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Neue EU-Richtlinie für den Führerschein: Klasse B für Camper

Wohnmobilinhaber könnten von neuer Führerschein-Richtlinie profitieren.

Camper auf einer Wiese mit zwei Menschen
© Kampus Production / Pexels

Noch in diesem Jahr soll eine neue EU-Richtlinie für Führerscheine verabschiedet werden. Ziel soll dabei sein, die Führerscheine in der EU weiter zu vereinheitlichen. Profitieren könnten auch Wohnmobilbesitzer, wobei es dort eine besondere Bedingung geben soll. IMTEST nennt Details.

Wohnmobilbesitzer könnten profitieren

Die neue Führerscheinrichtlinie soll Ausnahmen bei der Gewichtsgrenze beim Führerschein der Klasse B beinhalten. Bislang dürfen Besitzer eines Führerscheins der Klasse B Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Neuerdings, so der Plan, sollen diese Personen dann auch Fahrzeuge, inklusive Wohnmobile, fahren dürfen, die eine zulässige Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen aufweisen. Allerdings müssen diese dann mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden und Fahrende müssen mindestens zwei Jahre in Besitz des Führerscheins mit der Klasse B sein.



Interessant ist dies vor allem für alle Wohnmobilbesitzer und -fahrer, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben. Denn sie mussten bislang für größere Mobile bis 7,5 Tonnen eine gesonderte Fahrerlaubnis der Klasse C1 absolvieren. Verbrenner-Mobile sollen von dieser Regelung ausgeschlossen sein.

Weitere mögliche Änderungen für Führerschein-Inhaber

Des Weiteren soll diskutiert werden, ob Menschen über 70 Jahre künftig alle fünf Jahre eine Fahrtauglichkeitsprüfung machen müssen. In anderen Ländern ist dies wohl bereits Praxis, allerdings sei aktuell noch unklar, wie so etwas aussehen soll. Auch für junge Fahranfänger soll es eine Neuerung geben. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren soll über die Landesgrenzen hinaus möglich sein, ebenso sollen die Rahmenbedingungen europaweit vereinheitlicht und anerkannt werden.

In Deutschland dürfen Lkw aktuell mit der Führerscheinklasse C ab 21 Jahren gefahren werden. Möglicherweise könnte hier das Alter im Bereich der öffentlichen Sicherheit gesenkt werden, sodass beispielsweise Feuerwehrfahrzeuge schon früher gefahren werden dürfen.

Mit der neuen EU-Richtlinie gibt es auch Pläne, dass der Führerschein digitalisiert wird und er bei Kontrollen per App vorgezeigt werden kann. Ebenso ist anstelle des Chips auf der Karte ein QR-Code angedacht, um das Dokument noch fälschungssicherer zu machen.

Umsetzungen noch für 2023 geplant

Aktuell soll der erste Entwurf der 4. Führerscheinrichtlinie vorliegen und auf EU-Ebene diskutiert werden. Im nächsten Schritt würde er zur Beratung an das Europaparlament und Mitgliederstaaten gehen. Sollten für Deutschland Änderungen kommen, müssten diese zuvor in nationales Recht überführt werden.


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