit wenigen Klicks erledigt werden kann, ist der Weg zur vollautomatisierten Steuererklärung nicht mehr weit. Mindestens eine Nasenlänge voraus ist WISO Steuer 2024 auch in Sachen App-Anbindung. So ist es beispielsweise möglich, Belege per Smartphone-App zu fotografieren und zu importieren. Dank Cloud-Anbindung kann die Steuererklärung zudem wahlweise unterwegs am Smartphone, bequem auf dem Sofa per Tablet oder an einem anderen Rechner im Browser bearbeitet werden. In diesem Fall legt Buhl die Steuerakte online ab und verknüpft sie mit dem Konto des Nutzers.

ABG und Datenschutz: Noch Luft nach oben

Steuersoftware verarbeitet viele vertrauliche Daten. Dazu gehören zum Beispiel Einkommens- und Bankdaten. Hohe Sicherheitsstandards und ein ausreichender Schutz vor Datenmissbrauch sollten bei der Auswahl von Steuersoftware wichtige Kriterien sein. IMTEST ließ daher von Rechtsanwalt Thomas Brehm, einem erfahrenen Experten für Onlinerecht der Hamburger Kanzlei BBS, die Datenschutzbestimmungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen. Das Gesamtniveau war, gelinde gesagt, nicht sehr überzeugend.

Die Verbraucherfreundlichkeit der Datenschutzbestimmungen bewerte der Experte maximal mit “befriedigend”. So nutzen beispielsweise fast alle Anbieter Analysedienste wie Google Analytics oder Werbedienste, die personenbezogene Daten der Nutzer oft nicht transparent verarbeiten. Mittlerweile greifen die getesteten Steuersoftware-Anbieter dabei vermehrt auf EU-Dienste zurück. Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sieht es nicht viel besser aus, auch hier vergab der Rechtsanwalt maximal ein „befriedigend“.  Schlechte Lesbarkeit, intransparente Gestaltungen oder mitunter auch unfaire oder sogar unwirksame Regelungen sind hier die größten Probleme.

Fazit

WISO Steuer 2024 überzeugte im Test auf ganzer Linie. Nicht nur wegen der einwandfreien Steuerberechnung und der fortschrittlichen Funktionen sichert sich das Programm den Testsieg. Das Produkt aus dem Hause Buhl hat auch bei der Handhabung, der Ausstattung, dem Datenschutz und der Benutzerfreundlichkeit die Nase vorn. Unter dem Strich erzielte WISO Steuer 2024 mit der Note „sehr gut 1,4“ die Bestnote und damit den Testsieg. Allerdings ist WISO auch das mit Abstand teuerste Produkt im Testfeld. Fast genauso gut, aber nicht für Selbstständige geeignet und ohne Bankkonto-Anbindung: Tax 2024. Gleichzeitig ist das Programm mit 19,99 Euro eines der günstigsten im Testfeld und damit der Preis-Leistungs-Tipp von IMTEST.


Der erfahrene Steuerberater Christian Lunge aus Hamburg stand IMTEST bei der Prüfung der Steuerfälle kompetent zur Seite. Erreichbar ist er über die E-Mail-Adresse steuerberater.lunge@gmx.de.

Porträt von lächelndem Mann mit Brille in weißem Hemd in Schwarz Weiß
Christian LungeSteuerberater aus Hamburg