Veröffentlicht inRatgeber

Wärmepumpe: Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten

IMTEST klärt die wichtigsten Fragen zu Wärmepumpen.

Wärmepumpe draußen an der Hauswand
© Getty Images

3. Muss ich jetzt sofort tauschen?

Die Antwort ist ein ganz klares Nein, denn der aktuelle Gesetzentwurf schreibt erst dann einen Austausch vor, wenn sich die Heizung gar nicht mehr reparieren lässt.

Katja Weinhold, Pressesprecherin des Bundesverbands Wärmepumpe e.V. (BWP), erläutert im Interview mit IMTEST: „Reparaturen an den alten Heizungen sind möglich, solange es Sinn macht. Generell sollte der Abschied von der Verbrennung von Öl und Gas aber schnellstmöglich passieren, denn es geht ja primär darum, den Klimawandel zu stoppen. Dabei kann der einzelne Hausbesitzer helfen, indem er seine alte Öl- oder Gasheizung in den Ruhestand schickt.“

Eine Heizungsreparatur.
Die Reparatur ist für Öl- und Gasheizungen auch mit der Novelle des GEG weiterhin erlaubt. © Getty Images/iStockphoto

Regeln für Neubauten

Die Pflicht, auf nachhaltige Heizlösungen umzusteigen, gilt laut des derzeitigen Gesetzentwurfes erst einmal nur für Neubauten. Dort dürfen ab dem 1. Januar 2024 keine rein fossilen Heizungen mehr eingebaut werden. Stattdessen müssen neue Heizungs-Systeme zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Darunter fallen laut BMWK nicht nur die elektrischen Wärmepumpen, sondern auch der Anschluss an ein Wärmenetz, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen mit einer Kombination aus Erneuerbaren Energien und Öl oder Gas sowie Solarthermie. Ganz neu mit aufgenommen wurde die Alternative der „H2-Ready“-Gasheizung, was eine Gasheizung beschreibt, die auf die Nutzung von Wasserstoff umrüstbar ist.

Regeln für Bestandsgebäude

In bereits bestehenden Häusern dürfen Brennwertheizungen hingegen weiterhin verwendet werden. Auch wenn sie kaputt gehen sollten, ist zunächst eine Reparatur zulässig. Erst wenn die alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr zu reparieren ist, gilt auch für den Einbau einer neuen Heizung in ein Bestandsgebäude die Regelung, zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu verwenden. Dabei sind nicht nur Kombinations-Geräte, sondern auch der rechnerische Nachweis von dem Zusammenspiel mehrerer Heizgeräte zulässig. Hier sind zudem noch weitere Heizlösungen erlaubt – zum Beispiel die Biomasse-Heizung, auch Pellet-Heizung genannt.

Eine Pelletheizung in einem renovierten Keller.
Pelletheizungen (auch Biomasse-Heizungen) sollen vom neuen Gebäude-Energie-Gesetz nur für Bestandsgebäude erlaubt werden. Das soll der übermäßigen Nutzung des begrenzten Rohstoffs vorbeugen. © Getty Images/iStockphoto

Wen jetzt allerdings beim Gedanken an den endgültigen Ausfall der eigenen Heizung – der sogenannten Heizungshavarie – sofort finanzielle Sorgen plagen, kann durchatmen. Das BMWK verspricht großzügige Übergangsfristen zur Umrüstung von bestehenden Heizungen. Generell soll eine Frist von drei Jahren gelten, verschiedene Ausnahmeregelungen können sie allerdings auch auf bis zu 13 Jahre verlängern. Für über 80-jährige Haus- oder Wohnungseigentümer gelten zudem Sonderregelungen, die sie teilweise von der Umrüstungspflicht befreien.

