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DB: Neue App und Einschränkung der Fahrgastrechte

Ab Juni gibt es Veränderungen bei der Deutschen Bahn.

Eine Regionalbahn fährt auf den Schienen.
Ab Juni zahlt die DB keine Entschädigungen mehr auf Grund von Stürmen oder extremer Witterung. © Christian Meyer-Hentschel / Unsplash

Ab dem 7. Juni 2023 gelten EU-weit neue, teilweise eingeschränkte, Fahrgastrechte. So gibt es keine Erstattungen mehr bei unverschuldeter Verspätung durch “höhere Gewalt”. Eine erfreulichere Nachricht: Die Deutsche Bahn überarbeitet den DB Navigator. Alle Infos und Updates bei IMTEST.



Update vom 13. Juni 2023: Neuer DB Navigator ab November

Seit 2009 ist die App DB Navigator der digitale Begleiter für Bahnreisen im Fern- und Nahverkehr. Ab November soll die App verbesserte Funktionen bekommen, um einfacher und intuitiver zu werden. So sollen Informationen künftig stärker gebündelt und die Anzahl der Benachrichtigungen damit reduziert werden. Auch soll die neue Reisevorschau einen besseren Überblick zu den einzelnen Reiseabschnitten liefern, inklusive relevanter Informationen wie Gleiswechseln.

Bei Ausfällen oder Verspätungen können Reisende laut DB auf einen Blick sehen, wenn die Zugbindung aufgehoben ist und ein alternativer Zug zum Ziel gewählt werden kann. Auch diese neue Verbindung soll dann in den digitalen Reisebegleiter übernommen werden können. Erstmalig sollen über den neuen DB Navigator zudem Fahrkarten für Hunde als Online-Tickets buchbar sein. Digitale Fahrkarten sind dann laut Bahn ebenso mit wenigen Klicks in der App erhältlich.

Zwei Menschen stehen vor einem Zug und schauen auf ein Handy.
Ab November soll der DB Navigator einfacher und intuitiver funktionieren. © Deutsche Bahn

Übrigens: Wer heute schon wissen will, wie der neue DB Navigator genau aussehen wird, kann den „Next DB Navigator“ herunterladen (Android/iOS) und vorab testen. 200.000 Nutzer unterstützen die Bahn auf diesem Wege bereits, um die App vor dem Start im November kundenfreundlicher zu machen.

Next DB Navigator soll bestehende App ersetzen

Wichtiger denn je wird damit für Bahnkundinnen und -kunden die Organisation ihrer Reise. Während die Sanierung von Strecken noch auf sich warten lässt, investiert die DB zumindest in eine neue App, den Next DB Navigator (Android/iOS). Er soll langfristig den aktuellen DB Navigator ersetzen. Bislang sind in der neuen App zwar schon einige Features vorhanden, ersetzen kann sie den Vorgänger aber noch nicht. Derzeit finden Kundinnen und Kunden im Next DB Navigator Auskünfte zum Fahrplan, inklusive aktueller Verspätungen und Zugausfälle.

Fahrten können per Giropay, Kreditkarte, Lastschrift oder PayPal gebucht werden. Zudem gibt es Angebote für Vielfahrer wie etwa Pendler, inklusive Optionen zur Fahrradmitnahme. Flexpreise, Landestarife und Verbundangebote sind in der App enthalten, nicht jedoch das 49-Euro-Ticket. Zudem ist es bis dato nicht möglich, bereits gekaufte Tickets von der einen in die andere Navigator-App zu übertragen. Auch fehlt bislang die Wallet-Unterstützung.

Update vom 8. Juni 2023: Unwetter bleiben entschädigungspflichtig

Mittlerweile ist klar: Gewöhnliche Stürme, Unwetter und Hochwasser bleiben nach Angaben der DB entschädigungspflichtig. Nur bei Katastrophen wie beispielsweise der Jahrhundertflut im Ahrtal fällt der gesetzliche Anspruch weg.

Verpflichtungen der DB noch unklar

Musste die Deutsche Bahn (DB) bislang noch bei jeder Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrtpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent, gilt ab Juni: keine Erstattung bei unverschuldeter Verspätung durch “höhere Gewalt”. Darunter fallen laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) unter anderem Stürme, extreme Witterungsbedingungen, Personen auf den Gleisen und Metalldiebe, die Kabel oder Gleise zerstören.

Keine “höhere Gewalt” sind dagegen Streiks der Belegschaft. Wie es beispielsweise nach einem Sturm mit umgestürzten Bäumen aussieht, ist noch unklar. Denn theoretisch könnte die Bahn entsprechende Flächen an den Schienen freischneiden und die Blockade so im Vorfeld vermeiden. Wie genau solche Fälle aber juristisch behandelt werden, wird sich noch zeigen, so Beatrix Kaschel, stellvertretende Leiterin der Schlichtungsstelle gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Immerhin: Auch wenn Entschädigungen etwa auf Grund eines Sturms entfallen, bleibt der Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung für gestrandete Fahrgäste bestehen. Dabei kann die Bahn den unplanmäßigen Aufenthalt allerdings auf drei Tage beschränken.

Ein Mann läuft mit einem Fahrrad am Bahnsteig entlang.
Inhaber des Deutschlandtickets müssen ab Juni mit erheblichen Einschränkungen ihrer Fahrgastrechte rechnen. © Deutsche Bahn

“Zwei-Klassen-System” zu Lasten von Deutschlandticket-Nutzern

Zudem gelten weitere Einschränkungen für Nutzerinnen und Nutzer von “erheblich ermäßigten” Tickets, wie etwa dem Deutschlandticket. Da hier keine Zugbindungen besteht, haben betroffene Fahrgäste auch keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen. Zudem dürfen sie ab dem 7. Juni auch bei einer Verspätung von 20 Minuten nicht mehr flexibel auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen. Lediglich, wenn sie ihr Ziel mit der letzten Verbindung des Tages bis 0:00 Uhr nicht mehr erreichen oder mit mindestens einer Stunde Verspätung zwischen 0:00 und 5:00 Uhr ankommen würden, dürfen Betroffene alternativ Fernverkehrszüge nutzen. Juristen des Auto Clubs Europa kritisieren diese Regelung als “Zwei-Klassen-System beim Bahnfahren”.



Weniger Beschränkungen für Menschen im Rollstuhl

Eine gute Nachricht kommt zum Schluss: Für Menschen im Rollstuhl wird Bahnfahren zumindest etwas einfacher. Da sie in der Regel Hilfe beim Ein- und Aussteigen benötigen, mussten Betroffene Fahrten bislang 48 Stunden vorab bei der Bahn ankündigen. Diese Frist wird nun auf 24 Stunden reduziert. Für die Schlichtungsstellenjuristin Kaschel ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Sie kritisiert jedoch: “Nach wie vor ist es Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, leider nicht möglich, auch mal spontan loszufahren.”

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