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E-Bike: Licht und Blinker nachrüsten – nicht alles ist erlaubt!

IMTEST gibt Tipps und verrät Fallstricke bei der Montage und beim Nachrüsten.

Radfahrer, der in der Dämmerung eine Straße langfährt
© pd-f / Luka Gorjup / Lux Fotowerk

Langsam werden die Tage wieder kürzer und wer früh mit dem E-Bike zur Arbeit fährt oder spät wiederkommt, muss schon bald regelmäßig sein Licht einschalten. Daher macht es Sinn, spätestens jetzt alle Funktionen einmal zu checken. Wer ein neues Licht braucht, ein stärkeres nachrüsten möchte oder gar über Blinker für sein E-Bike nachdenkt, findet hier die wichtigsten Tipps zur Montage und zum Nachrüsten zusammengefasst.

Darauf muss beim Nachrüsten von Licht und Blinkern geachtet werden

Wer an seinem E-Bike einen neuen Scheinwerfer oder neuerdings auch einen Blinker nachrüsten möchte, muss ein paar Regeln beachten. Denn es gilt: Nicht alle Lichter sind erlaubt beziehungsweise entsprechen den technischen Anforderungen. Das Wichtigste kompakt:

  • CE-Konformität gibt Regularien vor
  • K-Nummer auf Scheinwerfern ist für E-Bikes auch geeignet
  • Montage kann Tücken haben
  • Nachrüsten von Blinkern bei E-Bikes seit Juni 2024 erlaubt

Hell-Dunkel-Grenze gegen Blenden

Um das Blenden zu vermeiden, haben zugelassene Scheinwerfer eine sogenannte Hell-Dunkel-Grenze. Sie sorgt dafür, dass das Scheinwerferlicht nicht ins Blickfeld entgegenkommender Verkehrsteilnehmender gerät – aber trotzdem ausreichend weit strahlt. „Für die richtige Einstellung des Scheinwerfers ist es entscheidend, dass die Hell-Dunkel-Grenze auf der Fahrbahn zu sehen ist. Wie genau, kann jeder Radfahrende für sich nach individueller Durchschnittsgeschwindigkeit anpassen. E-Biker können tendenziell die Hell-Dunkel-Grenze weiter nach vorne legen, da sie mit höheren Geschwindigkeiten unterwegs sind“, rät Anja Knaus vom E-Bike-Hersteller Flyer.

Grafik, die veranschaulicht, wie ein Fahrradlicht richtig ausgerichtet ist
Ein richtig eingestelltes Licht bietet einen hohen Sichtbereich, ohne den Gegenverkehr zu blenden. © www.pd-f.de / Bernd Bohle

Da sich die Neigung des Scheinwerfers mitunter rasch verstellen kann, ist jede Radfahrer gut beraten, stets auf die Ausleuchtung vor sich zu achten – denn gerade potente LED-Scheinwerfer können sich, falsch eingestellt, schnell als echtes Ärgernis entpuppen. Bei einigen E-Bikes sind die Scheinwerfer deshalb schon fest vormontiert, um eine optimale Ausleuchtung der Fahrbahn zu gewährleisten, ohne dabei den Gegenverkehr zu blenden.

E-Bikes brauchen spezielle Scheinwerfer

Ein technischer Aspekt ist die richtige Spannung. Bei E-Bikes, die seit 2013 auf dem Markt sind, wird der Scheinwerfer nicht über den Nabendynamo wie bei Fahrrädern, sondern über den E-Bike-Akku mit Strom versorgt. Während ein Nabendynamo mit Wechselstrom läuft, liefert der E-Bike-Akku Gleichstrom. Das hat zur Folge, dass keine Dynamo-Scheinwerfer an E-Bikes verbaut werden können, sondern nur ausgewiesene E-Bike-Scheinwerfer. Die entsprechenden Lichter sind für unterschiedliche Eingangsspannungen ausgelegt, die häufig zwischen sechs und 48 Volt liegen. Zusätzlich muss der Scheinwerfer eine Beleuchtungsstärke von mindestens zehn Lux aufweisen, was moderne LED-Scheinwerfer aber deutlich übertreffen.



Montage mit Tücken

Allerdings kann sich die Neumontage als schwierig erweisen, da das Licht direkt ans E-Bike-System verkabelt werden muss. Der Aufwand dafür reicht vom Entfernen von Verkleidungsteilen bis hin zur kompletten Demontage des Motors. „Es gibt dafür aktuell noch keine normierten Plug-and-Play-Lösungen, was die Montage erschwert. Außerdem gibt es keine standardisierten Werte für die verfügbare Spannung. Man muss sich im Vorfeld also informieren, welche Helligkeit der Scheinwerfer mit dem entsprechenden Motorsystem überhaupt liefern kann“, erklärt Sebastian Feßen-Fallsehr von Busch + Müller.