Ein fixes Ende für eine Gas- oder Ölheizung besteht hingegen immer nach 30 Jahren Nutzungsdauer. Das war auch im bisherigen Gebäude-Energie-Gesetz bereits festgelegt und soll verhindern, dass veraltete Heiztechnologie flächendeckend in Deutschland im Einsatz ist. Der neue Entwurf zur Änderung des Gesetzes sieht zudem vor, den 31. Dezember 2044 als endgültiges Ausstiegsdatum für das Heizen mit fossilen Energieträgern festzusetzen. Ab dem 1. Januar 2045 darf dann ausschließlich mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Bis dahin müssen also alle, auch Bestandsgebäude, umgerüstet werden.

Die Meinungen der Expertinnen

Jessica Appelmann von der DUH empfiehlt daher, „die Zeit zu nutzen, um eine Energieberatung wahrzunehmen und sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. Auf dieser Basis können dann – wenn nötig – erste Sanierungsmaßnahmen wie etwa eine Geschossdeckendämmung oder ein Fenstertausch, vorgenommen und ein geeignetes Wärmepumpenmodell ausgewählt werden. So sind die Eigentümer und Eigentümerinnen und das Haus gut auf den Heizungswechsel vorbereitet. Gute Planung ist bei Wärmepumpen das A und O, um auf einen effizienten und somit kostengünstigen Betrieb setzen zu können. Wenn Ihr Haus nun „Wärmepumpen-ready“ ist oder ohnehin ein Heizungstausch ansteht, lohnt es sich bereits, auf eine Wärmepumpe zu setzen, denn fossiles Heizen wird mit steigenden CO2-Preisen in den nächsten Jahren deutlich teurer werden.“


“Die überstürzte Entscheidung für eine neue Gasheizung kann langfristig teuer werden.”

Portrait-Foto von Katja Weinhold vom Bundesverband Wärempumpe e.V.
Katja WeinholdPressesprecherin des Bundesverbandes Wärmepumpe e.V.

Die vielen Ausnahmeregelungen und teils sehr langen Übergangsfristen geben allerdings auch kritischen Stimmen Anlass zur Beschwerde. „Dass viele Hausbesitzer derzeit lieber bei der alten Öl- oder Gasheizung bleiben wollen, zeigt die große Verunsicherung bei vielen. Dabei ist diese Entscheidung nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich trügerisch“, gibt zum Beispiel Katja Weinhold vom BWP zu bedenken.

4. Wie viel kostet der Tausch?

Die Kosten für einen Heizungstausch setzen sich grundlegend aus dem Preis für das neue Gerät, zum Beispiel für eine Wärmepumpe, sowie dem Umbau und gegebenenfalls der Entsorgung der alten Anlage zusammen. Zudem können erforderliche Sanierungsmaßnahmen hinzukommen, sollten etwa die bestehenden Heizkörper für die Nutzung einer Wärmepumpe nicht ausreichen. 

Wer sich außerdem für eine Kombination mit einer Solaranlage auf dem Dach für die grüne Stromerzeugung entscheidet, muss dafür weiteres Budget einplanen. Dafür spart diese Maßnahme aber später auch Stromkosten durch Eigenproduktion ein und macht die Besitzenden autark.

Ein schematisches Haus mit Wärmepumpe und Solaranlage.
Richtig sparen lässt sich vor allem, wenn man eine effiziente Wärmepumpe mit einer Solaranlage kombiniert. So wird der benötigte Strom selbst produziert und macht zudem unabhängig vom Netzbetreiber. © Getty Images/iStockphoto


Bundesförderung für effiziente Gebäude

Bisher gibt es für den Umbau noch eine finanzielle Entlastung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in einer Höhe von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten. Diese gilt beispielsweise auch für den Umbau der Heizkörper, weiß Katja Weinhold vom BWP: „Grundsätzlich gilt: Wärmepumpen sind in der Investition im Bestand meistens etwas teurer als fossile Wärmeerzeuger, insbesondere dann, wenn zur Optimierung der Vorlauftemperatur einige Umfeldmaßnahmen wie der Austausch einzelner Heizkörper vorgenommen werden. Dies würde allerdings auch den Energieverbrauch einer modernen Gasbrennwertheizung senken und wird im Fall der Wärmepumpe als Umfeldmaßnahme […] über die BEG-Einzelmaßnahmen gefördert.“

