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Verbraucherschutz warnt vor Verträgen auf Tablet und Smartphone

Der Verbraucherschutz rät davon ab, Verträge per Tablet oder Smartphone zu unterzeichnen.

Ein Mann hält ein Tablet in der Hand.
© Tyler Franta/Unsplash

Vodafone und Telekom im Vergleich

Die Deutsche Telekom und Vodafone sind die größten und beliebtesten DSL-Anbieter in Deutschland. Die beiden Netzanbieter im Vergleich:

Einen Vertrag – sei es zu Hause oder ein einem Fachgeschäft – per Tablet oder Smartphone zu sichten ist keine gute Idee. Der Verbraucherschutz führt mehrere Gründe zur Vermeidung dieses Umstands auf und fordert ein geändertes Rücktrittsrecht.

Vertrag wird nicht genau studiert

Es wundert nicht, dass Verträge die per Tablet oder Smartphone geschlossen werden, in den allermeisten Fällen kaum richtig durchgelesen wurden. Das ist sowohl im privaten Bereich, als auch im Einzelhandel ein Problem. Gerade die Handyverträge, die in vielen Elektrofachmärkten abgeschlossen werden können, liegen meist nur auf einen Tablet des Handelsvertreters vor. “Eigentlich könnte ich auch hier den Vertrag lesen und zurückscrollen. Das tut aber keiner, vor allem nicht, wenn der Verkäufer ungeduldig ist und hinter mir der nächste Kunde wartet”, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller.

Neues Widerrufsrecht als Vorschlag

Aus diesem Grund schlägt Müller neue Gesetzesvorlagen vor, wenn ein Vertrag auf diesem Weg zustande kommt. Wie bei den Verträgen, die auf einem Online-Abschluss beruhen, sollte das Widerrufsrecht auf bis zu 14 Tage erweitert werden. Mit Papier gingen Verbrauchern noch immer anders um als mit digital vorgelegten Verträgen, sagte Müller weiter. “Teilweise sind es banale Fragen wie Lichtverhältnisse, ob ich ein Tablet wirklich lesen kann.” Er respektiere technische Innovationen im Handel. “Aber dann müssten eben auch mehr Verbraucherrechte damit einhergehen und eine Widerrufsmöglichkeit.” Bisher gelte im Laden “unterschrieben ist unterschrieben”. “Das sollte auch im stationären Handel mit solchen technischen Hilfsmitteln künftig anders werden”, sagte Müller.

Handy-Vertragslaufzeiten zu lang

Die Verbraucherschützer fordern zusätzlich, dass Vertragslaufzeiten etwa für Handyverträge im Regelfall nur noch 12 Monate betragen sollten. Das war zuletzt bereits im Bundestag diskutiert, dann aber abgelehnt worden. “Das war ein Fehler, das sollte man korrigieren”, sagte Müller. “Nach wie vor gibt es diese Lockangebote mit 24 Monatsverträgen mit irgendeiner vergünstigten Leistung nebenbei”, kritisierte er. Kürzere Vertragslaufzeiten sorgten dafür, dass die Verbraucher häufiger wechselten, was Druck auf die Preise ausübe – und das ist für Verbraucher erst mal eine gute Botschaft”, betonte Müller.