Wie ausdauernd sind E-Bike-Akkus, wie gut unterstützt der E-Motor bei Bergauffahrten, wie verlässlich reagieren Scheibenbremsen auch bei feuchter Witterung? Um solche Fragen verlässlich und vor allem auf vergleichbare Daten gestützt beantworten zu können, müssen sich E-Bikes im Test verschiedenen Prüfungen im Labor stellen. IMTEST arbeitet deshalb mit dem international agierenden Prüf- und Zertifizierungsunternehmen Hansecontrol GmbH zusammen. Seit 2021 ist Hansecontrol Mitglied der QIMA Group. QIMA hat mehr als 35 Niederlassungen und Labore weltweit und ist in 85 Ländern tätig.
Im Auftrag von IMTEST prüfen die Fachleute vor Ort Reichweite, Leistung und Sicherheit von E-Bikes – auch über die Grenzen einer alltäglichen Belastung hinaus. So ist sichergestellt, dass ein Elektrofahrrad den Ansprüchen von Käuferinnen und Käufern auch gerecht wird. Wie die Teststationen im Detail aussehen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Reichweite der E-Bikes im Test
Wie weit komme ich mit meinem E-Bike? Die Reichweite ist ein entscheidendes Kaufkriterium. Um diese vergleichbar und objektiv zu ermitteln, testet Hansecontrol sie basierend auf dem genormten Reichweitentest R200 (DIN TS 31064:2021-07). Dabei werden alle E-Bikes im Test auf einen einheitlichen Unterstützungsfaktor von 200 Prozent normiert („R200“). Auf einem zertifizierten Prüfstand im Hansecontrol-Labor wird das E-Bike auf spezielle Weise künstlich angetrieben: Mit einer simulierten Fahrerleistung von 70 Watt (W) – das entspricht sehr moderatem Mittreten – und zusätzlich 140 W Unterstützung vom E-Motor.

Eingestellt auf die höchstmögliche Unterstützungsstufe absolviert das E-Bike dann auf dem Prüfstand eine Bergauffahrt. Die Geschwindigkeit des Bikes ist dabei auf 20 ± 1 km/h geregelt. Für das Test-Set-up sind die Reifen des E-Bikes außerdem maximal nach Herstellerangabe aufgepumpt. Die Temperatur im Labor beträgt dabei gezielt 23 ± 5 °C . Das Rad wird nun so lange gefahren, bis der Akku komplett entleert ist. Das Ergebnis ist die normierte Reichweite R200 in Kilometer. Darüber hinaus werden zusätzlich die Akku-Kapazität und der Energieverbrauch des E-Bikes im Test ermittelt.
10 Trekking-E-Bikes im Test: Für Vielfahrer und Spritsparer
Pendelfahrten, Ausflüge oder Radreisen: Trekking-E-Bikes sind für längere Strecken gemacht. IMTEST hat zehn Bikes getestet.
Leistung der E-Bikes bei Steigung
Auch der Unterstützungsfaktor und die mittlere Geschwindigkeit bei Steigungsfahrten wurde im bei den E-Bikes im Test genau geprüft. Mit welchem Faktor wird ein durchschnittlicher Fahrer (75 kg Körpergewicht, zum Fahrergewicht kommt noch das jeweilige Pedelec-Gewicht hinzu) bei einer eigenen Tretleistung von 100 W bei einer Steigung von 6 Prozent unterstützt? Zum Vergleich: Ein recht fitter Hobby-Radfahrer schafft im Durchschnitt 250 bis 300 Watt Tretleistung über längere Zeit bei Fahrten in der Ebene.

Die Prüfung findet über einen stets gleichbleibenden Zeitraum (20 Minuten Dauer) statt. Die Gangschaltung des E-Bikes wird dabei so eingestellt, dass möglichst eine Trittfrequenz von 60 U/min erreicht wird. Ein guter Wert für den Unterstützungsfaktor beginnt auf der Testskala bei 3,3 und endet bei 4 (sehr gut). Zudem wird in diesem Test auch die mittlere Geschwindigkeit über 20 Minuten für das E-Bike ermittelt, die ein „gewöhnlicher“ Fahrer mit einer Pedalleistung von 100 W bei einer sechsprozentigen Steigung mit dem E-Bike erzielen kann.
Bremswirkung der E-Bikes im Test
In Anlehnung an die Norm EN 15194 führt Hansecontrol auf einem Bremsenprüfstand Prüfungen der vorderen und hinteren Bremse bei trockenen und nassen Verhältnissen durch.

Die Reifen der E-Bikes im Test werden dafür auf maximalen Druck gemäß Reifenhersteller aufgepumpt. Vor Beginn der Prüfung werden bei jeder Bremse 30 Probebremsungen zum Einbremsen der Scheiben durchgeführt. Im Test der E-Bikes wird dann je mit niedriger (60 Newton), mittlerer (80 N) und sehr hoher (100 N) Handkraft gebremst, die auf die Bremshebel wirkt. IMTEST veröffentlicht schließlich die Ergebnisse zu den realitätsnahen Prüfungen mit 60 N.

Journalistische Leitlinien
Redaktion und Verlag achten penibel darauf, dass journalistische Inhalte und Werbung klar voneinander getrennt bleiben. Anzeigen und Medien-Partnerschaften mit Unternehmen werden stets eindeutig als solche gekennzeichnet. Werbebotschaften dürfen nicht in einer Aufmachung (Schriftart und Typografie) präsentiert werden, die für redaktionelle Beiträge üblich ist. Sonderwerbeformen mit ungewöhnlicher Platzierung, Gestaltung oder Form müssen als Anzeige erkannt und gekennzeichnet werden.
Bewusste Zuwiderhandlungen haben arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Mitarbeiter dürfen in Zusammenhang mit ihrer Arbeit vonseiten dritter Personen und/oder Organisationen und Firmen weder Entgelte noch sonstige Vorteile für die Veröffentlichung oder Bearbeitung von Beiträgen entgegennehmen. Sollte sich die Annahme von Geschenken ausnahmsweise nicht vermeiden lassen, geben sie das Geschenk an den Verlag weiter, der es unmittelbar karitativen Zwecken zuführt.