Diese BEG-Förderstruktur soll allerdings laut Bundesregierung ebenfalls verändert werden. Demnach soll es künftig nur noch eine Grundförderung von einheitlichen 30 Prozent für den Umbau zu einer der im Gebäude-Energie-Gesetz festgelegten, klimafreundlichen Heizformen geben. Zusätzlich sollen aber drei verschiedene, sogenannte Klimaboni etabliert werden. Außerdem soll es neue, zinsgünstige Kredite für den Heizungs-Umbau geben und steuerliche Abschreibungen sollen weiterhin erlaubt bleiben.

Die Rechnung der Expertin

Katja Weinhold vom BWP rechnet im Interview mit IMTEST nach: „Die Differenz aller nötigen Investitionen inklusive Installation zwischen einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einer Gasbrennwert-Heizung beträgt im Altbau mit einem baulichen Wärmeschutz auf Stand der Jahre 1958 bis 1968 ungefähr 20.000 Euro. Diese Mehraufwendungen reduzieren sich durch die Nutzung der aktuellen Förderung um etwa 4.000 bis 11.000 Euro. Es verbleiben also […] noch etwa 5.000 bis 13.000 Euro höhere Investitionen.
Umgekehrt spart die Wärmepumpe Energie und damit Kosten ein. Den Mehraufwendungen stehen über 18 Jahre laut aktuellen Gutachten Einsparungen von etwa 22.000 Euro gegenüber. […] Somit ist die Wärmepumpe in einer Vollkostenbetrachtung das deutlich wirtschaftlichere System und amortisiert sich in der Regel nach 15 bis 20 Jahren.“

Zur Miete Wohnende sollen übrigens durchs neue GEG ebenfalls entlastet beziehungsweise nicht unnötig belastet werden. Die Höhe der Kosten, die vermietende Parteien nach einem Umbau der Heizungsanlage an ihre Mieter weitergeben dürfen, sollen demnach gedeckelt werden. Das soll Mieter vor zu hohen Betriebskosten schützen und Vermietende dazu motivieren, in die Energieeffizienz des Gebäudes zu investieren, um die Heizkosten möglichst niedrig zu halten.

5. Ist es egal, welches System ich nehme?

Jein. Laut Gesetz ist es beim Wechsel zur Wärmepumpe ganz egal, für welches der drei Systeme ich mich entscheide – Luft-, Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpe. Es gibt aber natürlich noch einige andere wichtige Faktoren zu bedenken. Neben den teils deutlich abweichenden Investitionskosten (siehe Frage 2) gibt es auch Unterschiede bezüglich der Effizienz der Systeme.

Generell gilt: Je geringer die Temperaturdifferenz zwischen Wärmequelle und Heizsystem ist, desto effizienter kann die Wärmepumpe arbeiten. Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpen werden von ihren Wärmequellen auf circa 10 °C aufgeheizt. Das ist Jahreszeiten-unabhängig der Fall, was sie deutlich effizienter macht als Luft-Wärmepumpen. Diese müssen im Winter die kalte Außenluft zum Heizen nutzen und funktionieren daher auch nur bis -20 °C. Wird es kälter, kann die Luft-Wärmepumpe nicht mehr heizen.

Daher empfiehlt sich auf lange Sicht der Einbau einer Grundwasser- oder Erdreich-gekoppelten Wärmepumpe. Diese sind zwar in der Anschaffung beziehungsweise in der Installation teurer und benötigen eine Genehmigung für die Bohrung. Dafür können sie aber im Winter kostengünstiger arbeiten. Zudem gibt es bei Luft-Wärmepumpen im Winter oft eine zusätzliche Geräuschbelastung, da diese den Durchsatz erhöhen müssen und dadurch lauter arbeiten.

