Die festliche Zeit rund um Weihnachten steht vor der Tür und mit ihr die Vorfreude auf gemeinsame Momente und Geschenke. Für letztere geben die Deutschen rund 533 Euro pro Kopf aus – eine Summe, über die sich auch der Handel sehr freut. Doch was passiert, wenn die liebevoll ausgewählten Präsente nicht den Geschmack des Beschenkten treffen? Oder wenn sie einfach nicht passen? In solchen Fällen tauchen oft Fragen auf, wie zum Beispiel: Kann man Geschenke umtauschen? Darf man das überhaupt? Gibt es ein Rückgaberecht für unpassende Präsente? IMTEST gibt Tipps rund um Umtausch und Rückgabe und zeigt, wie man mit einer besonderen Geste durch Spenden anderen eine Freude machen kann.
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Darf ich mein Geschenk zurückgeben?
Ob mein ein Geschenk zurückgeben darf, hängt zum einen davon ab, wo man es gekauft hat und ob man es mit seinem Gewissen vereinbaren kann.
Rechte bei Internetkäufen
Oft taucht die Frage auf: Kann ich Geschenke überhaupt umtauschen? Wichtig zu wissen ist, dass es unterschiedliche Regeln für gekaufte Waren im Internet und im Geschäft vor Ort gibt.
Für online gekaufte Waren gilt die 14-tägige Rückgabemöglichkeit, in der Kunden ohne Angaben von Gründen ihre Geschenke zurücksenden können. Gerade jetzt zur Weihnachtszeit bieten große Onlineshops wie Amazon oder Otto verlängerte Rückgabezeiträume an, etwa bis Ende Januar, um sich hier einen Vorteil gegenüber dem stationären Handel zu sichern. Allerdings sollte der Käufer stets das Kleingedruckte lesen, denn manchmal fallen Gebühren für die Retouren an.
Umtausch im stationären Handel
Möchte man ein Geschenk im stationären Handel umtauschen, ist der Käufer auf die Kulanz des Geschäfts angewiesen – ein automatisches Umtauschrecht gibt es nicht. Dabei gilt: Einwandfreie Ware oder Produkte, die aufgrund eines Fehlers reduziert sind, müssen nicht zurückgenommen werden. Oft sind diese Produkte entsprechend gekennzeichnet. Anders sieht es aus, wenn das Produkt fehlerhaft ist. Hier hat der Kunde ein Recht auf Reklamation, egal was auf dem Schild stand. Einige Händler bieten aus Kulanz zwar an, den Artikel zurückzunehmen, stellen dafür aber nur einen Wertgutschein aus. So oder so empfiehlt es sich auf jeden Fall immer, den Bon aufzubewahren.
Da der Einzelhandel um die Rückgaberechte im Onlinehandel weiß, reagieren gerade große Ketten und Kaufhäuser zu Weihnachten mit Sonderregeln. Modeunternehmen H&M hat sein Rückgaberecht beispielsweise von 28 auf 45 Tagen erhöht und auch MediaMarkt/Saturn bietet ein verlängertes Umtauschrecht. Unabhängig von Weihnachten bietet Ikea sogar ein 365-tägiges Rückgaberecht, bei Decathlon liegt der Zeitraum bei 30 Tagen. Oft gibt es zudem bei großen Ketten die Möglichkeit, online erworbene Artikel im Geschäft zurückzugeben.
Grundsätzlich ausgeschlossen vom Umtausch sind übrigens Lebensmittel sowie individuell angefertigte Geschenke wie gravierter Schmuck oder ein persönlich beflocktes Trikot.
Der persönliche Wert des Geschenks
Die Frage, ob es in Ordnung ist, ein Weihnachtsgeschenk weiter zu schenken oder gar zurückzugeben, kann aber auch mit der Person zusammenhängen, die das Geschenk übergeben hat. Denn schließlich möchte man ja auch niemanden verletzten. Um hier abzuwägen, sind vor allem zwei Dinge zu beachten:
- Wie persönlich war das Geschenk? Ein individuell graviertes Schmuckstück weggeben? Lieber nicht! Hier steckt zu viel Aufwand und Herzblut drin. Wenn das Kleinod nicht in den Alltag passt, dann vielleicht zu besonderen Anlässen wie Geburtstag oder Jahrestag.
