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Telefonische Krankschreibung: Ab 7. Dezember geplant

Telefonische Krankschreibungen sollen Praxen entlasten.

Von oben betrachtet sehen wir eine Frau, die mit einem Schal und einer Tasse Tee an ein rosa Kissen gelehnt liegt.
© Pixabay / Silvia

Telefonische Krankschreibungen sollen zurückkommen. Wenn der Bundestag am 7. Dezember 2023 zu seiner nächsten Plenarsitzung zusammentritt, dann stimmen die Abgeordneten unter anderem über die Fortsetzung der Regelung ab, wie unter anderem die Tagesschau berichtete. Das Besondere: Diesmal soll die telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich werden.



Telefonische Krankschreibung entlastet Kranke und Praxen

Ursprünglich kam die telefonische Krankschreibung aus Pandemiezeiten, doch unlängst hat sich gezeigt: Das neue Konzept entlastet Arztpraxen. Es bedeutet weniger Stress für die Patientinnen und Patienten. Zusätzlich hilft es, die Ansteckungsgefahr in Wartezimmern zu senken. Deswegen soll die Option nun neu aufgelegt werden und dauerhaft bleiben.

Kranke Frau liegt auf dem Bett, während sie sich die Nase putzt.
Die telefonische Krankschreibung soll wieder kommen. © Andrea Piacquadio / Pexels

Was bedeutet die Regelung für Arbeitnehmende?

Mit der telefonischen Krankschreibung ändert sich Arbeitnehmende vor allem das Procedere. Anstatt wie bisher extra für die Bescheinigung in die Arxtpraxis zu laufen, funktioniert das telefonisch. Allerdings kann es je nach Praxis sein, dass beispielsweise das Versichertenkärtchen nachgereicht werden muss.

An den Fristen ändert sich dagegen nichts. Krankmeldungen sind “unverzüglich” einzureichen. Auch unternehmensspezifische Extraregelungen wie ein Attest ab Tag eins bleiben in Kraft.

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