Verlegung von Rohren für einen Erdkollektor einer Wärmepumpe.
Für eine Erd-Wärmepumpe müssen höhere Investitionskosten eingeplant werden. Auf lange Sicht kann sich das aber dennoch lohnen, da sie effizienter arbeitet als eine Luft-Wärmepumpe. © Getty Images/iStockphoto

Jessica Appelmann von der Deutschen Umwelthilfe rät im Interview: „In jedem Fall empfehlen wir eine Energieberatung, da die genaue Planung und Auslegung des Heizsystems maßgeblich dafür sind, dass die Wärmepumpe effizient und kostengünstig betrieben werden kann. Es ist wichtig zu prüfen, ob vor dem Heizungstausch energetische Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssen, und die Heizlast korrekt zu berechnen. So lässt sich auch bestimmen, welche Wärmepumpenart für das eigene Gebäude am besten geeignet ist.“

Ein Beratungsgespräch.
Eine Energieberatung lohnt sich auch schon frühzeitig, um den Einbau einer Wärmepumpe vorzubereiten. © Getty Images/iStockphoto

6. Welche Marken sind zu empfehlen?

Wärmepumpen gibt es, nicht zuletzt wegen der derzeit hohen Nachfrage, von diversesten Herstellern aus aller Welt. In Deutschland gilt derzeit Viessmann als Marktführer. Daneben sind zudem Bosch Thermotechnik, Vaillant und Stiebel Eltron weit verbreitet. Drei derzeitige Top-Modelle finden sich im Folgenden:

Arotherm Plus

Die Vaillaint Arotherm Plus auf einem Sockel vor einem Haus.
© Vaillaint

von Vaillant
Die Luft-Wärmepumpe von Vaillant ist sowohl für bestehende als auch für neugebaute Häuser geeignet. Laut Hersteller ist sie leise und besonders wirtschaftlich. Außerdem gibt es eine App für die Steuerung des außen aufzustellenden Geräts.

Compress 7400iAW

Die Compress 7400i AW-Wärmepumpe von Bosch Thermotechnik auf einer Terrasse vor einem Haus.
© Bosch Thermotechnik

von Bosch Thermotechnik
Laut Hersteller eines der leisesten Geräte auf dem Markt. Empfohlen wird diese Luft-Wärmepumpe vor allem für Einfamilienhäuser und vorwiegend für Neubauten. Zur Auswahl stehen zwei Leistungsstufen sowie ein Innen- oder Außengerät.

Vitocal 250-A

Die Vitocal 250-A von Viessmann vor einem Haus.
© Viessmann

von Viessmann
Die Luft-Wärmepumpe von Viessmann gibt es in verschiedenen Leistungsstufen von 4 bis 250 Kilowattstunden. Laut Hersteller ist sie vor allem für den Neubau geeignet und bietet sowohl die Heiz- als auch eine Kühlfunktion ab Werk an.

Für die Suche nach einem geeigneten Fachpartner ist zum Beispiel die Webseite des Bundesverbandes Wärmepumpe e.V. zu empfehlen. Dort gibt es eine Suchmaschine, in der entweder nach Postleitzahl oder nach gewünschter Marke gefiltert werden kann. Zu finden sind mit der Suche Fachhandwerk-Firmen für den Einbau von Wärmepumpen, Bohrfirmen für die Erschließung des Erdreichs für Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen, Planungs- beziehungsweise Architektur-Unternehmen sowie Sachverständige. Zudem bietet die Webseite des BWP auch kostenlose Online-Rechner zum Thema Wärmepumpe an – etwa zur Berechnung von Förderungen, der Heizlast oder der zu erwartenden Schallemission.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie die Preisentwicklung einzuschätzen ist, welche Nachteile und Alternativen die Wärmepumpe hat und wie sie auch als Klimaanlage einzusetzen ist.