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Pflegekräfte legal beschäftigen: So funktioniert es

In der 24-Stunden-Pflege leben die Pflegekräfte bei ihren Patienten.

Hände, die Medikamente überreichen
24-Stunden-Pflege kann es ermöglichen, bis zum Schluss zuhause wohnen zu bleiben. © Getty Images

Nach dem Tod seiner Ehefrau kam der demenzkranke Klaus P. nicht mehr allein zurecht. Tochter Ute wollte ihrem Vater keinen Umzug ins Altenheim zumuten. Das Motto: Keine Veränderung, keine Tagespflege, eine Rund-um-die-Uhr-Betreuungskraft soll mit im Haus leben. Eine Pflegeagentur, die der Tochter (62) von der Krankenkasse empfohlen wurde, vermittelt Betreuungskräfte aus Polen, die für jeweils drei Monate beim Pflegebedürftigen wohnen. Das ist keine Seltenheit.



Wie kann ich eine Pflegekraft engagieren?

Viele Pflegekräfte in Deutschland kommen aus Osteuropa. Grund dafür sind einerseits die sehr niedrigen Löhne in den Herkunftsländern der Pflegekräfte. Zum anderen kann sich kaum ein deutscher Normalverdiener in der Rente eine deutsche Pflegekraft leisten.

Wer trotzdem zuhause gepflegt werden möchte, greift daher nicht selten auf Unterstützung aus dem Ausland zurück. Dabei gilt allerdings deutsches Arbeitsrecht, inklusive Urlaubsanspruch, Mindestlohn, Arbeitsschutz und – ganz wichtig – Pausen.

Das alles selbst zu regeln, erfordert ein hohes Maß an Organisation. Daher ist es meist sinnvoller, eine Pflegekraft über eine entsprechende Agentur zu buchen, anstatt sich selbst bei der Agentur für Arbeit als Arbeitgeber registrieren zu lassen. Theoretisch ist es auch möglich, dass die Pflegekraft selbstständig arbeitet. Doch dann besteht das Risiko, dass Formalien nicht eingehalten werden und das Engagement illegal sein könnte. Obendrein ist dann nicht immer sichergestellt, dass die Pflegekräfte zum Beispiel im Krankheitsfall abgesichert sind. Auch für den Fall, dass es zu Konflikten kommt, bedeutet eine Zwischeninstanz wie ein Arbeitgeber zusätzliche Sicherheit.

Ein alter Mann sitzt auf einem roten Sofa, den Arm auf die Lehne gestützt.
Eine 24-Stunden-Pflege kann eine Möglichkeit sein, auch im hohen Alter zuhause wohnen zu bleiben. © Unsplash / Andrea Piacquadio

Sicherer ist es daher, nach einer vertrauenswürdigen Agentur zu suchen. Die vermittelten Pflegekräfte können hierbei eine A1-Entsendebestätigung vorlegen. Diese bescheinigt, dass die Person Sozialversicherungsbeiträge in ihrem Heimatland zahlt und somit steuerlich alles legal abläuft. Für den Fall der Fälle lohnt es sich, das Dokument zu kopieren, um ein Exemplar zur Vorlage zu besitzen, sollte der Zoll doch mal eine Kontrolle auf Schwarzarbeit durchführen.

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?

Private Pflegekräfte wohnen und der Regel bei der zu pflegenden Person und sind somit fast rund um die Uhr zur Stelle, wenn die Person Hilfe braucht. Daher spricht man von sogenannter 24-Stunden-Pflege. Doch der Begriff ist irreführend. Denn selbstverständlich brauchen auch die Pflegekräfte ihre Pausen. Insgesamt läuft die Wochenarbeitszeit für sie meist auf 35 bis 40 Stunden hinaus, verteilt auf die Zeiten, wenn im Haushalt Arbeiten anfallen oder wenn die bedürftige Person anderweitig Hilfe braucht. In Ausnahmefällen sind auch 48 oder sogar bis zu 60 Stunden erlaubt. Aber nur, wenn die Pflegekraft einen entsprechenden Ausgleich bekommt.

Hilft die Pflegekraft beispielsweise nur ausnahmsweise nachts beim Toilettengang, kann das ausgeglichen werden, indem sie am nächsten Tag mehr Freizeit bekommt. Geht es jedoch um regelmäßige nächtliche Einsätze, kann die Pflegekraft am nächsten Tag gemäß deutschem Arbeitsschutz nicht arbeiten. Das ist im Interesse aller Beteiligten, denn eine überarbeitete, gestresste Pflegekraft schafft auf die Dauer schlicht nicht dieselbe freundliche und kompetente Betreuung wie eine ausgeruhte Person.

Eine alte Frau schaut lachend auf ein Handy, das eine jüngere ihr hinhält.
Ein freundliches Miteinander ist für alle von Vorteil. © Unsplash / Georg Arthur Pflueger

Wenn sich die Pflegekraft in ihren Pausen zurückziehen möchte, kann ein Hausnotruf oder ein Babyfon helfen, um im Zweifelsfall erreichbar zu sein. Dabei sollte jedoch klar sein, dass die Pflegekraft nicht für kleine Gefallen aus ihrer Pause geholt wird, sondern nur, um bei ernsten Problemen oder Notfällen zu helfen. Dann jedoch steht sie zur Verfügung. Genau das ist der Sinn von 24-Stunden-Pflege.

Was kostet die Pflege zuhause?

