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Bundeswaldgesetz: Mögliches Verbot von Routenaufzeichnung

Aufzeichnungsverbot soll auf weglosen Flächen greifen.

Mann fährt mit einem E-Mountainbike durch den Wald
© Stevens Bikes / pd-f

Gravel- oder E-Mountainbiker, die gerne abseits befestigter Wege fahren, nutzen nicht selten komoot oder Strava, um neue, bislang unbekannte Routen zu erkunden. Und diese Strecken haben zuvor Ortskundige aufgezeichnet und hochgeladen, damit auch andere Freude an diesen Pfaden haben. Doch das soll sich ändern. Denn ein Entwurf eines neuen Bundeswaldgesetzes soll vorsehen, dass ohne Genehmigung keine digitalen Routen abseits von Wegen mehr aufgezeichnet werden dürfen. Was dahinter steckt, fasst IMTEST zusammen.

Einschränkungen durch Bundeswaldgesetz für Navigationsapps befürchtet

Das Bundeswaldgesetz stammt aus dem Jahr 1975 und soll nun umfassend modernisiert werden. Verantwortlich hierfür ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Ziel sei es, den Wald im Kampf gegen die Klimakrise zu stärken. Mit einhergehend könnten die Möglichkeiten für Radfahrer und Wanderer erheblich eingeschränkt werden. Denn das erstmalige Aufzeichnen digitaler Routen von Navigationsapps könnte dann nicht mehr erlaubt sein.

Genauer gesagt soll der Gesetzesentwurf vorsehen, dass von dem Aufzeichnungsverbot Routen durch bislang weglose Flächen betroffen seinen könnten. Für Aufzeichnungen bräuchten Radfahrer folglich eine Genehmigung von Waldbesitzern und den Behörden. Das könnte die Nutzung von Wander- und Radfahr-Apps wie komoot oder Strava beeinträchtigen, denn dank dieser Offroad-Navigation sind die Apps so attraktiv. Ausgeschlossen sollen Wege sein, die bereits in der Kartierung angelegt sind.



Zudem kommt dabei die Frage auf, wo Mountainbiker dann überhaupt noch fahren dürfen. Laut dem Entwurf soll dies nur noch auf sogenannten geeigneten Wegen sein. Welche Wege als geeignet eingestuft werden, soll sehr unscharf formuliert sein und zudem von den Bundesländern festgelegt werden. Es besteht die Befürchtung, dass pauschale Verbote drohen könnten.

Der Gesetzentwurf soll allerdings noch nicht final sein. Die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. hofft, dass durch ihren Protest Einschränkungen abgemildert werden könnten. Daher appelliert der Verein, dass sich Radfahrer und Wanderer besser organisieren, um ihre Anliegen zu vertreten.


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