Und noch eine weitere Hürde winkt: Die Schnittstelle, die die Beleuchtung mit der benötigten Spannung versorgt, muss bei manchen Systemen erst freigeschaltet werden, was ein Fachhändler tun muss. Ein weiterer Punkt ist die Prüfung zur Elektromagnetischen Verträglichkeit, kurz EMV. Diese stellt sicher, dass ein E-Bike keine Funkstörsignale aussendet, die z. B. auf den Polizeifunk auswirken können. Da der Scheinwerfer zu den elektronischen Teilen gehört, muss er ebenfalls einem EMV-Test unterzogen werden. Über diese Einhaltung muss der Hersteller informieren.

Nachrüsten von Blinkern

Seit Juni 2024 ist der Betrieb von Fahrtrichtungsanzeigern an E-Bikes erlaubt. Ein Nachrüsten an das bestehende System ist dabei ebenfalls möglich. Die Blinker müssen wie Scheinwerfer eine Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt aufweisen. „Mit unserem Blinker ,Turntec‘ erfüllen wir die aktuellen gesetzlichen Vorgaben“, sagt Feßen-Fallsehr. Um den Blinker auch nutzen zu können, muss bei der Montage ein zweigeteilter Kabelbaum, wenn möglich, durch den Rahmen verlegt werden. Anschließend werden die Kabel mit der Lichtanlage gekoppelt, was problemlos funktionieren sollte. Die Folge: Der Blinker funktioniert nur, wenn das Licht eingeschaltet ist. Es gibt bei Bosch-Motoren auch die Möglichkeit, die Blinkeranlage über einen weiteren Stromausgang, einen sogenannten Low-Power-Port, anzuschließen. Dann funktioniert das System unabhängig von der Lichtanlage.

Nahaufnahme Fahrradblinker
Seit Juni 2024 dürfen E-Bikes mit Blinkern ausgestattet werden. © Busch + Müller / pd-f

Das Antriebs- sowie das Beleuchtungssystemen werden durch die Blinker nicht überlastet. Dennoch sollte man überprüfen, ob nicht mehr Stromverbraucher angeschlossen sind, als das System zur Verfügung stellt, z. B. wenn man noch ein Smartphone laden möchte. „Der Blinker ist hier vermutlich der kleinste Verbraucher“, sagt Feßen-Fallsehr. Ein Gepäckträger ist zusätzlich wichtig, da der hintere Blinker am Gepäckträger verschraubt wird. Aber Achtung: Der Trend im E-Bike-Bereich geht zu immer kleineren, kompakteren Motoreinheiten. Es kann also sein, dass das System nicht ausreichend Platz für weitere Kabelbäume bietet. Im Vorfeld deshalb abklären, ob ein Anbringen des Blinkers technisch möglich ist.

Sonderfall S-Pedelec

Bei S-Pedelecs ist die Situation noch mal ein wenig anders. Die Räder gelten als Kraftfahrzeuge. Deshalb darf die Position des Scheinwerfers nicht geändert werden. Außerdem muss der Austausch eines Scheinwerfers oder Rücklichts entweder durch ausdrücklich zugelassene Modifikationen erlaubt sein oder nach Abnahme durch eine anerkannte Prüfstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Gleiches gilt für Blinker. Hier muss man noch beachten, dass der Kabelbaum für S-Pedelecs etwas größer und dicker ist, was einen Einbau erschweren kann.

Quelle: Mit Material vom Pressedienst Fahrrad (www.pd-f.de)

Kathrin Schräer

Kathrin Schräer hat an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Technikjournalismus studiert und ihr Studium als Diplom-Journalistin (FH) erfolgreich abgeschlossen. Anschließend sammelte sie nach ihrem Videojournalismus-Volontariat bei einem Lokal-Fernsehsender mehrere Jahre Erfahrung als Redakteurin bei einer Kölner TV-Produktionsfirma sowie in der Distribution einer Mediaagentur in Hamburg.
Seit 2022 arbeitet Kathrin bei IMTEST, wo sie überwiegend E-Bikes, Gravelbikes und E-Scooter testet, aber auch Zubehör wie Schlösser, Helme und Lichter werden von ihr auf Herz und Nieren geprüft. Als Expertin auf diesem Gebiet schreibt sie zu diesen Themen ebenso Ratgeber, News und Kaufberatungen.