- Von wem kommt das Geschenk? Jemand, der persönlich nah steht, wird bestenfalls verstehen, dass ein Pulli in der falschen Größe anderswo besser aufgehoben ist. Eine entfernte Bekanntschaft wird unter Umständen nicht einmal merken, dass ihr Geschenk einen anderen Weg genommen hat. Personen im Spektrum dazwischen sind hier schon schwieriger einzuschätzen. In jedem Fall gilt es, sich vorab zu überlegen, wie die Person wohl reagieren wird, wenn sie feststellt, dass ihr Geschenk weg ist.
Geschenke “Second Hand” verkaufen
Wenn dann klar ist, dass das Geschenk leider nicht bleiben kann (zu groß, zu klein, grauenhafter Geschmack), stellt sich die Frage nach dem Wie. Tauschen, Spenden oder zurückgeben? Bei Letzterem ist wichtig zu wissen, dass selbst neuwertige Produkte bei Amazon und Co. in der Regel nach der Rückgabe schlicht vernichtet werden. Sie als Abfall zu entsorgen, ist für Hersteller und Händler meist günstiger, produziert aber Müll und verschwendet Ressourcen. Ein Gegenmodell bietet der eBay ReStore. Hier nehmen namhafte Hersteller ihre Produkte selbst zurück, sorgen für die Runderneuerung und verkaufen sie dann zu niedrigeren Preisen erneut.
Auch privat lassen sich im ReStore oder auf alternativen Plattformen unliebsame Geschenke secondhand vermitteln. Online-Marktplätze wie Kleinanzeigen.de, Facebook Marketplace oder spezialisierte Kleinanzeigenportale ermöglichen einen einfachen Verkaufsprozess. Plattformen wie Vinted sind perfekt für den Verkauf von Kleidung geeignet. Elektronische Geräte können erfolgreich auf reBuy oder im eBay ReStore verkauft werden. Auch Lokale Second-Hand-Geschäfte sind eine gute Option, besonders solche mit Fokus auf bestimmte Artikel, wie “GameStop” für Spiele oder “Vintage Treasures” für Antiquitäten.
Wer ein kleines Event aus dem Verkauf machen möchte und neben den Weihnachtsgeschenken noch weiteren unnützen Kram zu Hause hat, für den empfiehlt sich die Teilnahme an einem Flohmarkt. Den Gewinn kann man dann entweder spenden oder sich selbst ein verspätetes Weihnachtsgeschenk machen.
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Tauschbörsen für ungewollte Geschenke
Verkaufen ist schön und gut, nur hat man dann gar kein Geschenk mehr. Wer sich trotz Fehlkauf über eine Kleinigkeit zu Weihnachten freuen möchte, kann Tauschbörsen nutzen und sich hier ein neues Geschenk aussuchen. Plattformen wie Vinted eignen sich hervorragend für den Tausch von Kleidung.
Für Bücher bietet sich zum Beispiel BookCrossing an, in der Bücher sogar weltweit geteilt werden. Tauschticket ermöglicht den Austausch von Büchern, Filmen, Spielen und mehr, während man auf Tauschgnom in verschiedenen Kategorien stöbern kann. Bei Elektronikprodukten könnten Tauschmöglichkeiten auf spezialisierten Foren wie “Hardwareluxx” oder “ComputerBase” existieren. Wichtig ist nur, die Nutzungsbedingungen und Regeln der jeweiligen Plattformen zu beachten.
Geschenke sinnvoll und vertrauenswürdig spenden
Wer kennt ihn nicht, den Gedanken: Wohin mit dem ganzen Zeug? Gerade nach Geschenkefesten wie Weihnachten stapeln sich in der Wohnung die Neuheiten und nicht immer findet sich für alles einen vernünftigen Platz. Bevor sie nur Raum wegnehmen, ist es manchmal besser, sich von Dinge zu trennen. Lokale Wohltätigkeitsorganisationen, wie die “Arbeiterwohlfahrt” (AWO) oder das “Rote Kreuz“, nehmen meist gerne gut erhaltene Geschenke entgegen und verkaufen diese beispielsweise in ihrem Sozialkaufhaus an Bedürftige zu einem niedrigen Preis.
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Auch Kleidungsspenden sind beim Deutschen Roten Kreuz oder in regionalen Aktionen gut aufgehoben, wie etwa Online-Plattformen wie “Freecycle” oder “Verschenkmarkt” bieten eine Möglichkeit, Geschenke kostenlos an Interessierte in Ihrer Gemeinschaft weiterzugeben. Darüber hinaus freuen sich regionale Tierheime oder Tierrettungsorganisationen oft über Sachspenden, insbesondere wenn es um unbenutzte Tierbedarfsartikel geht.