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Strom- und Gaspreisbremse starten: Das ist jetzt wichtig

Ab sofort sollen die Strom- und Gaspreisbremse Verbraucher entlasten.

Euroscheine und Statistiken auf Papier
© Nataliya Vaitkevich / Pexels

Ab März wird auf die Bremse gedrückt, was die Strom- und Gaspreise angeht. Die finanzielle Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher wird nun rückwirkend für Januar und Februar 2023 abgerechnet. Schon kurz vor dem Jahreswechsel haben sich die Großhandelspreise etwas entspannt. Die staatlichen Hilfen müssen deshalb weniger ausgleichen und entsprechend geringer ausfallen als zuvor gedacht.



Update vom 01.03.2023: Hier wirken Strom- und Gaspreisbremse besonders

Mitte Dezember hat die Bundesregierung die Strom- und Gaspreisbremse abgesegnet. Jetzt kommt sie zum Greifen. Rückwirkend für Januar und Februar 2023 sollen die Preisbremsen für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sorgen. Knapp 100 Millionen Euro sind dafür vorgesehen. Um zu berechnen, wie hoch die Zuschüsse jeweils sind, legt die Bundesregierung den Vorjahresverbrauch zugrunde. 80 Prozent von diesem Richtwert sollen gedeckelt werden. Für Gas liegt der Preisdeckel bei 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Strom sind es 40 Cent pro Kilowattstunde. Was man darüber hinaus verbraucht, wird zum Arbeitspreis des aktuellen Tarifs für Strom und Gas abgerechnet.

Die Energiekrise hat die Bundesländer unterschiedlich stark getroffen. Entsprechend variiert auch die Höhe der Entlastung, die Bürger und Bürgerinnen erhalten. Das Vergleichsportal Verivox hat sich die aktuelle Preise für Gas und Strom angeschaut und einen Bundesländervergleich gemacht.

Brennende Gasflamme
Die Höhe der Entlastungen durch die Strom- und Gaspreisbremse variieren von Bundesland zu Bundesland. © Magnascan / Pixabay

Höhe der Entlastungen im Vergleich der Bundesländer

Durchschnittlich bekommt eine Familie im Einfamilienhaus eine Entlastung beim Gaspreis von 718 Euro. Das hat Verivox für einen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden auf Basis der Grundversorgertarife berechnet. Berlin ist die Stadt mit der höchsten Bremswirkung bei Gaspreisen. Dort liegt der Zuschuss laut Verivox bei 1.230 Euro. Sehr viel geringer fällt die staatliche Unterstützung in Bremen aus. Dort sind es nur 140 Euro.

Auch bei der Strompreisbremse gibt es starke Sprünge je nach Bundesland. Verivox hat eine durchschnittliche Entlastung von 216 Euro für eine Familie berechnet, die ihren Strom über den örtlichen Grundversorger bekommt. Bei der Berechnung wurde ein Jahresstromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden zugrunde gelegt. Die höchste staatliche Unterstützung erhalten die Bürgerinnen und Bürger von Schleswig-Holstein mit etwa 447 Euro. Auch hier landet Bremen auf einem der letzten Plätze, was den Zuschuss betrifft. Etwa 26 Euro Entlastung sind es dort. Das liegt daran, dass die dortigen Grundversorgertarife schon nah am Strompreisdeckel dran sind.

Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern auch Neukundenangebote, deren Arbeitspreise noch unter dem Preisdeckel von Gas (12 Cent pro kWh) und Strom (40 Cent pro kWh) liegen.

Die Lage an den Energiebörsen hat sich beruhigt und die Versorger können wieder deutlich günstiger einkaufen als im vergangenen Jahr. Das führt zu günstigeren Angeboten, die ohne staatliche Unterstützung auskommen.

Thorsten Storck, Verivox

Bei einem geeigneten Wechsel können Verbraucher laut Verivox im Bundesdurchschnitt 445 Euro beim Gas und 286 Euro beim Strom sparen. IMTEST gibt außerdem 50 Tipps, wie man im täglichen Leben sparsam mit Strom, Benzin und Wasser umgehen kann.



Update vom 22.11.2022: Strompreis- und Gaspreisbremse rückwirkend ab Januar

Gute Nachrichten für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen: Der Preisdeckel für Gas und Strom kommt nun doch früher als zunächst geplant. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck legte einen Gesetzesentwurf vor, der die sogenannte Gaspreisbremse zwar nach wie vor ab März wirksam werden lässt, jedoch auch rückwirkend für Januar und Februar. Ebenso soll der Preis für Fernwärme rückwirkend ab Anfang 2023 gedeckelt werden.

Die Maßnahme dient dazu, Verbraucher und Unternehmen in den besonders kalten Monaten zu entlasten. Für 80 Prozent des regulären Verbrauchs wird ein vergünstigter Preis angesetzt, bei Gas wird dieser zwölf Cent, bei Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde betragen. Die restlichen 20 Prozent müssen zum aktuellen Marktpreis bezahlt werden. Die Maßnahme wird voraussichtlich 2,5 Milliarden Euro pro Monat kosten und bis zum Frühjahr 2024 andauern.