Diverse Portale behaupten, eine ausländische 24-Stunden-Pflegekraft sei billiger als ein Altenheim. Doch die Verbraucherzentrale schätzt die Pflegekosten dafür auf monatlich 2.200 bis 3.000 Euro. Die Stiftung Warentest kommt immerhin auf 1.500 bis 3.400 Euro. Dazu gehört der Lohn ebenso wie Kost und Logis für die Pflegekraft. Für diesen Preis bekommen alte Menschen vielerorts auch einen Platz im Seniorenheim. Der Vorteil für sie besteht also eher in dem Aspekt, dass sie mit einer Pflegkraft zuhause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

Eine ausländische Pflegekraft über die eigene Pflegekasse finanziert zu bekomme, ist in der Regel ausgeschlossen. Denn die schließen meist nur Verträge mit deutschen Pflegediensten. Allerdings ist es möglich, dass eigene Pflegegeld in eine Pflegekraft zu investieren. Um das Geld zu bekommen, wird dabei ein Pflegegrad benötigt.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich das Geld bei Fällen von Verhinderungspflege oder aber zu 50 Prozent bei Kurzzeitpflege erstatten zu lassen. Zudem ist es laut der Stiftung Warentest möglich, sich bis zu 4.000 Euro an Pflegekosten über die Steuer erstatten zu lassen.



Wie läuft die Vermittlung ab?

Bei der Vermittlung über eine Agentur stellt diese den Betroffenen vor allem zwei Fragen: Wie hoch ist der Pflegebedarf? Geht es nur um Unterstützung im Alltag, etwa beim Kochen, Putzen oder Einkaufen? Oder braucht die betreffende Person auf Hilfe beim Anziehen, beim Waschen oder beim Toilettengang? Oft sind auch kleine Freizeitunternehmungen wie Spaziergänge in Begleitung der Pflegekraft gewünscht. Zum zweiten will die Agentur grundsätzlich wissen, ob Deutschkenntnisse erforderlich sind.

Umgekehrt sollten sich Hilfesuchende oder Angehörige genau erkundigen, über welche Fähigkeiten die betreffende Pflegekraft verfügt. Dabei sollte vorab genau geklärt sein, welche Kompetenzen tatsächlich notwendig sind. Eine Beratung etwa durch bekannte Pflegekräfte oder die Krankenkasse kann dabei hilfreich sein. Denn nicht notwenige Fähigkeiten bedeuten vermeidbare Kosten.

In einem Dienstleistungsvertrag halten die Beteiligten fest, welche Tätigkeiten die Pflegekraft ausübt. In der Regel sind medizinische Leistungen dabei ausgeschlossen, ebenso größere, allgemeine Arbeiten wie Fensterputzen oder Gartenpflege. Außerdem ist natürlich zu klären, über welchen Zeitraum Pflege benötigt wird.

Was gibt es rechtlich zu beachten?

Anschließend wählen die Suchenden meist gemeinsam mit der Vermittlungsorganisation eine Pflegekraft aus, die in den Haushalt der hilfsbedürftigen Person kommen soll. Eine sorgfältige Auswahl von mindestens zwei oder drei zur Verfügung stehenden Pflegekräften spricht für eine gute Agentur.

Ausländische Pflegekräfte werden allerdings in der Regel nicht direkt von der Vermittlungsorganisation entsendet, sondern von Dienstleistern aus dem Heimatland. Insofern schließen die Hilfsbedürftigen oder ihre Familien daher oft zwei Verträge ab, einen mit der Vermittlungsagentur und einen mit dem ausländischen Dienstleister. Hier sollten die Betroffenen grundsätzlich überprüfen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Dabei kann zum Beispiel die Stiftung Warentest weiterhelfen. Diese empfiehlt auch, sich grundsätzlich von ausländischen Firmen im Dienst­leistungs­vertrag zusichern zu lassen, “dass alle geltenden recht­lichen Grund­lagen einge­halten werden”.

Eine Ärztin untersucht eine ältere Patientin.
Medizinische Leistungen gehören in aller Regel nicht zu den Tätigkeiten einer privaten Pflegekraft. © Unsplash / CDC

Was ist praktisch zu beachten?

Neben den juristischen und vertraglichen Einzelheiten sollten Menschen, die nach einer Pflegekraft suchen auch einige praktischen Fragen klären. Steht zum Beispiel ein eigenes, möbliertes Zimmer zur Verfügung für die Person, die mit in den Haushalt ziehen soll? Ist die Finanzierung gedeckt? Wer haftet bei grob fahrlässigem Verhalten oder wenn sonst etwas schiefläuft? Falls ein Auto zur Verfügung steht: Deckt die Haftpflichtversicherung des Wagens auch die Nutzung durch Dritte, in diesem Fall durch die Pflegekraft ab? Was passiert, wenn die zu pflegende Person ins Krankenhaus muss? Und wer kümmert sich, wenn die Pflegekraft Urlaub hat?

Obendrein ist es von Vorteil, wenn im gemeinsamen Haushalt ein Internetanschluss vorhanden ist. Gerade Pflegekräfte aus dem Ausland nutzen die Freizeit oft gern, um Kontakte in ihre Heimat zu pflegen und etwa mit ihrer Familie zu telefonieren. Auch das Verfolgen von Nachrichten aus dem Heimatland wird mit einem Internetanschluss leichter, ebenso wie das Absolvieren digitaler Sprachkurse.

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