Am 31. Juli 2025 endete die Abgabefrist für die Steuerklärung 2024, also für das Steuerjahr 2024. Wer die Frist versäumt hat, kann vom Finanzamt mit Verspätungszuschlägen belegt werden. Noch ist aber nicht alle Hoffnung verloren. Dieser Artikel klärt, was du jetzt unternehmen solltest, wenn du noch keine Steuererklärung abgegeben hast.
Verspätungszuschlag: Alle Fakten auf einen Blick
- Verpflichtung: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und diese nicht fristgerecht einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag vom Finanzamt rechnen.
- Höhe des Zuschlags: Für jeden (angefangenen) Monat Verspätung berechnet das Finanzamt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat, maximal insgesamt 25.000 Euro.
- Kann- und Muss-Regelung: Das Finanzamt kann nach eigenem Ermessen festlegen, ob es einen Verspätungszuschlag erhebt, wenn die Steuererklärung bis zu 14 Monate nach Fristablauf eingereicht wurde. Danach wird der Zuschlag in jedem Fall fällig (Muss-Regelung).
- Säumniszuschlag: Der Verspätungszuschlag ist nicht zu verwechseln mit dem Säumniszuschlag. Dieser wird fällig, wenn eine bereits festgesetzte Steuerschuld (oder Steuer-Nachzahlung) nicht fristgerecht beglichen wird.
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Frist verpasst – das ist jetzt zu tun
Wer die Abgabefrist verpasst, erhält häufig eine Mahnung vom Finanzamt mit Angabe einer neuen Frist. Das kann passieren, muss aber nicht. Die Abgabepflicht besteht aber auch dann fort, wenn keine Mahnung vom Finanzamt kommt. Nach Ablauf der Abgabefrist gibt es folgende Möglichkeiten:
- Mahnung noch nicht erhalten: Am besten ist es in diesem Fall, sofort die Steuererklärung nachzureichen und zu hoffen, dass das zuständige Finanzamt kulant ist und die verspätete Abgabe ohne Zuschläge einfach akzeptiert. Der aktuelle Test von Steuer-Apps zeigt, mit welchen Programmen die Erstellung und Abgabe einer Steuererklärung schnell und einfach erfolgen kann.
- Mahnung bereits erhalten: Liegt bereits eine Mahnung vom Finanzamt vor, ist darin eine neue Abgabefrist angegeben, die es dann unbedingt einzuhalten gilt. Zwar kann das Finanzamt später trotzdem Zuschläge erheben, aber wenn es zum ersten Mal passiert ist, drücken viele Finanzämter noch einmal ein Auge zu. Bei wiederholter Fristüberschreitung ist ein Verspätungszuschlag meist nicht mehr zu verhindern.
- Steuerbescheid mit Versäumniszuschlag: Wenn bereits ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt erhoben oder angekündigt wurde, gibt es die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Dann müssen aber gute Gründe für die Nichteinhaltung geliefert werden, etwa ein unvorhergesehener Krankenhausaufenthalt.
- Antrag auf Erlass: Es gibt im Nachhinein auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass aus „Billigkeitsgründen“ zu stellen. Die Erlassung des Verspätungszuschlags bedarf allerdings ebenfalls guter Gründe, etwa eine angespannte finanzielle Situation, aufgrund derer der Zuschlag eine übermäßige Belastung darstellt.
Steuererklärung lohnt sich
Egal, ob es eine Pflicht zur Abgabe besteht oder nicht: Es lohnt sich fast immer, eine Steuererklärung abzugeben. Denn Verspätungszuschläge können die (sehr wahrscheinlich) zu erwartende Rückzahlung zum Teil empfindlich schmälern. Wer dagegen Nachzahlungen erwartet, wird diese durch Verspätungszuschläge noch erhöhen.
Besonders ärgerlich ist es, wenn aus einer Steuerrückzahlung durch langes Aufschieben und dadurch hohe Verspätungszuschlage eine Nachzahlungsforderung wird. Denn die Verspätungszuschläge erhöhen sich mit jedem Monat, den man die Frist verstreichen lässt.
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