Update vom 15.11.2022: So hoch sind die aktuellen Gaspreise

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine bekommen auch die Verbraucher in Deutschland immer mehr zu spüren. Besonders das Thema Gas und Strom lässt immer wieder von sich hören. Der individuelle Gaspreis hängt vom Wohnort und dem Verbrauch ab. Mit hinein spielen außerdem die Ausgaben der Anbieter, staatlichen Abgaben, Steuern und Netzentgelte. Vergleichsportale gehen von einem Preis zwischen 18 und 19 Cent pro Kilowattstunde aus.

Das Vergleichsportal Check24 rechnet es vor: “Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 kWh zahlt im Oktober im Schnitt 3.726€ im Jahr für Gas. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 18,6 ct pro kWh. Im Vorjahresmonat waren es 1.365€ – ein Plus von 173 %.”

Wer zu einem günstigeren Gasanbieter wechseln möchte, kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Preisgarantie kann bei der Wahl eines neuen Anbieters sinnvoll sein. Diese soll vor Preiserhöhungen schützen. Wer nicht regelmäßig Gaspreise vergleichen möchte, kann sich über den Check24-Sparalarm informieren lassen, sobald ein passendes Angebot kommt.

Neben der Gaspreisbremse soll eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Erdgas Entlastung versprechen. Von 19 auf sieben Prozent ist die Abgabe gesenkt worden. Im Dezember sollen Abschläge weiterhelfen. Dennoch stehen besonders Geringverdiener-Haushalte vor großen Herausforderungen und bangen Fragen. Der Griff zum Heizungsknauf oder das Warmwasser unter der Dusche wird dann zum ernsten Thema. Der IMTEST-Ratgeber zeigt, wie man mit einfachen Tricks Gas sparen kann.

Aktive Gasherdplatten versinnbilclicht steigenden Gaspreis
Der Gaspreis für eine Kilowattstunde liegt derzeit zwischen 18 und 19 Cent. © Fernando Arcos / Pixabay

Update vom 03.11.2022: “Rückwirkung angestrebt”

Eine feste Zusage für eine Gaspreisbremse mit Rückwirkung auf den Februar gibt es nicht. Bund und Länder haben sich auf einen Start der Entlastungen für März 2023 geeinigt. Im Beschluss der Konferenz heißt es aber: “Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt”. Ob eine solche Rückwirkung auf den Weg gebracht werden kann, soll geprüft werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, wirft der Bundesregierung Zögerlichkeit in diesem Punkt vor. Für den Monat Dezember will der Bund die Abschlagszahlungen aller Gas- und Fernwärmekunden übernehmen. Von einigen Seiten kommen kritische Fragen zur “Winterlücke” im Januar. Für diesen heizintensiven Monat sind bisher keine Entlastungen beschlossen worden.

Darüber hinaus soll es an anderer Stelle weitere Hilfen geben. Der Bund hat sich bereit erklärt, bis zu zwölf Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereitzustellen. Davon sollen acht Milliarden allein in die Entlastung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen fließen. Nachholbedarf gibt es noch im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen. Obwohl diese besonders stark mit den hohen Energiekosten zu kämpfen haben, gibt es bisher keine Härtefallregelung. Ministerpräsident Hendrik Wüst, der Vizevorsitzende der Konferenz, sagte dazu: “Wir sind uns einig, dass es eine Härtefallregelung geben muss.” Es muss allerdings noch vereinbart werden, wer die Kosten für entsprechende Hilfen tragen soll.



Verhandlung über die Gaspreisbremse

Der Vorschlag einer Expertenkommission zur Gaspreisbremse sieht „eine regelmäßige monatliche Entlastung“ vor, die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemisst. Vorgesehen ist eine Deckelung des Gaspreises auf 12 Cent pro Kilowattstunde – bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Verbraucher müssen diese Entlastungszahlungen nicht nachträglich zurückzahlen.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Umsetzung der Gaspreisbremse ab März angekündigt. Die Länder bemängelten, dass die kalten Monate Januar und Februar dadurch nicht abgedeckt seien. Sie unterstützen dagegen den Vorschlag, Verbraucher bereits ab Januar zu entlasten. Die Bundesregierung äußerte sich dazu mit dem Verweis auf die für Dezember geplanten Entlastungen. Die staatliche Übernahme der Abschlagszahlungen von Verbrauchern werde bis in den Jahresanfang hineinwirken.

Ein Thermostat an einem Heizkörper.
Die kalte Jahreszeit bringt mit Blick auf die Gaspreise Herausforderungen für Verbraucher mit sich. © IMTEST

Beschlussvorschlag für Rückwirkung auf Februar

Nun könnte ein Kompromiss zustande kommen: einem Beschlussvorschlag des Kanzleramts zufolge, soll die Gaspreisbremse nun bereits im Februar zum Greifen kommen. In dem Beschlussvorschlag heißt es: „Die Gaspreisbremse wird wie von den Expertinnen und Experten vorgeschlagen, zum 1. März 2023 eingeführt. Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt“

Der Vorschlag soll in der Ministerpräsidentenkonferenz heute Thema sein. Die Regierungschefs der Länder werden mit Olaf Scholz über Fragen zur Finanzierung beraten. Besonders im Blick auf Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen sollen außerdem Härtefallregelungen beschlossen werden. Diese sollen sicherstellen, dass Einrichtungen abgesichert sind, die die finanzielle Belastung nicht ausgleichen können.  Neben der Herausforderung „Gaspreise“ werden bei der Konferenz auch Finanzfragen zum 49-Euro-Ticket und der Unterstützung Geflüchteter auf den Tisch kommen. 


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