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Recycling-Gebühr: Verkaufsverbot für Onlinehändler droht

Ab dem 1. Juli wird das deutsche Verpackungsgesetz verschärft. Wer sich nicht an die neue Vorgabe hält, darf nicht mehr verkaufen.

Viele Pakete liegen unsortiert vor einer Haustür.
Eine Schattenseite des Online-Shopping sind Berge an Kartons. Für Unternehmen, die Recycling-Kosten nicht tragen, wird es eng. © Kindel Media

Das 2017 eingeführte Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt den Umgang mit ausgedienten Verpackungen, wie beispielsweise Pappkartons durch Online-Einkäufe, aber auch Pizza-Schachteln. Ab dem 1. Juli wird das Gesetz um einen Punkt erweitert, nämlich um die Pflicht zur Registrierung beim Verpackungsregister. Was droht bei Nicht-Einhaltung und wofür ist das Register überhaupt relevant?



Nicht lange ist es her, da türmten sich Pappverpackungen vor Containern. Insbesondere die Schließung von Einzelhandelsgeschäften verschaffte dem Online-Handel durch die Pandemie einen gigantischen Booster. Die Schattenseite dessen: Eben jene Kartonflut. Nicht nur, dass sie das Straßenbild erheblich beeinflussen und Online-Shopping auch sonst erhebliche ökologische Schäden verursacht. Nicht zu vergessen ist nämlich auch, dass sowohl Entsorgung als auch Recycling der Pappe finanziert werden müssen. Institutionen wie der Grüne Punkt beispielsweise arbeiten daran, dass möglichst viel Papier zurück in den Kreislauf gebracht wird.

Für die Registrierung aller verantwortlichen Unternehmen, also diejenigen, die Verpackungsmüll produzieren, wurde das Verpackungsregister Lucid eingerichtet. Dieses erlebt dieser Tage einen besonders starken Ansturm. “Ich glaube, dass die Kurve in den nächsten vier Wochen noch einmal deutlich nach oben geht”, so Gunda Rachut, Vorständin der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, wie die vollständige Bezeichnung der Einrichtung lautet. Der Grund dafür: Wer sich ab dem 1. Juli dort nicht registriert, dem droht ein Verkaufsverbot in Deutschland. Denn mit der Registrierung geht die finanzielle Beteiligung am Recycling-Prozess einher, die sogenannte Systembeteiligung.

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Insbesondere Online-Händler aus China oder den Vereinigten Staaten müssen sich jetzt beeilen. Bislang kamen diese mehr oder weniger um die Systembeteiligung herum, da die Pflicht zur Registrierung noch nicht obligatorisch war. Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay würden nun ihre Händler dazu anhalten, die Registrierung vorzunehmen, da der gegenteilige Fall sonst den Plattformen selbst schaden würde. Aktuell verzeichnet das Verpackungsregister 3.500 neue Anmeldungen pro Tag, 366.000 Unternehmen sind insgesamt dort registriert.