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Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur warnt vor Mängeln

Die Bundesnetzagentur fand Mängel bei Wechselrichtern.

Ein Mann auf einem Hausdach in der Sonne mit einem Solarpanel in der Hand.
© Kindel Media/Pexels

Die Bundesnetzagentur ist eine der wichtigsten Behörden, wenn es um die Überwachung von elektrischen Produkten geht. In regelmäßigen Abständen prüft sie, ob die auf dem Markt verfügbaren Geräte den Anforderungen und Gesetzen entsprechen. Dafür werden laut eigener Aussage, sowohl Produkte aus dem Online- als auch aus dem stationären Handel geprüft. Anonyme Testkäufe aber auch eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zum Beispiel dem Zoll, sind Grundsteine für diese Marktüberwachung.

Zuletzt hat die Bundesnetzagentur Balkonkraftwerke unter die Lupe genommen, da die kleinen Solaranlagen für den Balkon immer beliebter werden und immer mehr Hersteller in den Markt einsteigen. Dabei stellte sie jedoch bei einigen Produkten Mängel fest – vor allem bezüglich der verkauften Wechselrichter.
IMTEST hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.



Das Hauptproblem: mangelhafte Wechselrichter

Ein Balkonkraftwerk besteht im Wesentlichen aus drei Bestandteilen: Solarmodul(en), Wechselrichter und Verkabelung. Der Wechselrichter ist dazu da, den von den Solarpanels erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln, der im Haushalt genutzt werden kann. Er ist also das Herzstück, das sicherstellt, dass wir die produzierte Energie auch verwenden können.

Bei der Überprüfung durch die Marktüberwachung fielen der Bundesnetzwerkagentur zunächst formelle Mängel auf. So gab es einige Produkte, bei denen:

  1. keine deutsche Bedienungsanleitung beilag,
  2. keine europäische Händler-Adresse angegeben war oder
  3. denen das CE-Kennzeichen fehlte.

Letzteres ist eine Kennzeichnung, die der Hersteller selbst anbringt, um eine Einhaltung aller in der EU geltenden Vorschriften bezüglich Sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu signalisieren. Einige Anforderungen können die Hersteller dabei auch selbst prüfen, andere müssen von einer unabhängigen Konformitätsbewertungsstelle getestet werden.

Eine Lampe am Wechselrichter des Balkonkraftwerks leuchtet rot.
Im Test des SelfPV-Balkonkraftwerks von GreenAkku war der Wechselrichter richtig mit dem CE-Kennzeichen versehen. © IMTEST

Alle drei Punkte der Mängelliste können Kundinnen und Kunden dabei recht einfach selbst feststellen und gegebenenfalls bei der Bundesnetzagentur melden. Schwieriger ist es hingegen, wenn die Wechselrichter nicht nur formelle Fehler, sondern auch messtechnische Mängel aufweisen. Auch das stellte die Marktüberwachung bei einigen Produkten fest, zum Beispiel bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit. Hersteller, deren Produkte hier die Grenzwerte überschreiten, müssen nicht nur mit europaweiten Vertriebsverboten sondern auch mit hohen Geldstrafen bis zu 100.000 Euro rechnen. Auch Importeure und Händler, die ihre Pflichten nicht erfüllen, können mit bis zu 10.000 Euro belangt werden.

Tipps für den Kauf

Diese acht Checkpunkte können dabei helfen, einen seriösen online-Shop zu erkennen und ein sicheres Produkt zu kaufen:

  1. Nur bei seriösen und bekannten Quellen einkaufen. Gerade bei Online-Händlern lohnt sich eine Überprüfung des Anbieters, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.
  2. Darauf achten, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vom Händler vorhanden sind.
  3. Produktbeschreibung sorgfältig lesen und zum Beispiel darauf achten, ob es eine deutschsprachige Bedienungsanleitung gibt.
  4. Beim Preis auf Plausibilität achten, also auch Vergleichsangebote von Mitbewerbern checken. Zu günstige Angebote haben meistens einen Haken.
  5. Ist etwas unklar, am besten direkt beim Verkäufer melden und alle Fragen zum Produkt stellen. Seriöse Verkäufer antworten in der Regel zügig und gern.
  6. Bei Balkonkraftwerken, aber auch bei anderen Elektrogeräten immer darauf achten, dass der Steckertyp auch in Deutschland zu benutzen ist.
  7. Am besten schon vor dem Kauf – spätestens aber beim Erhalt der Ware – überprüfen, ob der Hersteller eine Adresse in der EU angegeben hat, unter dem er oder ein Vertriebspartner erreichbar ist. Solch eine Adresse muss auf dem Produkt, seiner Verpackung oder in einem Begleitdokument angegeben sein.
  8. Bei Lieferung des Produkts prüfen, ob ein CE-Kennzeichen vorhanden ist.


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