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Verbraucherschutz warnt vor Geschirr aus Naturfasern

Der Verbraucherzentrale Bundes­verband warnt vor potenziell gesund­heits­schädlichem Kunst­stoff­geschirr.

Bambushalme von vorne.
© Maksim Shutov/Unsplash

Plastikgeschirr und viele weitere Produkte aus Kunststoff sind seit Juli 2021 ist verboten. Eine ganze Reihe von Plastikprodukten soll es demnach jetzt nicht mehr geben, darunter Trinkhalme, Einweg-Geschirr, Trinkbecher und Wattestäbchen aus Kunststoff.

Eine praktische Alternative?

Auf den ersten Blick ist nun der Griff zur vermeintlichen Öko-Variante ein fast logischer Schritt, um für Nachhaltigkeit zu sorgen und die Umwelt zu schützen. Also sind Produkte aus Naturfasern, wie etwa Bambus-, Reis- oder auch Weizenfasern doch eigentlich eine vernünftige und praktische Sache? Falsch gedacht! Denn der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) warnt nun ausdrücklich vor der Verwendung von Trinkbechern und Essgeschirr aus genau diesen Materialien. Eine lange Reihe dieser Produkte sind überhaupt nicht für den Kontakt mit Lebens­mitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren in Handel angeboten. Denn das irrtümlich nach­haltige Geschirr enthält neben den natürlichen Materialien wie Reis sehr oft auch Kunststoffe. Verbraucher sind chancenlos und können nicht erkennen, ob es sich im ein reines Naturprodukt oder eine Kunststoffgemisch handelt.



Verbraucherschutz mahnt zur Vorsicht

So können beispielsweise Kunst­stoff­produkte mit Bambusfasern beim Kontakt mit heißen Getränken oder Speisen gegebenenfalls krebs­er­regendes Form­aldehyd in die Nahrung absondern. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat solches Geschirr aus diesem Grund als ungeeignet für den Kontakt mit heißen Speisen und Getränken einge­stuft. Die Verbraucherzentrale fordert nun Konsequenzen. Klaus Müller, vzbv-Vorstand, meint dazu: “Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbrauche­rinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebs­er­regendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern anbietet. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucher gefährdet.“

Geschirr wieder zurückgeben

Der Verbraucherschutz rät strikt davon ab, diese Art von Geschirr zu kaufen oder gar zu benutzen. Händler sind dazu verpflichtet, nicht zugelassene Produkte wieder zurückzunehmen und dem Kunden den vollen Kaufpreis zu erstatten. Da es sich rechtlich gesehen um mangelhafte Ware handelt, sollte es bei der Rückabwicklung zu keinerlei Problemen kommen. Weigert sich der Händler, den Kauf rückgängig zu machen, können Sie sich an den Verbraucherschutz wenden, um Ihr Recht durchzusetzen.